Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Mit dem angefochtenen Bescheid des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl wurde der Antrag auf internationalen Schutz der Beschwerdeführerin vom 18.09.2023 ohne in die Sache einzutreten gemäß § 5 Abs. 1 AsylG 2005 als unzulässig zurückgewiesen und ausgesprochen, dass für die Prüfung des Antrages gemäß Art. 12 Abs. 2 oder 3 Dublin III-VO Spanien zuständig sei (Spruchpunkt I.). Gemäß § 61 Abs. 1 Z 1 FPG 2005 wurde die Außer... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang und Sachverhalt: römisch eins. Verfahrensgang und Sachverhalt: Mit dem angefochtenen Bescheid wurde I. der Antrag des Beschwerdeführers auf internationalen Schutz gemäß § 5 Abs. 1 AsylG 2005 als unzulässig zurückgewiesen und ausgesprochen, dass gemäß Art. 18 Abs 1 lit b der Verordnung (EU) Nr. 604/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates (Dublin III-VO) Rumänien für die Prüfung des Antrages zuständig sei, sowie II. gegen den Beschwerdeführer ge... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang Mit dem angefochtenen Bescheid wurde der (zweite) Antrag der beschwerdeführenden Partei auf internationalen Schutz vom 09.10.2023 in Spruchpunkt I. (gemeint: hinsichtlich des Status des Asylberechtigten) und in Spruchpunkt II. hinsichtlich des Status des subsidiär Schutzberechtigten jeweils gemäß § 68 Abs. 1 AVG wegen entschiedener Sache zurückgewiesen, der beschwerdeführenden Partei ein Aufenthaltstitel aus berücksichtigu... mehr lesen...