Gründe: Mit seit 31. Jänner 2006 rechtskräftigem (S 95), in gekürzter Form ausgefertigten Urteil des Bezirksgerichtes Kufstein vom 25. Jänner 2006 (ON 10) wurde Alexander K***** des Vergehens der fahrlässigen Körperverletzung nach § 88 Abs 1 StGB schuldig erkannt. Danach hat er „am 12. Februar 2005 in Wörgl dadurch, dass er auf der Bundesstraße 171 als Lenker des Pkw mit dem Kennzeichen ***** entgegen der Abbiegespur an der stehenden Fahrzeugkolonne vorbeifuhr, wodurch es zum Zus... mehr lesen...
Norm: StGB §88 Abs2 StGB §88 Abs4 erster Fall StPO §90a StPO §198 Abs2 Z2 B StGB § 88 heute StGB § 88 gültig von 01.01.2016 bis 31.12.2015 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 112/2015 StGB § 88 gültig ab 01.01.2016 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 154/2015 ... mehr lesen...
Gründe: Mit dem obzitierten Urteil des Bezirksgerichtes Innsbruck wurde Jan B***** (im zweiten Rechtsgang) des Vergehens der fahrlässigen Körperverletzung nach § 88 Abs 1 und Abs 4 erster Fall StGB schuldig erkannt und zu einer bedingt nachgesehenen Geldstrafe verurteilt. Der Berufung des Angeklagten gab das Landesgericht Innsbruck nicht Folge (Urteil vom 8. Oktober 1999, AZ II Bl 275/99). Mit dem obzitierten Urteil des Bezirksgerichtes Innsbruck wurde Jan B***** (im zweiten Rech... mehr lesen...
Norm: StGB §6 C StGB §80 C StGB §88 Abs1 Fall1 A StGB §88 Abs4 Fall1 A StGB § 6 heute StGB § 6 gültig ab 01.01.2016 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 112/2015 StGB § 6 gültig von 01.01.1975 bis 31.12.2015 StGB § 80 heute ... mehr lesen...
Norm: StGB §6 C StGB §80 C StGB §88 Abs1 Fall1 A StGB §88 Abs4 Fall1 AStVO §3 StGB § 6 heute StGB § 6 gültig ab 01.01.2016 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 112/2015 StGB § 6 gültig von 01.01.1975 bis 31.12.2015 StGB § 80 heu... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil des Bezirksgerichtes Dornbirn vom 22.7.1998, 15 U 389/97 a-18, wurden Horst Othmar W***** und Herbert F***** des Vergehens der fahrlässigen Körperverletzung nach § 88 Abs 1 und 4 1. Fall StGB schuldig erkannt und zu Geldstrafen von je 60 Tagessätzen, im Uneinbringlichkeitsfalle zu je 30 Tage Ersatzfreiheitsstrafe, verurteilt. Die Höhe des einzelnen Tagessatzes ist bei Horst Othmar W***** mit ATS 600,-- und bei Herbert F***** mit ATS 400,--... mehr lesen...
Norm: KJBG §2 Abs2 KJBG-VO §8 Abs1 Z1 litf KJBG-VO §8 Abs3 litc StGB §88 Abs1 StGB §88 Abs4 StGB §42 KJBG § 2 heute KJBG § 2 gültig von 01.01.2009 bis 02.07.2008 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 79/2003 KJBG § 2 gültig ab 01.07.2003 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 79/2003 ... mehr lesen...
Rechtssatz: I./ Die fälschliche Annahme zweier echt konkurrierender Vergehen statt bloß eines einzigen und die Anwendung von § 28 Abs 1 StGB ist ein Subsumtionsfehler nach § 281 Abs 1 Z 10 StPO, der einem Verurteilten zum Nachteil im Sinne von § 477 Abs 1 StPO gereicht, selbst wenn der anzuwendende Strafsatz unberührt bleibt, weil sich zumindest ein besonderer Strafzumessungsgrund ändert (§ 33 Z 1 StGB), mag auch dessen Fortfall durch eine allgemeine (§ 32 Abs 3 1.Fall StGB) zu berücksicht... mehr lesen...
Norm: StGB §88 Abs1 StGB §88 Abs3 StGB §88 Abs4 StPO §281 Abs1 Z10 StGB § 88 heute StGB § 88 gültig von 01.01.2016 bis 31.12.2015 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 112/2015 StGB § 88 gültig ab 01.01.2016 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 154/2015 ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurden der 21-jährige Christian K***** und der 20-jährige Christoph P***** der Vergehen der fahrlässigen Körperverletzung nach §§ 88 Abs 1 und 4, 2. Fall (§ 81 Z 1) sowie § 88 Abs 1 und 3 (§ 81 Z 1) StGB schuldig erkannt und hiefür unter Bedachtnahme auf § 28 Abs 1 StGB nach dem zweiten Strafsatz des § 88 Abs 4 StGB unter Anwendung des § 37 Abs 1 StGB zu Geldstrafen, Christian K***** von 180 Tagessätzen zu je S 150,--, im Fall... mehr lesen...
