Norm
GBG §26Rechtssatz
Kommt nach dem Urkundeninhalt die Beurteilung eines Rechtsgeschäftes als Schenkung oder als Vertrag mit überwiegender Schenkungsabsicht in Betracht, wäre auf die Einhaltung der für diese Verträge erforderlichen Formvorschriften Bedacht zu nehmen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1994:RS0060340Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
12.04.2016