Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch die Senatspräsidentin des Obersten Gerichtshofes Hon. Prof. Dr. Langer als Vorsitzende sowie durch die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Dr. Floßmann, Dr. Baumann sowie die Hofrätinnen des Obersten Gerichtshofes Dr. Hurch und Dr. Kalivoda als weitere Richter in der Grundbuchsache der klagenden Partei Eigentümergemeinschaft des Hauses *****, vertreten durch Wanek & Kunze, Rechtsanwaltspartnerschaft in Wien, wider die beklagte Partei D... mehr lesen...
Norm: GBG §26GBG §27
Rechtssatz: Auch öffentliche Urkunden müssen den Erfordernissen der §§ 26, 27 GBG entsprechen. Auch öffentliche Urkunden müssen den Erfordernissen der Paragraphen 26, 27, GBG entsprechen. Entscheidungstexte 5 Ob 91/03y Entscheidungstext OGH 02.06.2003 5 Ob 91/03y 5 Ob 108/12m Entscheidungstext OGH 04... mehr lesen...
Begründung: Mit Übergabsvertrag vom 28. 1. 1972 übertrug Margot M*****, die Revisionsrekurswerberin der Mutter des Antragstellers, Anna Rosalia H*****, die Liegenschaft, was von der Übernehmerin angenommen wurde. Unter Punkt 2 ist festgehalten, dass die Übergabe die Erfüllung einer Verpflichtung (mündliche Vertragsabsprache) darstelle, welche vor Jahren zwischen der Übergeberin und dem mittlerweile verstorbenen Ehegatten der Übernehmerin Johann Germann H***** vereinbart bzw getrof... mehr lesen...
Begründung: Mit der vorliegenden Klage begehrt die Wohnungseigentümergemeinschaft des Hauses Klammergasse 2/Schlagergasse 7 vom beklagten Masseverwalter der (Mehrheits-)Mit- und Wohnungseigentümerin die Bezahlung des Klagsbetrages als Schadenersatz aus von ihr veranlasster unbefugter Bauführung. Für die Forderung bestehe ein Vorzugspfandrecht gemäß § 13c WEG. In der Klage berief sich der Klagevertreter darauf, dass ihm die klagende Wohnungseigentümergemeinschaft vertreten durch d... mehr lesen...
Begründung: Grundbücherlich zugeschrieben ist die EZ ***** GB ***** dem Thomas W*****, der am 8. 3. 1995 verstorben ist. Mit Einantwortungsurkunde des Bezirksgerichtes Josefstadt vom 14. 2. 1996, GZ 2 A 164/95s-25, wurde Herma W***** als Alleinerbin die Verlassenschaft nach Thomas W***** eingeantwortet. Hinsichtlich der gegenständlichen Liegenschaft war Margarete B***** Vermächtnisnehmerin nach Thomas W*****. Mit Amtsurkunde gemäß § 178 AußStrG des Bezirksgerichtes Josefstadt vom... mehr lesen...
Begründung: Mit Klage vom 14. 5. 2001 begehrte die Wohnungseigentümergemeinschaft des Hauses ***** vom beklagten Mit- und Wohnungseigentümer Zahlung von S 5.271,59 sA an rückständigen Bewirtschaftungskosten für die Monate März bis Mai 2001. Gleichzeitig mit der Klage werde der Antrag auf Anmerkung dieser Klage im Grundbuch ob den 172/10.285 Anteilen des Beklagten auf der EZ ***** Grundbuch ***** gestellt. In der Klage berief sich der Rechtsanwalt Dr. Roland K***** auf eine ihm ert... mehr lesen...
Begründung: Der am ***** geborene Johann H***** ist grundbücherlicher Eigentümer von 651/10000 mit Wohnungseigentum an W 11 verbundenen Anteilen der Liegenschaft EZ ***** (B-LNR 19). Am 5. 2. 1999 stellte er der R***** reg. GenmbH folgende notariell beglaubigte "Vollmacht zur Veräußerung von Liegenschaften" aus: "Johann H***** ... ist Eigentümer der ... Liegenschaft ... Der Genannte bevollmächtigt und ermächtigt nunmehr für sich und seine Rechtsnachfolger die R***** reg. GenmbH, i... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Nach § 451 Abs 1 ABGB und den §§ 4 und 9 GBG wird das Pfandrecht an einer verbücherten Liegenschaft als dingliches und bücherliches Recht durch Eintragung im Hauptbuch erworben. Der rechtsgeschäftliche Pfandrechtserwerb setzt in der Regel die Verpfändung durch den bücherlichen Eigentümer oder wenigstens dessen Einwilligung voraus. Für verbücherte Liegenschaften gilt der Vertrauensgrundsatz, weshalb wie die anderen ... mehr lesen...
