Rechtssatznummer 4 Entscheidungsdatum 26.11.2020 Norm: BauO NÖ 2014 §14 Z1BauO NÖ 2014 §20 Abs1BauO NÖ 2014 §55 Abs2ROG NÖ 2014 §20 Abs2 Z2ROG NÖ 2014 §20 Abs2 Z7ROG NÖ 2014 §20 Abs4GewO 1994 §94 Z24
Rechtssatz: „Gärtnerei“ ist dem Wortsinn nach ein Unternehmen, das gewerbsmäßig Gartenbau betreibt (besonders Anbau von Zierpflanzen, von Pflanzen für den Bedarf des Gärtners, von Obst und Gemüse). Unter „Gartenbau“ ... mehr lesen...
Rechtssatznummer 5 Entscheidungsdatum 26.11.2020 Norm: BauO NÖ 2014 §14 Z1BauO NÖ 2014 §20 Abs1BauO NÖ 2014 §55 Abs2ROG NÖ 2014 §20 Abs2 Z2ROG NÖ 2014 §20 Abs2 Z7ROG NÖ 2014 §20 Abs4GewO 1994 §94 Z24
Rechtssatz: Aus raumordnungsrechtlicher Sicht werden in der Widmungsart „Grünland-Gärtnereien“, die eine Nutzung zur gewerblichen gärtnerischen Nutzung erlaubt, jedenfalls nur solche Bauvorhaben als im Sinne des § 20... mehr lesen...
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Landesverwaltungsgericht Niederösterreich erkennt durch die Richterin MMag. Dr. Cervenka-Ehrenstrasser über die Beschwerde des A, ***, *** gegen den Bescheid der Bezirkshauptmannschaft Mistelbach vom 15. Juli 2020, ***, betreffend Feststellung des Nichtvorliegens der gesetzlichen Voraussetzungen für die Ausübung des Gewerbes „Unternehmensberatung einschließlich der Unternehmensorganisation“ und Untersagung der Ausübung dieses Gewerbes nach der Gewer... mehr lesen...
Rechtssatznummer 1 Entscheidungsdatum 07.09.2020 Norm: GewO 1994 §5GewO 1994 §18GewO 1994 §19GewO 1994 §94 Z76GewO 1994 §136GewO 1994 §339 Abs1GewO 1994 §340 Abs1GewO 1994 §365m1
Rechtssatz: Die individuelle Befähigung für die Ausübung eines reglementierten Gewerbes liegt bei Gewerben, bei denen als Befähigungsnachweis eine Befähigungsprüfung vorgeschrieben ist, nur im Falle der Beherrschung des gesamten Prüfungs... mehr lesen...
Rechtssatznummer 2 Entscheidungsdatum 07.09.2020 Norm: GewO 1994 §5GewO 1994 §18GewO 1994 §19GewO 1994 §94 Z76GewO 1994 §136GewO 1994 §339 Abs1GewO 1994 §340 Abs1GewO 1994 §365m1
Rechtssatz: Der Europäische Wirtschaftsführerschein ersetzt nicht die für die Gewerbeausübung [hier: Unternehmensberatung einschließlich der Unternehmensorganisation eingeschränkt auf Unternehmensberatung] geforderten rechtlichen Kenntn... mehr lesen...
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Landesverwaltungsgericht Niederösterreich erkennt durch die Richterin MMag. Dr. Cervenka-Ehrenstrasser über die Beschwerde der A GmbH (vormals B GmbH), ***, *** gegen den Bescheid der Bezirkshauptmannschaft Bruck an der Leitha vom 24. Juni 2020, ***, betreffend Feststellung des Nichtvorliegens der gesetzlichen Voraussetzungen für die Bestellung zum gewerberechtlichen Geschäftsführer zu Recht: 1. Die Beschwerde wird gemäß § 28 Abs. 2 Verwaltungs... mehr lesen...
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Landesverwaltungsgericht Niederösterreich erkennt durch die Richterin MMag. Dr. Cervenka-Ehrenstrasser über die Beschwerde des A, wohnhaft in ***, *** gegen den Bescheid der Bezirkshauptmannschaft Bruck an der Leitha vom 10. April 2020, Zl. ***, betreffend Feststellung des Nichtvorliegens der individuellen Befähigung für die Ausübung des reglementierten Gewerbes „Dachdecker (Handwerk)“ zu Recht: 1. Die Beschwerde wird gemäß § 28 Abs. 2 Verwaltu... mehr lesen...