Norm: StGB §80 StGB §81 Z1 StGB §88 Abs1 StGB §88 Abs3 StGB §88 Abs4 StGB § 80 heute StGB § 80 gültig ab 01.01.2016 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 112/2015 StGB § 80 gültig von 01.01.1975 bis 31.12.2015 StGB § 81 heute ... mehr lesen...
Norm: StGB §88 Abs1 A StGB §88 Abs4 1.Fall A StGB § 88 heute StGB § 88 gültig von 01.01.2016 bis 31.12.2015 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 112/2015 StGB § 88 gültig ab 01.01.2016 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 154/2015 StGB § 88 gültig von ... mehr lesen...
Gründe: Mit Urteil des Landesgerichtes Linz vom 9.April 1996, GZ 22 E Vr 1309/94-70, wurde Univ.Prof. Dr.Peter B***** des Vergehens der fahrlässigen Körperverletzung nach § 88 Abs 1 und 4 erster Fall StGB schuldig erkannt, weil er am 17.Juni 1994 in Linz im Zuge einer coronaren Bypassoperation fahrlässig Ing.Max M***** am Körper dadurch schwer verletzt habe, daß er "unter Außerachtlassung der gebotenen Sorgfalt eine von ihm vorher angebrachte Klemme am Gefäßtransplantat für d... mehr lesen...
Begründung: Am 5.3.1993 gegen 3,35 Uhr verursachte die Beklagte als Lenkerin ihres bei der klagenden Partei haftpflichtversicherten PKWs in der Lainzer Straße in Wien einen Verkehrsunfall, bei dem neben ihrem eigenen PKW vier parkende PKWs beschädigt wurden. Dem Versicherungsvertrag lagen die AKHB 1988 zugrunde. Die klagende Partei hatte den geschädigten PKW-Eigentümern Ersatz in einer S 100.000,-- übersteigenden Höhe zu leisten. Über die Beklagte wurde mit Straferkenntnis de... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin ist die Haftpflichtversicherin des dem Beklagten gehörenden PKWs der Marke Audi 80 mit dem pol. Kennzeichen T *****. Der Beklagte hat mit diesem Fahrzeug am 15.11.1991 (gegen 19 Uhr 40) im Ortsgebiet von H***** auf der Ö***** Straße vor dem Haus Nr.5 einen Verkehrsunfall verschuldet, bei dem der PKW des entgegenkommenden Bernhard M***** total beschädigt und der genannte Lenker verletzt wurde. Die Klägerin hat dessen Schaden mit S 151.638,-- beglichen.... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Zufolge der Entscheidung des verstärkten Senates zu 1 Ob 612/95 vom 17.10.1995 (= JBl 1996, 117 = ZVR 1996/2 uva) muß sich der Beklagte die Tatbestandswirkung der zu 4 U 424/92 des Bezirksgerichtes Voitsberg ergangenen strafrechtlichen Verurteilung entgegenhalten lassen. Die Regreßberechtigung des Versicherers nach § 6 Abs 2 Z 2 AKHB 1988 setzt voraus, daß der Lenker im Zusammenhang mit dem Schadensereignis durch e... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Richtig ist, daß der Oberste Gerichtshof schon vor Jahren von der seinerzeitigen Judikatur, derzufolge die Obliegenheitsverletzung nach Art 6 Abs. 2 lit c AKHB nur bei Vorliegen eines Blutalkoholwertes von mindestens 0,8 %o gegeben sein kann, abgegangen ist. Es genügt bereits ein geringerer Grad der Alkoholisierung, wenn er eine Beeinträchtigung der Fahrtüchtigkeit mit sich gebracht hat. Der Unterschied liegt lediglich... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Beklagte verursachte am 19.5.1984 als Lenker eines PKWs einen Verkehrsunfall, bei dem eine Fußgängerin verletzt und ein geparkter PKW beschädigt wurden. Mit der vorliegenden Regreßklage begehrt die klagende Partei als Haftpflichtversicherer des Beklagten die Zahlung von S 100.000,-- und bringt vor, der Beklagte habe sich im Unfallszeitpunkt in einem durch Alkohol beeinträchtigten Zustand befunden. Die klagende Partei, die an die Unfallgeschädigten Leistu... mehr lesen...