Norm: GBG §26GBG §27GBG §94 Abs1 Z3 D
Rechtssatz:
Gemäß § 160 Abs 1 BAO dürfen Eintragungen in das Grundbuch, denen Rechtvorgänge über den Erwerb von Grundstücken zugrundeliegen, mit hier nicht wesentlichen Ausnahmen, erst dann vorgenommen werden, wenn eine Bescheinigung des Finanzamts vorliegt, dass der Eintragung hinsichtlich der Grunderwerbssteuer und der Erbschaftssteuer und Schenkungssteuer Bedenken nicht entgegenstehen (Unbeden... mehr lesen...
Begründung: Die Vorinstanzen hatten Bedenken im Sinn des § 94 Abs 1 Z 3 GBG gegen die begehrte Einverleibung des Eigentumsrechts der Antragstellerin, weil ihr Begehren durch den Inhalt der vorgelegten Urkunden nicht begründet erschien. Konkret sei die in der vorgelegten Unbedenklichkeitsbescheinigung gelegene Mitteilung an das Grundbuchsgericht, dass der Eintragung eines bestimmten Erwerbsvorganges Bedenken der Abgabenbehörde nicht entgegenstünden, im vorliegenden Fall nicht geei... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Mit Beschluss des Erstgerichtes vom 6. 12. 1996 wurde über das Vermögen des Michael Vitus K***** der Konkurs eröffnet und der Kläger zum Masseverwalter bestellt. Der 1928 geborene Erstbeklagte, der bis 1964 eine Land- und Gastwirtschaft betrieb und in der Folge bis zu seiner Pensionierung als Kraftfahrer berufstätig war, lebt seit Jahren von der Zweitbeklagten, seiner Ehefrau, getrennt und unterhält zu seinem Sohn Richard K***** und seinem Stiefsohn Fri... mehr lesen...
Begründung: Mit Notariatsakt vom 6. Februar 1998 übergab der Zweitantragsteller der Erstantragstellerin die in seinem Alleineigentum stehende Liegenschaft EZ ***** mit dem Wohnhaus ***** und hat sich dabei ua die Einräumung eines Wohnungsgebrauchsrechtes an Ferdinand G***** jun. (geboren am ) ausbedungen. Anna G*****, die Ehegattin des Zweitantragstellers, der ebenfalls ein Wohnungsgebrauchsrecht eingeräumt wurde, ist diesem Vertrag beigetreten und hat ebenso wie die Erstantra... mehr lesen...
Norm: ABGB §882 GBG §26GBG §31 Abs1 ABGB § 882 heute ABGB § 882 gültig ab 01.01.1917 zuletzt geändert durch RGBl. Nr. 69/1916
Rechtssatz: Bei einem Vertrag zugunsten Dritter ist der Begünstigte auf sein Zurückweisungsrecht nach § 882 ABGB beschränkt (SZ 51/82) und damit weder Partei des T... mehr lesen...
Begründung: Der Antragsteller veräußerte mit Kaufvertrag vom 17. 12. 1996 aus seinen Liegenschaften EZ 5, 6 und 7 GB ***** gemäß der Vermessungsurkunde des Dipl. Ing. M***** a) die Trennstücke 1, 5, 6 und 7 (insgesamt 346 m2) dem Rudolf und dem Herbert H*****, den jeweiligen Hälfteeigentümern der Liegenschaft EZ ***** und b) die Trennstücke 8 und 9 (insgesamt 222 m2) dem Karl und der Stefanie H*****, den jeweiligen Hälfteeigentümern der Liegenschaft ***** desselben Grundbu... mehr lesen...
