Gründe: Rechtliche Beurteilung Mit dem angefochtenen Urteil wurde Franz F***** der Vergehen (1) der Urkundenunterdrückung nach § 229 Abs 1 StGB, (2) der Nötigung nach § 105 Abs 1 StGB, (3) der Körperverletzung nach § 83 Abs 2 StGB, (4) der gefährlichen Drohung nach § 107 Abs 1 StGB und (5) der Sachbeschädigung nach § 125 StGB schuldig erkannt. Mit dem angefochtenen Urteil wurde Franz F***** der Vergehen (1) der Urkundenunterdrückung nach Paragraph 2... mehr lesen...
Norm: StGB §42 Z1 StGB §88 Abs1 C StGB § 42 gültig von 01.03.1988 bis 31.12.2007 aufgehoben durch BGBl. I Nr. 93/2007 StGB § 88 heute StGB § 88 gültig von 01.01.2016 bis 31.12.2015 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 112/2015 StG... mehr lesen...
Norm: StGB §42 Z1 StGB §88 Abs1 C StGB § 42 gültig von 01.03.1988 bis 31.12.2007 aufgehoben durch BGBl. I Nr. 93/2007 StGB § 88 heute StGB § 88 gültig von 01.01.2016 bis 31.12.2015 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 112/2015 StG... mehr lesen...
Norm: StGB §42 Z2 StGB § 42 gültig von 01.03.1988 bis 31.12.2007 aufgehoben durch BGBl. I Nr. 93/2007
Rechtssatz:
Voraussetzung für den Entfall der Strafwürdigkeit unter dem Gesichtspunkt der Schadensgutmachung durch Dritte (§ 42 Z 2 StGB, zweite Alternative) ist, daß der Täter am Schadensausgleich mitgewirkt oder sich zumindest ernstlich darum bemüht... mehr lesen...
Norm: StGB §42 Z2 StGB § 42 gültig von 01.03.1988 bis 31.12.2007 aufgehoben durch BGBl. I Nr. 93/2007
Rechtssatz:
Voraussetzung für den Entfall der Strafwürdigkeit unter dem Gesichtspunkt der Schadensgutmachung durch Dritte (§ 42 Z 2 StGB, zweite Alternative) ist, daß der Täter am Schadensausgleich mitgewirkt oder sich zumindest ernstlich darum bemüht... mehr lesen...
Norm: StGB §42 StGB § 42 gültig von 01.03.1988 bis 31.12.2007 aufgehoben durch BGBl. I Nr. 93/2007
Rechtssatz:
Mangelnde Strafwürdigkeit einer Urkundenfälschung nach § 223 Abs 2 StGB - Vorlage gefälschter Lohnbestätigung zwecks Kreditzusage - bei exzeptioneller Fallgestaltung. Mangelnde Strafwürdigkeit einer Urkundenfälschung nach Paragraph 223, Absa... mehr lesen...
Norm: StGB §42 Z1 StGB § 42 gültig von 01.03.1988 bis 31.12.2007 aufgehoben durch BGBl. I Nr. 93/2007
Rechtssatz:
Bei der Bewertung der Schuld kommt es auf die durch Handlungsunwert und Gesinnungsunwert gebildete Unwertgesamtheit an, während der Erfolgsunwert durch § 42 Z 2 StGB gesondert erfaßt wird. Der primäre Faktor ist dabei der das tatbestandsmä... mehr lesen...
Norm: StGB §42 Z1 StGB § 42 gültig von 01.03.1988 bis 31.12.2007 aufgehoben durch BGBl. I Nr. 93/2007
Rechtssatz:
Bei der Bewertung der Schuld kommt es auf die durch Handlungsunwert und Gesinnungsunwert gebildete Unwertgesamtheit an, während der Erfolgsunwert durch § 42 Z 2 StGB gesondert erfaßt wird. Der primäre Faktor ist dabei der das tatbestandsmä... mehr lesen...
Norm: StGB §42 Z1 StGB §313 StGB § 42 gültig von 01.03.1988 bis 31.12.2007 aufgehoben durch BGBl. I Nr. 93/2007 StGB § 313 heute StGB § 313 gültig ab 01.01.1975
Rechtssatz:
Die nach § 313 StGB möglich... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurden Dr. Erich K***** und Ing. Walter E***** wegen der aus dem
Spruch: ersichtlichen Handlungen des Verbrechens des Mißbrauches der Amtsgewalt nach § 302 Abs. 1 StGB schuldig erkannt und zu bedingt nachgesehenen Freiheitsstrafen verurteilt. Mit dem angefochtenen Urteil wurden Dr. Erich K***** und Ing. Walter E***** wegen der aus dem
Spruch: ersichtlichen Handlungen des Verbrechens des Mißbrauches der Amtsgewalt nach Paragraph 302, Absatz eins,... mehr lesen...
