RS OGH 2024/3/21 2Ob187/01s; 2Ob32/07f; 2Ob58/07d; 2Ob5/12t; 2Ob221/23y

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Veröffentlicht am 08.08.2002
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Rechtssatz

Der verletzte Fahrgast muss sich das Verschulden des Lenkers nicht auf seine Ansprüche gegen den Unfallgegner anrechnen lassen. Der Lenker eines Fahrzeuges ist nicht "Gehilfe" des von ihm unentgeltlich beförderten Fahrgasts.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2002:RS0116644

Im RIS seit

07.09.2002

Zuletzt aktualisiert am

22.05.2024
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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