RS OGH 2006/4/27 21R141/06b

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 27.04.2006
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Norm

ZPO §391
EKHG §8
EKHG §11
EKHG §19

Rechtssatz

Zum Problem der Berücksichtigung einer Gegenforderung aus einem Verkehrsunfallsschaden, die in voller Höhe sowohl im Verfahren der Lenkerin als auch im Verfahren der Halterin das gegnerische KFZ, die getrennt eingeleitet, dann aber zur gemeinsamen Verhandlung und Entscheidung verbunden wurden, eingewendet wird.

Aktivzitate: RIS-Justiz RG0000019

EvBl 1992/45

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:LG00199:2006:RSP0000053

Dokumentnummer

JJR_20060427_LG00199_02100R00141_06B0000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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