Begründung: Die Erstantragstellerin ist Eigentümerin von 1130/112660-Anteilen der Liegenschaft EZ 18 Grundbuch *****, B-LNR 1, womit Wohnungseigentum an der Wohnung 2 Stiege I verbunden ist. Ihr Eigentumsrecht wurde zu TZ 177/2010 einverleibt. Bereits mit Vereinbarung vom 3. 6. 1994 hat die Erstantragstellerin als aufgrund eines Leibrentenvertrags Berechtigte („außerbücherliche Eigentümerin“) hinsichtlich dieser Liegenschaftsanteile „zum Zweck der Sicherung der Erhaltung des Familie... mehr lesen...
Begründung: Die Antragstellerin erwarb mit Kaufvertrag vom 17. 6. 2009 von dem durch seinen vertretenen Sachwalter Verkäufer die in dessen Eigentum stehenden 790/13100 Anteile an der Liegenschaft EZ *****, Grundbuch *****, mit welchen Anteilen Wohnungseigentum an W2 untrennbar verbunden ist. Der Kaufvertrag weist eine Genehmigungsklausel des Bezirksgerichts Hernals vom 25. 6. 2009 zu AZ 1 P 199/08y auf, die nicht mit einer Rechtskraftbestätigung versehen ist. In ihrem im elektronis... mehr lesen...
Begründung: Der Antragsteller ist grundbücherlicher Alleineigentümer der Liegenschaft EZ 387 Grundbuch *****. Mit dem am 12. 9. 2005 als Notariatsakt abgeschlossenen Ehepakt errichteten der Antragsteller und seine Ehegattin Gerlinde I***** eine auf diese Liegenschaft beschränkte Gütergemeinschaft auf den Todesfall. Darin wurde Folgendes vereinbart: „II. Ehepakte Die Ehegatten Herr Mag. Gottfried und Frau Gerlinde I***** errichten nunmehr hinsichtlich der vorbeschriebenen Liegensch... mehr lesen...
Norm: GBG §94 Abs1 Z3 DGBG §26 Abs2ABGB §443ABGB §928ABGB §1054
Rechtssatz: Ein nach dem Vertragswortlaut nicht auszuschließender Dissens der Vertragsparteien über die Haftung für bücherliche Lasten der Liegenschaft im Innenverhältnis - hier immerhin in Höhe des halben Kaufpreises - ist geeignet, Bedenken am Bestehen eines gültigen Rechtsgrunds zu erwecken, die im Grundbuchverfahren nicht zu beseitigen sind. Entscheidungstex... mehr lesen...
Norm: ABGB §1054GBG §26 Abs2GBG §94 Abs1
Rechtssatz: Bei Kaufverträgen, bei denen auf Verkäufer- und Käuferseite nur jeweils eine Person beteiligt ist, die zwei Liegenschaftsanteile um einen Pauschalpreis verkauft bzw kauft, steht eine mangelnde Bestimmtheit des Kaufpreises der Eintragung im Grundbuch nicht entgegen. Entscheidungstexte 5 Ob 5/06f Entscheidungstext OGH 24.01.2006 5 Ob... mehr lesen...
Norm: GBG §26 Abs2GBG §36
Rechtssatz: § 26 Abs 2 GBG verlangt nur den urkundlichen Nachweis eines gültigen Rechtsgrundes für das einzuverleibende (vorzumerkende) Recht, wogegen aus § 36 GBG abzuleiten ist, dass die zu sichernde Forderung - ihr Bestand oder wenigstens die Möglichkeit ihres Entstehens - lediglich präzisiert und glaubhaft gemacht werden muss. Entscheidungstexte 5 Ob 257/03k ... mehr lesen...
Norm: ABGB §1054GBG §26 Abs2
Rechtssatz: Die Bestimmung des Kaufpreises bildet einen wesentlichen Bestandteil des Vertrages. Die grundbuchsrichterliche Prüfung eines Vertrags hat sich darauf zu erstrecken, ob bei dem Erwerb eines dinglichen Rechts der gültige Rechtsgrund gemäß § 26 Abs 2 GBG überhaupt gegeben ist. Ein Vertrag, mit dem mehrere Miteigentümer einer Liegenschaft ihre Anteile verkaufen, kann nur dann als gültiger Rechtsgrund in dies... mehr lesen...
Norm: GBG §26 Abs2
Rechtssatz: Die Verbücherung eines Wohnungsrechts und eines Fruchtgenussrechts gemäß § 26 Abs 2 GBG kann nur auf Grund von Urkunden erfolgen, die einen gültigen Rechtsgrund enthalten. Die bloße Einräumung von Dienstbarkeiten reicht nicht aus, um eine Einverleibung im Grundbuch zu erwirken (so schon 5 Ob 339/99k). Entscheidungstexte 5 Ob 272/99g Entscheidungstext OGH ... mehr lesen...
Norm: GBG §26 Abs2GBG §32 Abs1GBG §35
Rechtssatz: Der ausdrücklichen Annahme der Einräumung eines Geh- und Fahrrechtes durch einen Dienstbarkeitsberechtigten bedarf es nicht. Wird in der Aufsandungserklärung nur in die bücherliche Eintragung, nicht jedoch in die Einverleibung eingewilligt, dann kann nur die Vormerkung nach § 35 GBG bewilligt werden. Anmerkung 0000052 Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: ABGB §862aGBG §26 Abs2
Rechtssatz: Die Unterfertigung einer Erklärung der Annahme des Anbotes kann ohne rechtzeitigen Zugang den Vertragsabschluß für sich allein nicht bewirken. Wurde dem Grundbuchsgesuch der Erklärenden ein urkundlicher Nachweis dafür, daß diese gesonderte Annahmeerklärung dem Offerenten auch zugegangen ist, nicht beigeschlossen, so darf das Grundbuchsgericht von einem solchen Zugang nicht ausgehen, womit es im Sinne des... mehr lesen...