Nach den Feststellungen der Untergerichte fuhr die Klägerin am 21. September 1962, um 18.05 Uhr mit dem Personenzug der österreichischen Bundesbahnen Nr. 4114 als Fahrgast von Puntigam zum Hauptbahnhof Graz. Sie war im Besitz einer gültigen Fahrkarte. Beim Aussteigen blieb die Klägerin mit dem Absatz ihres linken Stöckelschuhes am Gitterrost des Trittbrettes hängen, stürzte auf den Bahnsteig und verletzte sich. Mit der vorliegenden Klage begehrte die Klägerin Schadenersatz in der ... mehr lesen...
Norm: EKHG §9 Abs2 G EKHG § 9 heute EKHG § 9 gültig ab 01.06.1959
Rechtssatz:
Keine Haftung der Eisenbahn, wenn ein weiblicher Fahrgast mit Stöckelschuhen (Bleistiftabsätzen) auf einem Gitterrost - Trittbrett stecken bleibt und stürzt, da dies nur auf eigene Unachtsamkeit zurückzuführe... mehr lesen...
Norm: EKHG §9 Abs2 C EKHG § 9 heute EKHG § 9 gültig ab 01.06.1959
Rechtssatz:
Beispiel für die Anwendung jeder Sorgfalt durch den Fahrer eines Lastkraftwagenzuges bei einem Zusammenstoß mit einem Personenkraftwagen.
Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: EKHG §9 Abs2 C EKHG § 9 heute EKHG § 9 gültig ab 01.06.1959
Rechtssatz:
Wer mit einer Geschwindigkeit vom fünfundzwanzig km/h einen Abstand von fünfzehn Meter einhält, verletzt nicht die in § 9 Abs 2 EKHG geforderte Sorgfaltspflicht. Wer mit einer Geschwindigkeit vom fünfundzwan... mehr lesen...
Norm: EKHG §9 Abs2 CStVO §20 Abs1 IA3StVO §20 Abs1 IEStVO §58 Abs1 EKHG § 9 heute EKHG § 9 gültig ab 01.06.1959
Rechtssatz: Vom Lenker eines Kraftfahrzeuges sind die Fähigkeiten eines sachkundigen, erfahrenen Fachmannes zu verlangen. Er haftet daher auch für einen Mangel der besonders ge... mehr lesen...
Norm: EKHG §9 Abs2 C EKHG § 9 heute EKHG § 9 gültig ab 01.06.1959
Rechtssatz:
Ein Kraftfahrzeuglenker hat die nach § 9 Abs 2 EKHG gebotene Sorgfalt auch dann beachtet, wenn er einen stark abgebremsten Kraftwagen auf regennasser Fahrbahn wegen eines vorschriftswidrig die Straße überque... mehr lesen...
Norm: EKHG §9 Abs2 C EKHG § 9 heute EKHG § 9 gültig ab 01.06.1959
Rechtssatz:
Auch Lenker bevorzugter Fahrzeuge sind von der allgemeinen Sorgfaltspflicht nicht befreit; andere Verkehrsteilnehmer brauchen nicht damit zu rechnen, daß sich der Lenker des bevorzugten Fahrzeuges verkehrswid... mehr lesen...
Norm: EKHG §9 Abs2 G RHG §1 EKHG § 9 heute EKHG § 9 gültig ab 01.06.1959 RHG § 1 heute RHG § 1 gültig ab 14.08.1948
Rechtssatz:
Das A... mehr lesen...
Die Klägerin hatte den Lenker einer vorbeifahrenden Draisine ersucht, sie auf der Fahrt mitzunehmen. Auf dieser Fahrt ereignete sich infolge Unachtsamkeit des Lenkers ein Unfall, bei dem die Klägerin verletzt und geschädigt wurde. Die erste Instanz hatte das Begehren der Klägerin auf Schadenersatz abgewiesen. Die zweite Instanz hatte über Berufung der Klägerin diese Entscheidung aufgehoben und die Sache zur neuerlichen Verhandlung an das Erstgericht zurückverwiesen. Dem gegen ... mehr lesen...
Norm: ABGB §1294 ABGB §1304 EKHG §9 Abs2 F RHG §1 ABGB § 1294 heute ABGB § 1294 gültig ab 01.01.1812 ABGB § 1304 heute ABGB § 1304 gültig ab 01.01.1812 ... mehr lesen...
Norm: EKHG §9 Abs2 G RHG §1 EKHG § 9 heute EKHG § 9 gültig ab 01.06.1959 RHG § 1 heute RHG § 1 gültig ab 14.08.1948
Rechtssatz:
Mit d... mehr lesen...
Norm: ABGB §1306a EKHG §9 Abs2 G RHG §1 ABGB § 1306a heute ABGB § 1306a gültig ab 01.01.1917 zuletzt geändert durch RGBl. Nr. 69/1916 EKHG § 9 heute EKHG § 9 gültig ab 01.06.1959 ... mehr lesen...
Norm: EKHG §9 Abs2 G RHG §1 EKHG § 9 heute EKHG § 9 gültig ab 01.06.1959 RHG § 1 heute RHG § 1 gültig ab 14.08.1948
Rechtssatz:
Der V... mehr lesen...