Rechtssatznummer 1 Entscheidungsdatum 08.06.2020 Norm: GewO 1994 §5GewO 1994 §18GewO 1994 §94 Z11
Rechtssatz: Die individuelle Befähigung liegt bei Gewerben, bei denen als Befähigungsnachweis eine Befähigungsprüfung vorgeschrieben ist, nur im Falle der Beherrschung des gesamten Prüfungsstoffes, umfassend die für die Ausübung des Gewerbes notwendigen Kenntnisse auf allen in den betreffenden BefähigungsnachweisV an... mehr lesen...
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Landesverwaltungsgericht Niederösterreich erkennt durch die Richterin MMag. Dr. Cervenka-Ehrenstrasser über die Beschwerde der A GmbH, ***, ***, gegen den Bescheid der Bezirkshauptmannschaft Melk vom 13. März 2020, ***, betreffend Feststellung der individuellen Befähigung und Untersagung der Gewerbeausübung zu Recht: 1. Die Beschwerde wird gemäß § 28 Abs. 2 Verwaltungsgerichtsverfahrensgesetz (VwGVG) abgewiesen. 2. Gegen dieses Erkenntnis ist ... mehr lesen...
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Landesverwaltungsgericht Niederösterreich erkennt durch MMag. Dr. Michaela Lütte-Mersch als Einzelrichterin über die Beschwerde der A GmbH, ***, ***, vertreten durch B, Rechtsanwalt in ***, gegen den Bescheid der Bezirkshauptmannschaft Mödling vom 11. März 2019, Zl. ***, betreffend Feststellung des Nichtvorliegens der Voraussetzungen und Untersagung der Ausübung des „Elektrotechnikgewerbes, eingeschränkt auf die Errichtung von Alarmanlagen“, nach öffe... mehr lesen...
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Landesverwaltungsgericht Niederösterreich erkennt durch MMag. Dr. Michaela Lütte-Mersch als Einzelrichterin über die Beschwerde der A GmbH, ***, ***, vertreten durch B, Rechtsanwalt in ***, gegen den Bescheid der Bezirkshauptmannschaft Mödling vom 11. März 2019, Zl. ***, betreffend Feststellung des Nichtvorliegens der Voraussetzungen und Untersagung der Ausübung des „Elektrotechnikgewerbes, eingeschränkt auf die Errichtung von Alarmanlagen“, nach öffe... mehr lesen...
Rechtssatznummer 1 Entscheidungsdatum 01.04.2020 Norm: GewO 1994 §19GewO 1994 §94 Z16GewO 1994 §94 Z49GewO 1994 §106 Abs1GewO 1994 §150 Abs15
Rechtssatz: Die individuelle Befähigung liegt bei Gewerben, bei denen als Befähigungsnachweis eine Befähigungsprüfung vorgeschrieben ist, nur im Falle der Beherrschung des gesamten Prüfungsstoffes, umfassend die für die Ausübung des Gewerbes notwendigen Kenntnisse auf allen... mehr lesen...
Rechtssatznummer 1 Entscheidungsdatum 01.04.2020 Norm: GewO 1994 §19GewO 1994 §94 Z16GewO 1994 §94 Z49GewO 1994 §106 Abs1GewO 1994 §150 Abs15
Rechtssatz: Die individuelle Befähigung liegt bei Gewerben, bei denen als Befähigungsnachweis eine Befähigungsprüfung vorgeschrieben ist, nur im Falle der Beherrschung des gesamten Prüfungsstoffes, umfassend die für die Ausübung des Gewerbes notwendigen Kenntnisse auf allen... mehr lesen...
Rechtssatznummer 2 Entscheidungsdatum 01.04.2020 Norm: GewO 1994 §19GewO 1994 §94 Z16GewO 1994 §94 Z49GewO 1994 §106 Abs1GewO 1994 §150 Abs15
Rechtssatz: Die Behörde hat auf Grund der vom Antragsteller vorgelegten Belege Feststellungen über den von ihm durchlaufenen Bildungsgang und seine bisherigen Tätigkeiten zu treffen. Aus diesen Grundlagen sind anschließend Feststellungen über jene Kenntnisse, Fähigkeiten, u... mehr lesen...
Rechtssatznummer 2 Entscheidungsdatum 01.04.2020 Norm: GewO 1994 §19GewO 1994 §94 Z16GewO 1994 §94 Z49GewO 1994 §106 Abs1GewO 1994 §150 Abs15
Rechtssatz: Die Behörde hat auf Grund der vom Antragsteller vorgelegten Belege Feststellungen über den von ihm durchlaufenen Bildungsgang und seine bisherigen Tätigkeiten zu treffen. Aus diesen Grundlagen sind anschließend Feststellungen über jene Kenntnisse, Fähigkeiten, u... mehr lesen...
