Norm: GBG §26GBG §27
Rechtssatz: Auch öffentliche Urkunden müssen den Erfordernissen der §§ 26, 27 GBG entsprechen. Entscheidungstexte 5 Ob 91/03y Entscheidungstext OGH 02.06.2003 5 Ob 91/03y 5 Ob 108/12m Entscheidungstext OGH 04.07.2012 5 Ob 108/12m Vgl; Beisatz: Ein Enteignungsbescheid ist auch ohne Angabe der Firmenbuchnummer de... mehr lesen...
Norm: GBG §26GBG §27GBG §94 Abs1 Z3 D
Rechtssatz: Gemäß § 160 Abs 1 BAO dürfen Eintragungen in das Grundbuch, denen Rechtvorgänge über den Erwerb von Grundstücken zugrundeliegen, mit hier nicht wesentlichen Ausnahmen, erst dann vorgenommen werden, wenn eine Bescheinigung des Finanzamts vorliegt, dass der Eintragung hinsichtlich der Grunderwerbssteuer und der Erbschaftssteuer und Schenkungssteuer Bedenken nicht entgegenstehen (Unbedenklichkeitsb... mehr lesen...
Norm: ABGB §882GBG §26GBG §31 Abs1
Rechtssatz: Bei einem Vertrag zugunsten Dritter ist der Begünstigte auf sein Zurückweisungsrecht nach § 882 ABGB beschränkt (SZ 51/82) und damit weder Partei des Titelgeschäfts im Sinne des § 26 GBG noch Partei im Sinne des § 31 Abs 1 GBG. Entscheidungstexte 5 Ob 182/98w Entscheidungstext OGH 15.09.1998 5 Ob 182/98w ... mehr lesen...
Norm: ABGB §440GBG §21GBG §26GBG §56 Abs2
Rechtssatz: 1) Gemäß § 56 Abs 2 GBG kann die Eintragung (insbesondere des Eigentumsrechtes) im angemerkten Rang selbst dann bewilligt werden, wenn die Liegenschaft nach dem Einschreiten um die Anmerkung der Rangordnung an einen Dritten übertragen worden wäre. Das gilt auch dann, wenn die Urkunde, mit der der Eintragungswerber gemäß § 26 GBG seinen Eigentumsverschaffungsanspruch belegt, vom früheren Eige... mehr lesen...
Norm: EO §210 IVDEO §210 VBEO §216 IIIhEO §217GBG §14 Abs2GBG §26
Rechtssatz: Die Eintragung der Nebengebührensicherstellung bewirkt von vornherein eine pfandrechtliche Haftung nur nach Maßgabe der betreffenden Vereinbarung und der ihr entnehmbaren Spezifizierung der gesicherten Forderungen. Einer Abweisung des Eintragungsbegehrens hinsichtlich jener Forderungen, die - für sich allein - mangels ausreichender Spezifikation nicht durch eine Neben... mehr lesen...
Norm: GBG §26GBG §94 Abs1 E
Rechtssatz: Kommt nach dem Urkundeninhalt die Beurteilung eines Rechtsgeschäftes als Schenkung oder als Vertrag mit überwiegender Schenkungsabsicht in Betracht, wäre auf die Einhaltung der für diese Verträge erforderlichen Formvorschriften Bedacht zu nehmen. Entscheidungstexte 5 Ob 141/94 Entscheidungstext OGH 13.12.1994 5 Ob 141/94 ... mehr lesen...
Norm: GBG §21GBG §22GBG §26
Rechtssatz: Wird von der Regel des § 21 GBG abgewichen (hier: Anerkenntnis der grundbücherlichen Eigentümerin, dass nicht sie, sondern ein anderer Liegenschaftseigentümer ist), dass grundbücherliche Eintragungen nur gegen den zulässig sind, der zur Zeit des Ansuchens als Eigentümer der Liegenschaft oder des Rechts, in Ansehung deren die Eintragung erfolgen soll, im Grundbuch erscheint oder doch gleichzeitig als solch... mehr lesen...
Norm: ABGB §1375 BGBG §26
Rechtssatz: Auch das echte Anerkenntnis gibt einen ausreichenden Titel zum Eigentumserwerb ab (2 Ob 216/55 = NZ 1955,136). Entscheidungstexte 5 Ob 34/94 Entscheidungstext OGH 22.03.1994 5 Ob 34/94 Veröff: SZ 67/44 5 Ob 59/10b Entscheidungstext OGH 27.05.2010 5 Ob 59/10b Beisatz: Die Eintragung auf der... mehr lesen...
Norm: ABGB §943GBG §26NZwG §1 Abs1 litd
Rechtssatz: Im Grundbuchsverfahren bedarf es beim urkundlichen Nachweis der bereits erfolgten Übergabe der Darstellung konkreter Übergabsakte nicht. Es genügt ein Hinweis in der Vertragsurkunde darauf, dass die "wirkliche Übergabe" bereits erfolgt ist. Ein Notariatsakt ist dann entbehrlich. Entscheidungstexte 5 Ob 21/94 Entscheidungstext OGH 01.... mehr lesen...