Mit Kaufvertrag vom 31. Jänner 1959 verkauften Johann und Katharina K. von der ihnen je zur Hälfte gehörigen Liegenschaft EZ. 5 der KG. L. die Grundstücke 1748 Acker und 1749 Weide sowie Teile der Grundstücke Nr. 1818/1, 1819 und 1821 um den Betrag von 48.000 S an Leopold und Aloisia L. Sie erteilten ihre Zustimmung zur lastenfreien Abschreibung dieser Trennstücke, zur Eröffnung einer neuen Einlage sowie zur Einverleibung des Eigentumsrechtes der Käufer. Der Kaufpreis sollte in der ... mehr lesen...
Norm: GBG §26GBG §35GBG §41
Rechtssatz:
Wurde wegen Fehlens der grundverkehrsbehördlichen Genehmigung - unzulässigerweise - die Vormerkung des Eigentumsrechtes rechtskräftig bewilligt, muß es als zulässig angesehen werden, daß nunmehr die Rechtfertigung auch in anderer Form erfolgt als dies im § 41 GBG vorgesehen ist (nachträgliche Beibringung des zustimmenden Bescheides der Grundverkehrskommission). Wurde wegen Fehlens der grundverk... mehr lesen...
Norm: GBG 1955 §26 GBG 1955 §35 JN §109 Abs2 GBG 1955 § 26 heute GBG 1955 § 26 gültig ab 11.06.1955 GBG 1955 § 35 heute GBG 1955 § 35 gültig ab 11.06.1955 ... mehr lesen...
Norm: GBG §26GBG §35stmkGVG LGBl 1954/24 §1
Rechtssatz: Keine Vormerkung des Eigentumsrechtes bei Fehlen der Genehmigung der Grundverkehrskommission. Entscheidungstexte 7 Ob 281/57 Entscheidungstext OGH 04.09.1957 7 Ob 281/57 Veröff: SZ 30/46 3 Ob 606/57 Entscheidungstext OGH 22.01.1958 3 Ob 606/57 ... mehr lesen...
Ob den Liegenschaften EZ. 1, 36 und 190 GB. Z. ist das Eigentumsrecht für Johann L. einverleibt. Am 2. August 1956 wurde die Rangordnung für die beabsichtigte Veräußerung, am 13. August 1956 die Bestellung eines vorläufigen Beistandes angemerkt. Diese erfolgte nach der Begründung: des erstgerichtlichen Beschlusses infolge Einleitung eines Entmündigungsverfahrens wegen Trunksucht (L 27/56). Johann L. hatte am 1. August 1956 seine Liegenschaften an Johann H. verkauft, worüber eine Pun... mehr lesen...
Norm: GBG §26GBG §94 Abs1 Z3 D
Rechtssatz:
Wenn das Begehren auf Einverleibung des Eigentumsüberganges durch den Inhalt einer Kaufvertragsurkunde nicht begründet erscheint, der ein - wenn auch nur vom Verkäufer unterfertigter - Nachtrag beigesetzt ist, daß in der Kaufvertragsurkunde eine andere als die verkaufte Sache als Kaufgegenstand bezeichnet wurde, kommt dieser Nachtrag einer Zurücknahme der Unterschrift des Verkäufers unter dem... mehr lesen...
Norm: GBG §26GVNov 1946 §4
Rechtssatz:
Ein nach dem Inkrafttreten der GVNov 1946 gestelltes Ansuchen um Einverleibung des Eigentumsrechtes auf einer Liegenschaft auf Grund einer während der Geltung der Grundstückverkehrsbekanntmachung errichteten Urkunde über ein damals genehmigungspflichtiges Rechtsgeschäft ist gemäß §§ 26 und 94 GBG abzuweisen, wenn der Antragsteller nicht urkundlich nachgewiesen hat, daß entweder die Genehmigung v... mehr lesen...
Norm: GBG 1955 §26 GBG 1955 § 26 heute GBG 1955 § 26 gültig ab 11.06.1955
Rechtssatz:
Die Klage auf Löschung einer auf Grund eines Vergleiches erfolgten Pfandrechtseinverleibung kann nicht darauf gestützt werden, daß der Vergleich einen Rechtsgrund nicht enthält.
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