Rechtssatznummer 3 Entscheidungsdatum 01.04.2020 Norm: GewO 1994 §19GewO 1994 §94 Z16GewO 1994 §94 Z49GewO 1994 §106 Abs1GewO 1994 §150 Abs15
Rechtssatz: Für die Beurteilung der individuellen Befähigung ist zunächst zu prüfen, welche Leistungen im Rahmen des angestrebten Gewerbes zu erbringen sind. Schlagworte Gewerbliches Berufsrecht; Elektrotechnik; Elektronik; individuelle Befähig... mehr lesen...
Rechtssatznummer 3 Entscheidungsdatum 01.04.2020 Norm: GewO 1994 §19GewO 1994 §94 Z16GewO 1994 §94 Z49GewO 1994 §106 Abs1GewO 1994 §150 Abs15
Rechtssatz: Für die Beurteilung der individuellen Befähigung ist zunächst zu prüfen, welche Leistungen im Rahmen des angestrebten Gewerbes zu erbringen sind. Schlagworte Gewerbliches Berufsrecht; Elektrotechnik; Elektronik; individuelle Befähig... mehr lesen...
Rechtssatznummer 4 Entscheidungsdatum 01.04.2020 Norm: GewO 1994 §19GewO 1994 §94 Z16GewO 1994 §94 Z49GewO 1994 §106 Abs1GewO 1994 §150 Abs15
Rechtssatz: Das Mechatronikgewerbe stellt keine vergleichbare Tätigkeit zu jener des Gewerbes „Elektrotechnik, eingeschränkt auf die Errichtung von Alarmanlagen“ dar. Dies ergibt sich zunächst schon daraus, dass die Errichtung von Alarmanlagen für Betriebe, Gebäude oder Gru... mehr lesen...
Rechtssatznummer 4 Entscheidungsdatum 01.04.2020 Norm: GewO 1994 §19GewO 1994 §94 Z16GewO 1994 §94 Z49GewO 1994 §106 Abs1GewO 1994 §150 Abs15
Rechtssatz: Das Mechatronikgewerbe stellt keine vergleichbare Tätigkeit zu jener des Gewerbes „Elektrotechnik, eingeschränkt auf die Errichtung von Alarmanlagen“ dar. Dies ergibt sich zunächst schon daraus, dass die Errichtung von Alarmanlagen für Betriebe, Gebäude oder Gru... mehr lesen...
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Landesverwaltungsgericht Niederösterreich erkennt durch MMag. Dr. Michaela Lütte-Mersch als Einzelrichterin über die Beschwerde der A GmbH, ***, ***, gegen den Bescheid der Bezirkshauptmannschaft Mödling vom 28. August 2019, Zl. ***, betreffend Feststellung des Nichtvorliegens der Voraussetzungen für die Ausübung des Gewerbes „Baugewerbetreibender, eingeschränkt auf ausführende Tätigkeiten“, nach öffentlicher mündlicher Verhandlung zu Recht: 1. D... mehr lesen...
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Landesverwaltungsgericht Niederösterreich erkennt durch MMag. Dr. Michaela Lütte-Mersch als Einzelrichterin über die Beschwerde der A GesmbH, vertreten durch die B Rechtsanwalts KG, ***, ***, gegen den Bescheid der Bezirkshauptmannschaft Korneuburg vom 01. Oktober 2019, Zl. ***, betreffend Fristverkürzung für die weitere Gewerbeausübung nach § 9 Abs. 2 der Gewerbeordnung 1994, zu Recht: 1. Die Beschwerde wird gemäß § 28 Abs. 1 des Verwaltungsgeri... mehr lesen...
Rechtssatznummer 1 Entscheidungsdatum 06.02.2020 Norm: GewO 1994 §9 Abs2GewO 1994 §94 Z5
Rechtssatz: Es liegt im öffentlichen Interesse, einen bestimmten Standard gewerblicher Leistungen durch eine entsprechende Befähigung des Gewerbeberechtigten – bei juristischen Personen durch die Bestellung eines gewerberechtlichen Geschäftsführers, der für die fachlich einwandfreie Ausübung des Gewerbes und die Einhaltung de... mehr lesen...
