RS OGH 2022/3/31 5Ob21/94, 5Ob390/97g, 5Ob247/02p, 5Ob224/04h, 5Ob82/05b, 5Ob164/08s, 5Ob147/14z, 5O

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Veröffentlicht am 01.02.1994
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Rechtssatz

Im Grundbuchsverfahren bedarf es beim urkundlichen Nachweis der bereits erfolgten Übergabe der Darstellung konkreter Übergabsakte nicht. Es genügt ein Hinweis in der Vertragsurkunde darauf, dass die "wirkliche Übergabe" bereits erfolgt ist. Ein Notariatsakt ist dann entbehrlich.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1994:RS0018923

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

23.06.2022
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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