Begründung: Ob der im
Kopf: dieser Entscheidung angeführten Liegenschaft sind die Antragstellerin (B-LNR 11) und die am 15. 7. 2010 verstorbenen Margarete H***** (B-LNR 12) als Miteigentümer zu je 91/2730 Anteilen (Eigentümerpartnerschaft) einverleibt. Mit diesen Anteilen ist das Wohnungseigentum an W 9 verbunden. Die Antragstellerin begehrte die Anmerkung der Rangordnung für die beabsichtigte Veräußerung der Liegenschaft als bücherliche Eigentümerin hinsichtlich B-LNR 11 und als Eig... mehr lesen...
Norm: GBG §53 Abs1
Rechtssatz: Eine Anmerkung der Rangordnung mit der Bedingung des § 53 Abs 1 letzter Satz GBG setzt die Bewilligung des Gesuches auf Anmerkung einer Rangordnung, der eine solche Bedingung nicht beigesetzt ist, voraus. Ein diesbezüglicher Nachweis hat, sofern er sich nicht aus dem Grundbuch selbst ergibt, durch geeignete Urkunden zu erfolgen (§ 94 Abs 1 Z 3 GBG). Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: GBG §53 Abs1
Rechtssatz: Der Anmerkung der Rangordnung der beabsichtigten Verpfändung kann nicht jede beliebige Bedingung, sondern nur die in § 53 Abs 1 dritter Satz GBG umschriebene beigesetzt werden. Wenn daher eine Rangordnungsanmerkung "mit der Bedingung des § 53 GBG" beantragt, bewilligt und verbüchert wurde, kann damit nur die mit einem Verweis auf den Gesetzestext einzutragende "Bedingung des § 53 Abs 1 dritter Satz GBG" gemeint se... mehr lesen...
Norm: GBG §53 Abs1GGG TP9 Anm12 litb
Rechtssatz: § 53 Abs 1 letzter Satz GBG wurde durch BGBl 1958/15 angefügt, weil nach der seinerzeitigen Rechtslage für mehrere Anmerkungen der Rangordnung für eine beabsichtigte Verpfändung auch dann jeweils die Eintragungsgebühr in vollem Ausmaß zu bezahlen war, wenn die erwähnten Anmerkungen in der Folge durch die Eintragung eines Simultanpfandrechtes ausgenützt wurden. Um in solchen Fällen für eine gebühr... mehr lesen...
Norm: GBG §53 Abs1GGG TP9 Anm12 litb
Rechtssatz: Im Zusammenhang mit TP9 Anm 12 lit b GGG liegt eine gesetzliche Grundlage vor, wonach auch Anmerkungen der Rangordnung auf mehreren Miteigentumsanteilen desselben Grundbuchskörpers von der Eintragungsgebühr unter der Voraussetzung der nur auf Antrag in die Anmerkung aufzunehmenden Bedingung (VwGH 10.3.1988, 87/16/0055) des § 53 Abs 1 letzter Satz GBG 1955 befreit sind. Entsch... mehr lesen...
Norm: ABGB §7GBG §31 Abs2GBG §53 Abs1GBG §53 Abs3KO §83 Abs2
Rechtssatz: Die Anwendung des § 31 Abs 2 GBG auf Gesuche um Anmerkung der Rangordnung im Sinne des § 53 Abs 1 GBG ist durch Größenschluß (einer Unterart des Analogieschlusses) geboten, weil nicht einzusehen ist, warum Urkunden, (auch Gesuche um Anmerkung der Rangordnung stellen solche dar), die bloß der Sicherung eines Ranges für eine beabsichtigte Verfügung des Liegenschaftseigentüme... mehr lesen...
Norm: GBG §31 Abs2GBG §53 Abs1KO §83 Abs2KO §173 Abs5
Rechtssatz: Eine genehmigende Erklärung des Konkursgerichtes betreffend ein Verfügungsgeschäft des Masseverwalters oder auch nur dessen Vorbereitung durch eine Rangordnungsanmerkung ist als Maßnahme zu verstehen, die sich - im Sinne des der ohnehin engen Zweckbestimmung des § 31 Abs 2 GBG, Identifizierungsprobleme zu lösen - auch an den Interessen des Gemeinschuldners orientiert. ... mehr lesen...
