Begründung: Ein Straßenbauarbeiter wurde durch den von der Versicherungsnehmerin der Klägerin (VN) hergestellten und in Verkehr gesetzten Asphaltfertiger eingeklemmt und schwer verletzt (vgl 2 Ob 219/04a). Die VN haftet dem Verletzten aus dem PHG und die Beklagte als Halterin des Fahrzeugs (Asphaltfertigers) nach dem EKHG. Die Klägerin begehrt im Regressweg von der Beklagten die Zahlung von 57.942,88 EUR (die Hälfte des von ihr an den Verletzten geleisteten Betrags) und die Feststel... mehr lesen...
Begründung: Mario S***** war Bauherr eines Einfamilienhauses, für das ihm die Erstbeklagte einen Bausatz verkaufte. Der Abladevorgang oblag Mario S*****, der sich zu diesem Zweck von seiner Arbeitgeberin, der Viertbeklagten, einen von dieser gehaltenen Gabelstapler auslieh. Mario S***** teilte der Viertbeklagten mit, den Stapler zum Abladen im Zusammenhang mit dem Hausbau zu benötigen; wer diesen lenken werde, wurde nicht besprochen. Es kann nicht festgestellt werden, ob die Viertbe... mehr lesen...
Norm: EKHG §8EKHG §11 Abs1EKHG §19 Abs2
Rechtssatz: Wird der Fahrzeughalter als Insasse des von ihm gehaltenen Kraftfahrzeuges bei einem Verkehrsunfall verletzt, so muss er sich - anders als ein Fahrgast, der nicht Beteiligter im Sinne der §§8 und 11 EKHG ist - auf seinen Ersatzanspruch das Verschulden des Lenkers anrechnen lassen (hier: Schmerzengeld). Entscheidungstexte 2 Ob 32/07f En... mehr lesen...
Norm: ZPO §391EKHG §8EKHG §11EKHG §19
Rechtssatz: Zum Problem der Berücksichtigung einer Gegenforderung aus einem Verkehrsunfallsschaden, die in voller Höhe sowohl im Verfahren der Lenkerin als auch im Verfahren der Halterin das gegnerische KFZ, die getrennt eingeleitet, dann aber zur gemeinsamen Verhandlung und Entscheidung verbunden wurden, eingewendet wird. Aktivzitate: RIS-Justiz RG0000019 EvBl 1992/45 Ents... mehr lesen...
Norm: ABGB §1304 BIIaEKHG §8
Rechtssatz: Der verletzte Fahrgast muss sich das Verschulden des Lenkers nicht auf seine Ansprüche gegen den Unfallgegner anrechnen lassen. Der Lenker eines Fahrzeuges ist nicht "Gehilfe" des von ihm unentgeltlich beförderten Fahrgasts. Entscheidungstexte 2 Ob 187/01s Entscheidungstext OGH 08.08.2002 2 Ob 187/01s ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Am 19.8.1981 ereignete sich gegen 22,10 Uhr im 10. Wiener Gemeindebezirk in der Gudrunstraße auf Höhe der in der Favoritenstraße eingerichteten Fußgängerzone ein Verkehrsunfall, an dem Novica M*** als Halter und Lenker des bei der Klägerin haftpflichtversicherten PKW mit dem Kennzeichen W 573.579 und der Erstbeklagte als Halter und Lenker des bei der Zweitbeklagten haftpflichtversicherten Motorrades mit dem Kennzeichen N 27.215 beteiligt waren. Bei diesem Verk... mehr lesen...
Begründung: Am 25. Dezember 1980 ereignete sich auf der Westautobahn bei Amstetten in Richtung Salzburg ein Verkehrsunfall, an dem eine Vielzahl von Fahrzeugen beteiligt war. Der Beklagte lenkte zu diesem Zeitpunkt den PKW Ford Taunus, KZ Nr. W 5.262, seine Gattin Emma war Mitfahrerin im Fahrzeug. Die Klägerin war zum Unfallszeitpunkt Haftpflichtversicherer des von Manfred R*** gelenkten PKW's Fiat 132, KZ Nr. N 474.030; welcher hinter dem Beklagten fuhr. Sie erbrachte in ihrer Ei... mehr lesen...
Begründung: Am 15. Juli 1977 kam es im Ortsgebiet von Salzburg an der ampelgeregelten Kreuzung Plainstraße-Jahnstraße zu einer Kollision zweier von Ferdinand G*** und Hermann C*** gelenkter PKWs. Halter des von Ferdinand G*** gelenkten Fahrzeuges war die Firma A. M***, deren Inhaber der Kläger ist. Durch den Zusammenstoß geriet der von Hermann C*** gelenkte PKW auf den Gehsteig und verletzte die dort befindliche Nebenintervenientin schwer. Mit Urteil des Bezirksgerichtes Salzburg ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Am 1. Oktober 1974 kam es in Pettnau auf dem parallel zur Bundesstraße 1 verlaufenden den Ortsteil Kellertal mit dem Ort Pettnau verbindenden Wirtschaftsweg zu einem Zusammenstoß zwischen dem von der am 19. September 1968 geborenen Angelika D***, der Tochter der Beklagten, gelenkten Kinderfahrrad und dem bei der Klägerin haftpflichtversicherten von Norbert W*** gelenkten Moped des Thomas S*** (T 2.591). Angelika D*** war mit ihrer um 3 Jahre älteren Schwester ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Unbestritten steht fest, daß sich am 5.6.1985 im Einfahrtsbereich des Bahnhofes Ötztal ein Verkehrsunfall ereignete, an dem die von der Klägerin gehaltene, von Maximilian K*** gelenkte Gleisstopfmaschine 07-32 mit der Maschinen-Nummer 1038 und der von der Erstbeklagten gehaltene, vom Zweitbeklagten gelenkte Radlader mit dem amtlichen Kennzeichen T 372.571 beteiligt waren; zum Unfallszeitpunkt war der Radlader der Erstbeklagten bei der Drittbeklagten haftpflich... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Am 10. Dezember 1979 ereignete sich gegen 6,45 Uhr auf dem Werksgelände der Beklagten in Linz auf der Sinterstraße ein Verkehrsunfall, an dem Horst P*** als Halter und Lenker des PKW mit dem Kennzeichen O 852.464 - die Klägerin ist der Haftpflichtversicherer dieses Kraftfahrzeuges - und Franz A*** als Lenker eines von der Beklagten gehaltenen Radladers der Type Alpine 562 beteiligt waren. Die beiden Fahrzeuge kollidierten im Begegnungsverkehr. Dabei wurde Hors... mehr lesen...