RS OGH 2002/8/8 2Ob187/01s, 2Ob32/07f, 2Ob58/07d, 2Ob5/12t

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Veröffentlicht am 08.08.2002
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Norm

ABGB §1304 BIIa
EKHG §8

Rechtssatz

Der verletzte Fahrgast muss sich das Verschulden des Lenkers nicht auf seine Ansprüche gegen den Unfallgegner anrechnen lassen. Der Lenker eines Fahrzeuges ist nicht "Gehilfe" des von ihm unentgeltlich beförderten Fahrgasts.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2002:RS0116644

Im RIS seit

07.09.2002

Zuletzt aktualisiert am

25.07.2012
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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