Begründung: I. Verfahrensgang Mit den angefochtenen Bescheiden wurden die Anträge der beschwerdeführenden Parteien auf internationalen Schutz sowohl hinsichtlich des Status der Asylberechtigten als auch des Status der subsidiär Schutzberechtigten gemäß § 68 Abs. 1 AVG 1991 wegen entschiedener Sache zurückgewiesen (Spruchpunkte I. und II.), Aufenthaltstitel aus berücksichtigungswürdigen Gründen gemäß § 57 AsylG wurden den beschwerdeführenden Parteien nicht erteilt (Spruchpunk... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang Mit den angefochtenen Bescheiden wurden die Anträge der beschwerdeführenden Parteien auf internationalen Schutz sowohl hinsichtlich des Status der Asylberechtigten als auch des Status der subsidiär Schutzberechtigten gemäß § 68 Abs. 1 AVG 1991 wegen entschiedener Sache zurückgewiesen (Spruchpunkte I. und II.), Aufenthaltstitel aus berücksichtigungswürdigen Gründen gemäß § 57 AsylG wurden den beschwerdeführenden Parteien nicht erteilt (Spruchpunk... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang Mit den angefochtenen Bescheiden wurden die Anträge der beschwerdeführenden Parteien auf internationalen Schutz sowohl hinsichtlich des Status der Asylberechtigten als auch des Status der subsidiär Schutzberechtigten gemäß § 68 Abs. 1 AVG 1991 wegen entschiedener Sache zurückgewiesen (Spruchpunkte I. und II.), Aufenthaltstitel aus berücksichtigungswürdigen Gründen gemäß § 57 AsylG wurden den beschwerdeführenden Parteien nicht erteilt (Spruchpunk... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang und Sachverhalt: Mit dem angefochtenen Bescheid wurde I. der Antrag des Beschwerdeführers auf internationalen Schutz ohne in die Sache einzutreten gemäß § 5 Abs. 1 AsylG 2005 als unzulässig zurückgewiesen und ausgesprochen, dass gemäß Art. 18 Abs 1 lit b der Verordnung (EU) Nr. 604/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates (Dublin III-VO) die Slowakei für die Prüfung des Antrages zuständig ist, sowie II. gegen den Beschwerdeführer gemäß § 61 Abs. 1... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: Mit dem Bescheid des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl vom 05.07.2021 wurde der Antrag des Beschwerdeführers auf internationalen Schutz vom 08.05.2021 gemäß § 4a AsylG 2005 als unzulässig zurückgewiesen und ausgesprochen, dass er sich nach Bulgarien zurückzubegeben habe (Spruchpunkt I.). Gleichzeitig wurde dem Beschwerdeführer ein Aufenthaltstitel aus berücksichtigungswürdigen Gründen gemäß § 57 AsylG 2005 nicht erteilt (Spruchpunkt II.) und gegen i... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: Mit Bescheid vom 08.06.2021 wurde der Antrag des BF auf internationalen Schutz gemäß § 5 Abs. 1 AsylG 2005 als unzulässig zurückgewiesen und ausgesprochen, dass Deutschland gemäß Art. 18 Abs. 1 lit. d Dublin III-VO für die Prüfung des Antrages auf internationalen Schutz zuständig sei (Spruchpunkt I.). Zudem wurde gemäß § 61 Abs. 1 Z 1 FPG gegen den BF die Außerlandesbringung angeordnet und festgestellt, dass demzufolge gemäß § 61 Abs. 2 FPG ... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang Das Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl (BFA) wies mit gegenständlich angefochtenem Bescheid vom 27.05.2021 den Folgeantrag des Beschwerdeführers auf internationalen Schutz vom 11.03.2021 gemäß § 68 Abs. 1 AVG wegen entschiedener Sache zurück, erteilte dem Beschwerdeführer keinen Aufenthaltstitel aus berücksichtigungswürdigenden Gründen gemäß § 57 AsylG, erließ gegen den Beschwerdeführer eine Rückkehrentscheidung gemäß § 52 Abs. 2 Z 2 FPG und stellt... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: I.1. Vorangegangenes, rechtskräftig erledigtes Verfahren: I.1.1. Der Beschwerdeführer ist Staatsangehöriger von Bangladesch und stellte am 06.02.2016 einen Antrag auf internationalen Schutz. I.1.2. Das Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl (BFA) wies mit Bescheid vom 03.11.2016 den Antrag (I.) gemäß § 3 Abs 1 iVm § 2 Abs 1 Z AsylG bezüglich der Zuerkennung des Status des Asylberechtigten und (II.) gemäß § 8 Abs 1 AsylG bezüglich der Zuerkennun... mehr lesen...