Norm: GBG §31 Abs2GBG §53 Abs1GBG §53 Abs2KO §83 Abs2
Rechtssatz: Die vom Konkursgericht einem Rechtsakt des Masseverwaltes beigesetzte Genehmigungsklausel bezeugt einerseits die Unterschrift des Masseverwalters, andererseits die Erteilung der erforderlichen Genehmigung in einer für den Grundbuchsrichter genügenden Weise. Entscheidungstexte 5 Ob 134/95 Entscheidungstext OGH 24.10.1995 ... mehr lesen...
Norm: GBG §29GBG §53 Abs1GBG §54
Rechtssatz: Der Wortlaut dieser Gesetzesbestimmung schließt die Anführung des Namens des Begünstigten und des Rechtsgrundes der Schuld nicht aus. Da er die
Begründung: der Rangordnung für jede beliebige Verpfändung zuläßt, ist nicht einzusehen, warum die Anmerkung der Rangordnung nicht für eine durch die Person des Gläubigers oder durch den Rechtsgrund der zu sichernden Forderung präzisierte beabsichtigte Verpfän... mehr lesen...
Norm: GBG §29GBG §53 Abs1GBG §54
Rechtssatz: Es bestehen keine Bedenken, die Anmerkung der Rangordnung zugunsten eines bestimmten Gläubigers als Minus gegenüber einer nicht in derartiger Weise beschränkt begehrten Anmerkung der Rangordnung für die beabsichtigte Verpfändung als zulässig anzusehen. Dieselben Erwägungen gelten auch für die Anführung des Rechtsgrundes der Schuld im Ranganmerkungsbeschluß. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Begründung: Im B-Blatt der Liegenschaft EZ ***** des Grundbuches ***** S***** sind Anton und Maria N***** je zur Hälfte als Eigentümer eingetragen; unter lit. c dieser Eintragungen findet sich jedoch bereits die Anmerkung der Erteilung des Zuschlages an die nunmehrige Antragstellerin im Zwangsversteigerungsverfahren E 10.102/90 des Bezirksgerichtes Völkermarkt. Am 14.9.1992 stellte die Antragstellerin beim Grundbuchsgericht mittels beglaubigt unterfertigtem Grundbuchsgesuch de... mehr lesen...
Norm: EO §156 Abs2 IEO §156 Abs2 IIBEO §156 Abs2 IICEO §156 Abs2 IIEEO §237 Abs1GBG §53 Abs1
Rechtssatz: Neben der Erfüllung aller Versteigerungsbedingungen ist vom Ersteher auch zu verlangen, dass er die Rechtskraft der Zuschlagserteilung urkundlich belegt, wenn er vor der bücherlichen Einverleibung seines Eigentums um eine Ranganmerkung für die beabsichtigte Veräußerung ansucht. Erst die Erfüllung dieser Eintragungsvoraussetzungen würde dem E... mehr lesen...
Die Wohnhausanlage in Wien 4, M-Straße 27, besteht aus zwei Stiegen mit insgesamt 35 Wohnungen und einem Geschäftslokal. Im Keller und Erdgeschoß befinden sich 31 Autoeinstellplätze. Im Hof sind 18 PKW-Abstellplätze angelegt worden. Die Antragsgegner brachten im Rahmen des Verfahrens wegen Festsetzung der Nutzwerte bezüglich der obgenannten Liegenschaften vor, daß eine Zuweisung des Hofes samt den darin befindlichen Kfz-Abstellplätzen sowie der Hauseinfahrt bezüglich der darin befin... mehr lesen...
Norm: GBG §53 Abs1GBG §57 Abs1WEG §25 Abs3
Rechtssatz: Streitanmerkungen nach § 25 Abs 3 WEG 1975 kommt nicht die Wirkung der Anmerkung der Rangordnung für künftige bücherliche Eintragungen zu (vgl 3 Ob 47/80). Entscheidungstexte 5 Ob 35/80 Entscheidungstext OGH 09.06.1981 5 Ob 35/80 Veröff: SZ 54/87 = MietSlg 33460 = MietSlg 33502(15) ... mehr lesen...
Norm: EO §382 Z6 II6GBG §53 Abs1WEG §25
Rechtssatz: Zur Frage, ob der Anspruch auf
Begründung: von Wohnungseigentum durch die Herausgabe, bzw Hinterlegung einer von dem beklagten Gegner erwirkten Rangordnung für die Veräußerung der Liegenschaft gesichert werden kann. Entscheidungstexte 5 Ob 665/77 Entscheidungstext OGH 18.10.1977 5 Ob 665/77 ... mehr lesen...