Rechtssatznummer 2 Entscheidungsdatum 06.02.2020 Norm: GewO 1994 §9 Abs2GewO 1994 §94 Z5
Rechtssatz: Auftragsrückgänge in den Wintermonaten, arbeitsmarktrelevante Faktoren und die Betriebsgröße ändern nichts an den mit der Ausübung des Baumeistergewerbes verbundenen Gefahren für Leben und Gesundheit von Menschen [vgl § 9 Abs 2 GewO], welche insbesondere durch nicht sachgerechte Planung oder die fehlerhafte Ausfüh... mehr lesen...
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Landesverwaltungsgericht Niederösterreich erkennt durch die Richterin MMag. Dr. Cervenka-Ehrenstrasser über die Beschwerde des A, wohnhaft in ***, ***, gegen den Bescheid der Bezirkshauptmannschaft Baden vom 19. November 2019, ***, betreffend Feststellung des Nichtvorliegens der gesetzlichen Voraussetzungen für die Ausübung des reglementierten Gewerbes der Überlassung von Arbeitskräften sowie Untersagung der Gewerbeausübung zu Recht: 1. Die Besch... mehr lesen...
Rechtssatznummer 1 Entscheidungsdatum 10.01.2020 Norm: GewO 1994 §5 Abs2GewO 1994 §18 Abs1GewO 1994 §19 Abs1GewO 1994 §94 Z72GewO 1994 §340 Abs3
Rechtssatz: Beim „individuellen Befähigungsnachweis“ im Sinn des § 19 GewO wird der gemäß § 18 Abs 1 vorgeschriebene Befähigungsnachweis durch sonstige Nachweise ersetzt, die jene Kenntnisse, Fähigkeiten und Erfahrungen belegen, die für die Ausübung des angemeldeten Gewe... mehr lesen...
Rechtssatznummer 2 Entscheidungsdatum 10.01.2020 Norm: GewO 1994 §5 Abs2GewO 1994 §18 Abs1GewO 1994 §19 Abs1GewO 1994 §94 Z72GewO 1994 §340 Abs3
Rechtssatz: Die Feststellung der individuellen Befähigung für die Ausübung eines reglementierten Gewerbes kann nur dann bejahend getroffen werden, wenn die vom Antragsteller absolvierte Ausbildung mindestens in gleicher Weise wie die in den Befähigungsnachweis festlegend... mehr lesen...
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Landesverwaltungsgericht Niederösterreich erkennt durch die Richterin MMag. Dr. Cervenka-Ehrenstrasser über die Beschwerde des B, wohnhaft in ***, *** gegen den Bescheid der Bezirkshauptmannschaft Korneuburg vom 26. November 2019, ***, betreffend Feststellung des Nichtvorliegens der gesetzlichen Voraussetzungen für die Ausübung des Gewerbes „Kälte- und Klimatechnik (Handwerk)“ und Untersagung der Gewerbeausübung zu Recht: 1. Die Beschwerde wird g... mehr lesen...
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Landesverwaltungsgericht Niederösterreich erkennt durch die Richterin MMag. Dr. Cervenka-Ehrenstrasser über die Beschwerde der A, wohnhaft in ***, ***, gegen den Bescheid der Bezirkshauptmannschaft St. Pölten vom 26. Juli 2019, ***, betreffend Untersagung der Gewerbeausübung zu Recht: 1. Die Beschwerde wird gemäß § 28 Abs. 2 Verwaltungsgerichtsverfahrensgesetz (VwGVG) als unbegründet abgewiesen. 2. Gegen dieses Erkenntnis ist gemäß § 25a Verw... mehr lesen...
Rechtssatznummer 1 Entscheidungsdatum 09.09.2019 Norm: GewO 1994 §19GewO 1994 §94 Z42GewO 1994 §339GewO 1994 §340 Abs3
Rechtssatz: Die individuelle Befähigung liegt bei Gewerben, bei denen als Befähigungsnachweis eine Befähigungsprüfung vorgeschrieben ist, nur im Falle der Beherrschung des gesamten Prüfungsstoffes, umfassend die für die Ausübung des Gewerbes notwendigen Kenntnisse auf allen in den betreffenden Be... mehr lesen...
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Landesverwaltungsgericht Niederösterreich erkennt durch Mag. Dusatko als Einzelrichterin über die Beschwerde des Herrn A, vertreten durch die B Rechtsanwalt GmbH, ***, ***, gegen das Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Baden vom 08. Mai 2018, ***, betreffend Bestrafung nach der Gewerbeordnung 1994 (GewO 1994), zu Recht: 1. Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen. 2. Der Beschwerdeführer hat einen Beitrag zu den Kosten des Beschw... mehr lesen...