Begründung: Zu A) Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung: § 17 BFA-VG idF BGBl. I Nr. 145/2017 lautet: „Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung einer Beschwerde § 17. (1) Das Bundesverwaltungsgericht hat der Beschwerde gegen eine Entscheidung, mit der ein Antrag auf internationalen Schutz zurückgewiesen wird und 1.diese Zurückweisung mit einer aufenthaltsbeendenden Maßnahme verbunden ist oder2.eine durchsetzbare Rückkehrentscheidung bereits besteht sowie der Beschwerde gegen eine Ano... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrenshergang Das Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl (BFA) wies mit gegenständlich angefochtenem Bescheid vom 16.04.2021 den Folgeantrag des Beschwerdeführers auf internationalen Schutz vom 22.02.2021 gemäß § 68 Abs. 1 AVG wegen entschiedener Sache zurück, erteilte dem Beschwerdeführer keinen Aufenthaltstitel aus berücksichtigungswürdigenden Gründen gemäß § 57 AsylG, erließ gegen den Beschwerdeführer eine Rückkehrentscheidung gemäß § 52 Abs. 2 Z 2 FPG und ste... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: Mit Bescheid des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl vom XXXX , Zl. XXXX wurde der Antrag des Beschwerdeführers auf internationalen Schutz gemäß § 3 Abs. 1 iVm § 2 Abs. 1 Z 13 AsylG 2005 bezüglich der Zuerkennung des Status des Asylberechtigten (Spruchpunkt I.) und gemäß § 8 Abs. 1 iVm § 2 Abs. 1 Z 13 AsylG 2005 bezüglich der Zuerkennung des Status des subsidiär Schutzberechtigten in Bezug auf den Herkunftsstaat Senegal (Spruchpunkt II.) abgewiesen, ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Der Beschwerdeführer – er führt den Namen XXXX – aber auch die Aliasidentitäten XXXX und XXXX sind aktenkundig, geb. XXXX alias XXXX , ist afghanischer Staatsangehöriger und stellte am 09.05.2016 nach illegaler Einreise den ersten Antrag auf internationalen Schutz, welcher mit Bescheid des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl (im Folgenden Bundesamt) vom 02.01.2019, Zl. 1114129505 - 160652849 hinsichtlich der Zuerkennung von Asyl ... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: Mit Beschwerdevorentscheidung des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl vom XXXX , Zl. XXXX wurde dem Beschwerdeführer kein Aufenthaltstitel aus berücksichtigungswürdigen Gründen gemäß § 57 AsylG erteilt (Spruchpunkt I.) und gegen ihn gemäß § 10 Abs. 1 Z 3 AsylG iVm § 9 BFA-Verfahrens-gesetz, BGBl. I Nr. 87/2012 idgF (BFA-VG) eine Rückkehrentscheidung gemäß § 52 Abs. 2 Z 2 Fremdenpolizeigesetz 2005, BGBl. I Nr. 100/2005 idgF (FPG) erlassen (Spruchpunkt... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang 1. Das Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl (BFA) wies mit Bescheid vom 27.06.2019, Zl. 810232600 – 190565476, den Antrag auf internationalen Schutz des Beschwerdeführers vom 04.06.2019 gemäß § 68 Abs. 1 AVG wegen entschiedener Sache zurück, erteilte dem Beschwerdeführer keinen Aufenthaltstitel aus berücksichtigungswürdigenden Gründen gemäß § 57 AsylG, erließ gegen den Beschwerdeführer eine Rückkehrentscheidung gemäß § 52 Abs. 2 Z 2 FPG und stellte f... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang und Sachverhalt 1. Mit dem angefochtenen Bescheid wies das BFA den Folgeantrag des Beschwerdeführers gemäß § 68 Abs. 1 AVG wegen entschiedener Sache zurück, erteilte ihm keinen Aufenthaltstitel aus berücksichtigungswürdigen Gründen, erließ gegen ihn eine Rückkehrentscheidung, stellte fest, dass seine Abschiebung in den Iran zulässig sei, gewährte ihm keine Frist für die freiwillige Ausreise und erließ gegen ihn ein auf die Dauer von zwei Jahren befristete... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang 1. XXXX (im Folgenden: „Antragsteller“) stellte am XXXX einen Antrag auf internationalen Schutz im Bundesgebiet. 2. Mit Bescheid vom XXXX , Zl. XXXX , wies das Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl den Antrag des Antragstellers auf internationalen Schutz zur Gänze ab. Es wurde kein Aufenthaltstitel aus berücksichtigungswürdigen Gründen erteilt, eine Rückkehrentscheidung erlassen und festgestellt, dass seine Abschiebung nach Afghanistan... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang und Sachverhalt: Mit dem angefochtenen Bescheid wurde ein Aufenthaltstitel aus berücksichtigungswürdigen Gründen gemäß § 57 AsylG 2005 nicht erteilt (Spruchpunkt I.) und gegen die Beschwerdeführerin gemäß § 61 Abs. 1 Z 2 FPG die Außerlandesbringung angeordnet und festgestellt, dass demzufolge deren Abschiebung nach Italien gemäß § 61 Abs. 2 FPG zulässig sei (Spruchpunkt II.). II. Das Bundesverwaltungsgericht hat erwogen: Zu A) Zuerkennung der aufschieben... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Der Beschwerdeführer reiste ohne Reisedokumente in das österreichische Bundesgebiet ein und stellte am 26.09.2015 einen ersten Antrag auf internationalen Schutz. Seine Flucht begründete er mit der Angst vor der Familie eines Mädchens, mit dem er eine sexuelle Beziehung geführt hätte und das von ihm schwanger geworden sei. Am 27.06.2016 vernahm das Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl, die belangte Behörde den Beschwerdeführer niederschriftl... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: I.1. Der Beschwerdeführer (im Folgenden: BF), ein Staatsangehöriger Afghanistans, reiste in das Bundesgebiet ein und stellte am 26.07.2015 einen Antrag auf internationalen Schutz. Diesen begründete er im Wesentlichen mit einer Bedrohung aufgrund einer verbotenen Beziehung. Der Antrag wurde mit Bescheid des Bundesamts für Fremdenwesen und Asyl (im Folgenden: BFA) abgewiesen, eine Rückkehrentscheidung erlassen, festgestellt, dass die Abschiebung ... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang und Sachverhalt: Mit dem angefochtenen Bescheid wurde I. der Antrag des Beschwerdeführers auf internationalen Schutz ohne in die Sache einzutreten gemäß § 5 Abs. 1 AsylG 2005 als unzulässig zurückgewiesen und ausgesprochen, dass gemäß Art. 18 Abs 1 lit c der Verordnung (EU) Nr. 604/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates (Dublin III-VO) Rumänien für die Prüfung des Antrages zuständig ist, sowie II. gegen den Beschwerdeführer gemäß § 61 Abs. 1 Z 1... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Der Beschwerdeführer, ein Staatsangehöriger Angolas, stellte erstmals am 01.12.2017 einen Antrag auf internationalen Schutz, welchen er im Wesentlichen mit einer politischen Verfolgung begründete, da er sich in der Opposition betätigt habe und sich als Wahlhelfer in der Provinz M‘Banza Kongo geweigert habe, an einer Wahlfälschung mitzuwirken. Aus diesem Grund sei gegen ihn ein Haftbefehl erlassen worden und sei er bereits einmal aus de... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang Mit dem angefochtenen Bescheid wurde der (zweite) Antrag der beschwerdeführenden Partei auf internationalen Schutz vom 15.05.2020 in Spruchpunkt I. hinsichtlich des Status des Asylberechtigten und in Spruchpunkt II. hinsichtlich des Status des subsidiär Schutzberechtigten jeweils gemäß § 68 Abs. 1 AVG wegen entschiedener Sache zurückgewiesen, der beschwerdeführenden Partei ein Aufenthaltstitel aus berücksichtigungswürdigen Gründen gemäß §§ 57 AsylG nicht... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang Das Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl (BFA) wies mit gegenständlich angefochtenem Bescheid vom 07.01.2021 den Folgeantrag des Beschwerdeführers auf internationalen Schutz vom 04.11.2020 gemäß § 68 Abs. 1 AVG wegen entschiedener Sache zurück, erteilte dem Beschwerdeführer keinen Aufenthaltstitel aus berücksichtigungswürdigenden Gründen gemäß § 57 AsylG, erließ gegen den Beschwerdeführer eine Rückkehrentscheidung gemäß § 52 Abs. 2 Z 2 FPG und stellt... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Der Beschwerdeführer (BF) stellte am 15.10.2015 einen (ersten) Antrag auf internationalen Schutz. Am selben Tag erfolgte seine Erstbefragung durch ein Organ des öffentlichen Sicherheitsdienstes, am 27.10.2016 wurde er vor dem Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl (BFA) zu seinem Antrag auf internationalen Schutz einvernommen. 2. Mit Bescheid des BFA vom 15.11.2016 wurde dieser Antrag auf internationalen Schutz hinsichtlich der Zuerkennung des ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Der Beschwerdeführer – nach seinen Angaben führt er den Namen XXXX , ist afghanischer Staatsangehöriger und wurde am XXXX geboren – ist spätestens am 08.06.2015 gemeinsam mit seiner Ehefrau, XXXX , geb. XXXX , (siehe BVwG, Zahl 2182458-1 und -2), unrechtmäßig ins österreichische Bundesgebiet eingereist. Noch am selben Tag wurden die ersten Anträge auf internationalen Schutz gestellt und der Antrag des Beschwerdeführers auf internatio... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Die Beschwerdeführerin – nach ihren Angaben führt sie den Namen XXXX , ist afghanische Staatsangehörige und wurde am XXXX geboren – ist spätestens am 08.06.2015 gemeinsam mit ihrem Ehemann XXXX , geb. XXXX , (siehe BVwG, Zahl 2182423-1 und -2), unrechtmäßig ins österreichische Bundesgebiet eingereist. Noch am selben Tag wurden die ersten Anträge auf internationalen Schutz gestellt und der Antrag der Beschwerdeführerin auf internationa... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang und Sachverhalt: Mit dem angefochtenen Bescheid wurde I. der Antrag der Beschwerdeführerin auf internationalen Schutz ohne in die Sache einzutreten gemäß § 5 Abs. 1 AsylG 2005 als unzulässig zurückgewiesen und ausgesprochen, dass Polen gemäß Art. 13 Abs. 1 der Verordnung (EU) Nr. 604/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates für die Prüfung des Antrages zuständig sei, sowie II. gegen die Beschwerdeführerin gemäß § 61 Abs. 1 Z 1 FPG die Außerlandesbr... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang und Sachverhalt: Mit den angefochtenen Bescheiden wurden I. die Anträge der Beschwerdeführer auf internationalen Schutz ohne in die Sache einzutreten gemäß § 5 Abs. 1 AsylG 2005 als unzulässig zurückgewiesen und ausgesprochen, dass Italien gemäß Art. 13 Abs. 1 der Verordnung (EU) Nr. 604/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates für die Prüfung der Anträge zuständig sei, sowie II. gegen die Beschwerdeführer gemäß § 61 Abs. 1 Z 1 FPG die Außerlandes... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang und Sachverhalt: Mit den angefochtenen Bescheiden wurden I. die Anträge der Beschwerdeführer auf internationalen Schutz ohne in die Sache einzutreten gemäß § 5 Abs. 1 AsylG 2005 als unzulässig zurückgewiesen und ausgesprochen, dass Italien gemäß Art. 13 Abs. 1 der Verordnung (EU) Nr. 604/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates für die Prüfung der Anträge zuständig sei, sowie II. gegen die Beschwerdeführer gemäß § 61 Abs. 1 Z 1 FPG die Außerlandes... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang und Sachverhalt: Mit den angefochtenen Bescheiden wurden I. die Anträge der Beschwerdeführer auf internationalen Schutz ohne in die Sache einzutreten gemäß § 5 Abs. 1 AsylG 2005 als unzulässig zurückgewiesen und ausgesprochen, dass Italien gemäß Art. 13 Abs. 1 der Verordnung (EU) Nr. 604/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates für die Prüfung der Anträge zuständig sei, sowie II. gegen die Beschwerdeführer gemäß § 61 Abs. 1 Z 1 FPG die Außerlandes... mehr lesen...