Norm: StGB §88 Abs4 A StGB § 88 heute StGB § 88 gültig von 01.01.2016 bis 31.12.2015 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 112/2015 StGB § 88 gültig ab 01.01.2016 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 154/2015 StGB § 88 gültig von 01.01.2011 bis 31.12.20... mehr lesen...
Gründe: Rechtliche Beurteilung Die Nichtigkeitsbeschwerde des Angeklagten Kurt A gegen das oben bezeichnete Urteil, mit dem er der Vergehen (zu I) der Nötigung nach § 105 Abs. 1 StGB., (zu II) der fahrlässigen Körperverletzung nach § 88 Abs. 1 und 3 (§ 81 Z. 2) StGB. und (zu III) des Imstichlassens eines Verletzten nach § 94 Abs. 1 StGB. schuldig erkannt worden war, ist vom Obersten Gerichtshof mit Beschluß vom 24.März 1983, GZ. 13 Os 43/83-6, dem der m... mehr lesen...
Norm: StGB §88 Abs4 Fall2 C StPO §290 StPO §467 Abs2 StPO §470 Z3 StPO §477 Abs1 Satz1 StPO §489 StGB § 88 heute StGB § 88 gültig von 01.01.2016 bis 31.12.2015 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 112/2015 StGB § 88 gültig ab 01.01.2016 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 154/2015 ... mehr lesen...
Gründe: Mit Urteil des Kreisgerichtes Wr. Neustadt vom 10. Dezember 1980, ON 8, wurde Albin A des Vergehens der fahrlässigen Körperverletzung nach dem § 88 Abs. 1, Abs. 4, zweiter Fall (§ 81 Z 1) StGB schuldig erkannt und zu einer Freiheitsstrafe verurteilt, weil er am 11. Oktober 1980 in Gloggnitz dadurch, daß er als Lenker eines PKW mit einem Blutalkoholgehalt von mindestens 1,1 %o die im Straßenverkehr erforderliche Aufmerksamkeit und Vorsicht nicht anwandte und eine für den S... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde der am 30. Juni 1961 geborene Tischlerhelfer Klaus A des Vergehens der fahrlässigen Tötung nach dem § 80 StGB (Punkt 1 des Urteilssatzes) und des Vergehens der fahrlässigen leichten Körperverletzung nach dem § 88 Abs. 1 und 3 Mit dem angefochtenen Urteil wurde der am 30. Juni 1961 geborene Tischlerhelfer Klaus A des Vergehens der fahrlässigen Tötung nach dem Paragraph 80, StGB (Punkt 1 des Urteilssatzes) und des Vergehens der fahrlässige... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde der am 26.November 1961 geborene Installateurlehrling Günter A des Vergehens der fahrlässigen Körperverletzung nach § 88 Abs. 1, und 4 (81 Abs. 2) StGB schuldig erkannt und hiefür nach § 88 Abs. 4, zweiter Fall StGB unter Anwendung der § 11 Z. 1 JGG. und 37 StGB zu einer Geldstrafe von 120 Tagessätzen, im Falle der Uneinbringlichkeit zu 60 Tagen Ersatzfreiheitsstrafe verurteilt, wobei die Höhe des Tagessatzes mit S 30,-- bestimmt wurde. ... mehr lesen...
Norm: AKHB Art6 Abs2 litcAKHB Art6 Abs3ERB 1965 P A 3a StGB §88 Abs4 Fall2 CStVO §5 Abs1 B ZPO §268 IIID4a StGB § 88 heute StGB § 88 gültig von 01.01.2016 bis 31.12.2015 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 112/2015 StGB § 88 gültig ab 01.01.2016 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 154/2015 ... mehr lesen...
Der Kläger verschuldete am 5. März 1974 mit seinem bei der Beklagten haftpflichtversicherten PKW Opel Rekord in der E-Straße in Graz dadurch einen Verkehrsunfall, daß er gegen den auf seiner rechten Fahrbahnseite parkenden PKW des Klaus S stieß. Hiedurch kam er mit seinem Fahrzeug auf die linke Fahrbahnseite und prallte dort gegen den ihm entgegenkommenden PKW des Albin D, auf welchen schließlich Dr. Gerhard R mit seinem Wagen auffuhr. Bei dem Unfall entstand erheblicher Sachschade... mehr lesen...
Norm: StGB §37 Abs1 StGB §43 Abs1 StGB §88 Abs4 StGB § 37 heute StGB § 37 gültig von 01.01.2016 bis 31.12.2015 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 112/2015 StGB § 37 gültig ab 01.01.2016 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 154/2015 StGB § 37 gültig v... mehr lesen...