RS OGH 1994/12/13 5Ob141/94, 5Ob39/14t

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 13.12.1994
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Norm

GBG §26
GBG §94 Abs1 E

Rechtssatz

Kommt nach dem Urkundeninhalt die Beurteilung eines Rechtsgeschäftes als Schenkung oder als Vertrag mit überwiegender Schenkungsabsicht in Betracht, wäre auf die Einhaltung der für diese Verträge erforderlichen Formvorschriften Bedacht zu nehmen.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1994:RS0060340

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

12.04.2016
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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