Begründung: Alleineigentümer der vom gegenständlichen Eintragungsbegehren betroffenen Liegenschaft EZ ***** ist Thomas S*****. Dieser hat von der Antragstellerin zwei Darlehen über je S 300.000,- erhalten und ihr zu deren Besicherung seine Liegenschaft verpfändet. Hiezu wurden am 18.10.1996 und am 24.1.1997 in der Praxis übliche verbundene Schuldscheine und Pfandurkunden (Formularvordrucke mit maschinschriftlichen Ergänzungen und Einfügungen) ausgestellt. In den Schuldschein... mehr lesen...
Begründung: Die Antragstellerin begehrte aufgrund des mit ihrem Ehegatten Dipl.Ing.Walter W*****, geboren am *****, abgeschlossenen Schenkungsvertrages, mit dem Dipl.Ing.Walter W***** als 546/7872 Eigentümer am Grundstück *****, EZ ***** Grundbuch *****, mit welchem Anteil das Wohnungseigentum an der Wohnung Nr. 9 verbunden ist, der Antragstellerin die Hälfte des Grundanteils übertragen wollte, die Einverleibung des Eigentumsrechtes zur Hälfte (= 273/7872-tel Anteilen) für di... mehr lesen...
Norm: ABGB §440 GBG §21GBG §26GBG §56 Abs2 ABGB § 440 heute ABGB § 440 gültig ab 01.01.1812
Rechtssatz: 1) Gemäß § 56 Abs 2 GBG kann die Eintragung (insbesondere des Eigentumsrechtes) im angemerkten Rang selbst dann bewilligt werden, wenn die Liegenschaft nach dem Einschreiten um die An... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht wies dieses Eintragungsgesuch ab. Als einzigen Grund für seine Entscheidung gab es dabei an, daß die Zeichnungsberechtigung des beim Abschluß des gegenständlichen Kaufvertrags für die Zweitantragsgegnerin handelnden Landesparteiobmanns und Landeshauptmann- stellvertreters Dr.Michael A***** nicht ordnungsgemäß nachgewiesen worden sei. Seine Unterschrift "als Landesparteiobmann" sei zwar notariell beglaubigt, doch fehle es an einem Beleg, daß die Sat... mehr lesen...
Begründung: Zu TZ 1628/1996 erwirkte Leopold H***** auf Grund eines Übergabsvertrages, den er am 2.5.1991 mit der vormaligen Eigentümerin der verfahrensgegenständlichen Liegenschaft (Berta U*****) abgeschlossen hatte, die Vormerkung seines Eigentums unter BLNR 1 lit i der EZ *****. Zu TZ 7186/1996 (BLNR 1 lit j) erfolgte dann die Rechtfertigung dieser Eintragung. Zu TZ 1628/1996 erwirkte Leopold H***** auf Grund eines Übergabsvertrages, den er am 2.5.1991 mit der vormaligen E... mehr lesen...
Norm: EO §210 IVD EO §210 VB EO §216 IIIh EO §217 GBG §14 Abs2GBG §26 EO § 210 heute EO § 210 gültig ab 01.10.2000 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 59/2000 EO § 210 gültig von 01.01.1898 bis 30.09.2000 EO § 210 heute ... mehr lesen...
Begründung: Mit dem angefochtenen Beschluß wurde der Antragstellerin in teilweiser Abänderung einer das Eintragungsbegehren zur Gänze abweisenden Entscheidung der ersten Instanz die Einverleibung des Pfandrechtes für eine Forderung von S 404.920,-- samt höchstens 9 % Zinsen sowie höchstens 14 % Verzugs- und Zinseszinsen zugunsten der H***** AG auf den mit Wohnungseigentum an W 1, St III, Block A, verbundenen 648/66063 Anteilen an der Liegenschaft EZ ***** (unter gleichzeitige... mehr lesen...
Begründung: Die Antragstellerin begehrt ob der im
Kopf: dieser Entscheidung genannten Liegenschaft auf Grund einer vorgelegten Schuld- und Pfandurkunde die Einverleibung eines Pfandrechtes mit der Beschränkung durch das Kautionsband sowie die Anmerkung einer Löschungsverpflichtung. Die Schuld- und Pfandbestellungsurkunde trägt für die Pfandgläubigerin die Unterschrift "C*****" sowie die handschriftlichen Namenszüge "P*****" und "S*****". Der Beglaubigungsvermerk hat folgen... mehr lesen...
