Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein82/03 Ärzte Sonstiges Sanitätspersonal
Norm: ÄrzteG 1984 §78;ÄrzteG 1998 §109 Abs1;ÄrzteG 1998 §112 Abs3;VwRallg;
Rechtssatz: § 112 Abs. 3 ÄrzteG 1998 sieht Befreiungstatbestände für Zugehörige zum Wohlfahrtsfonds anderer Ärztekammern einerseits und Zugehörige zu einem "anderen" berufsständischen Versorgungswerk vor. Daraus ist zu folgern, dass die Wohlfahrtsfonds der anderen ... mehr lesen...