Begründung: Die Antragstellerin begehrt ob der im
Kopf: dieser Entscheidung genannten Liegenschaft auf Grund einer vorgelegten Schuld- und Pfandurkunde die Einverleibung eines Pfandrechtes mit der Beschränkung durch das Kautionsband sowie die Anmerkung einer Löschungsverpflichtung. Die Schuld- und Pfandbestellungsurkunde trägt für die Pfandgläubigerin die Unterschrift "C*****" sowie die handschriftlichen Namenszüge "W*****" und "H*****". Der Beglaubigungsvermerk hat folgen... mehr lesen...
Norm: GBG §26GBG §94 Abs1 E
Rechtssatz: Kommt nach dem Urkundeninhalt die Beurteilung eines Rechtsgeschäftes als Schenkung oder als Vertrag mit überwiegender Schenkungsabsicht in Betracht, wäre auf die Einhaltung der für diese Verträge erforderlichen Formvorschriften Bedacht zu nehmen. Entscheidungstexte 5 Ob 141/94 Entscheidungstext OGH 13.12.1994 5 Ob 141/94 ... mehr lesen...
Begründung: Mit Pfandbestellungsurkunde vom 31.10./5.11.1984 verpfändete die Eigentümerin der im
Kopf: dieser Entscheidung genannten Liegenschaft diese der V***** Z***** registrierte Genossenschaft mit beschränkter Haftung zur Sicherstellung aller Forderungen und Ansprüche aus einem der Liegenschaftseigentümerin und ihrem Ehegatten gewährten Kredit bis zum Höchstbetrag von S 572.000,-. Auf der Pfandbestellungsurkunde sind die Unterschriften der Kreditnehmer sowie die Echtheit d... mehr lesen...
Norm: GBG §21GBG §22GBG §26
Rechtssatz: Wird von der Regel des § 21 GBG abgewichen (hier: Anerkenntnis der grundbücherlichen Eigentümerin, dass nicht sie, sondern ein anderer Liegenschaftseigentümer ist), dass grundbücherliche Eintragungen nur gegen den zulässig sind, der zur Zeit des Ansuchens als Eigentümer der Liegenschaft oder des Rechts, in Ansehung deren die Eintragung erfolgen soll, im Grundbuch erscheint oder doch gleichzeitig ... mehr lesen...
Norm: ABGB §1375 BGBG §26 ABGB § 1375 heute ABGB § 1375 gültig ab 01.01.1812
Rechtssatz: Auch das echte Anerkenntnis gibt einen ausreichenden Titel zum Eigentumserwerb ab (2 Ob 216/55 = NZ 1955,136). Entscheidungstexte 5 Ob 34/94 ... mehr lesen...
Begründung: Im Zeitpunkt der Überreichung des gegenständlichen Grundbuchsgesuches stellten sich die bücherlichen Rechtsverhältnisse wie folgt dar: Elisabeth B***** war Eigentümerin der Liegenschaft EZ 1939 des Grundbuches ***** S*****, zu deren Gutsbestand ua das landwirtschaftlich genutzte Grundstück 2580/2 im Ausmaß von 18.345 m2 sowie das ebenfalls landwirtschaftlich (zum Teil als Wald) genutzte Grundstück 2588 im Ausmaß von 45.264 m2 gehörten. Unter CLNR 2 lit a war - u... mehr lesen...
Norm: ABGB §943 GBG §26NZwG §1 Abs1 litd ABGB § 943 heute ABGB § 943 gültig ab 01.01.1812
Rechtssatz: Im Grundbuchsverfahren bedarf es beim urkundlichen Nachweis der bereits erfolgten Übergabe der Darstellung konkreter Übergabsakte nicht. Es genügt ein Hinweis in der Vertragsurkunde dara... mehr lesen...
Begründung: Die Antragstellerin begehrte aufgrund eines Schenkungsvertrages die Vormerkung ihres Eigentumsrechtes ob den im grundbücherlichen Eigentum der Leopoldine K*****stehenden Hälfteanteile an der Liegenschaft EZ ***** Grundbuch *****. Der Schenkungsvertrag vom 18. September 1990 ist kein Notariatsakt, sondern wurde von einem Rechtsanwalt verfaßt. Punkt III. des Vertrages lautet: "Die Übergabe und Übernahme des gegenständlichen Hälfteanteiles in den Besitz der Geschenkn... mehr lesen...