Norm: StGB §42 Z1 StGB §313 StGB § 42 gültig von 01.03.1988 bis 31.12.2007 aufgehoben durch BGBl. I Nr. 93/2007 StGB § 313 heute StGB § 313 gültig ab 01.01.1975
Rechtssatz:
Die nach § 313 StGB möglich... mehr lesen...
Norm: StGB §42 Z1 StGB § 42 gültig von 01.03.1988 bis 31.12.2007 aufgehoben durch BGBl. I Nr. 93/2007
Rechtssatz:
Eine gegen den Täter wirksam gewordene Provokation kann den Gesinnungswert mindern und solcherart die Schuld reduzieren.
Entscheidungstexte 13 Os 79/90 Entscheidungstext OGH ... mehr lesen...
Gründe: Mit Urteil des Einzelrichters des Landesgerichtes Linz vom 1. September 1989, GZ 26 E Vr 1338/89-6, wurde der unbescholtene Landwirt Bruno R*** des Vergehens der Nötigung nach dem § 105 Abs. 1 StGB (Punkt 1 des Urteilssatzes) sowie des Vergehens der Körperverletzung nach dem § 83 Abs. 1 StGB (Punkt 2 des Urteilssatzes) schuldig erkannt und zu einer bedingt nachgesehenen Geldstrafe verurteilt. Mit Urteil des Einzelrichters des Landesgerichtes Linz vom 1. September 1989, ... mehr lesen...
Norm: StGB §42 Z1 StGB § 42 gültig von 01.03.1988 bis 31.12.2007 aufgehoben durch BGBl. I Nr. 93/2007
Rechtssatz:
Eine gegen den Täter wirksam gewordene Provokation kann den Gesinnungswert mindern und solcherart die Schuld reduzieren.
Entscheidungstexte 13 Os 79/90 Entscheidungstext OGH ... mehr lesen...
Norm: StGB §42 Z2 StGB §198 StGB § 42 gültig von 01.03.1988 bis 31.12.2007 aufgehoben durch BGBl. I Nr. 93/2007 StGB § 198 heute StGB § 198 gültig ab 01.01.2016 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 112/2015 StGB § 198 gültig von ... mehr lesen...
Norm: StGB §42 Z2 StGB §198 StGB § 42 gültig von 01.03.1988 bis 31.12.2007 aufgehoben durch BGBl. I Nr. 93/2007 StGB § 198 heute StGB § 198 gültig ab 01.01.2016 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 112/2015 StGB § 198 gültig von ... mehr lesen...
Norm: RDG §101 StGB §42 StGB §167 StGB § 42 gültig von 01.03.1988 bis 31.12.2007 aufgehoben durch BGBl. I Nr. 93/2007 StGB § 167 heute StGB § 167 gültig ab 01.01.2016 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 154/2015 StGB § 167 gült... mehr lesen...
Norm: StGB §42 Z1 StGB § 42 gültig von 01.03.1988 bis 31.12.2007 aufgehoben durch BGBl. I Nr. 93/2007
Rechtssatz:
Maßgebend für die Bewertung der Schuld des Täters im Sinne des § 42 Z 1 StGB ist zum einen der das tatbestandsmäßige Unrecht mitbestimmende Handlungsunwert, zum anderen aber (nicht minder) auch der Gesinnungsunwert, der das Ausmaß der (del... mehr lesen...
Gründe: Mit dem Urteil des Bezirksgerichtes Gänserndorf vom 29. Feber 1988, GZ U 274/87-9, wurde der damals 50-jährige Gerhard I*** des Vergehens des versuchten Diebstahls nach §§ 15, 127 Abs. 1 (aF) StGB schuldig erkannt, weil er am 30.August 1987 in Straßhof an der Nordbahn ein Exemplar der Tageszeitung "K***" im Wert von 7 S aus einem Zeitungsverkaufsständer zu stehlen versucht hat. Er wurde hiefür zu einer Geldstrafe von 20 Tagessätzen verurteilt, wobei der Tagessatz mit 45... mehr lesen...
Norm: StGB §42 Z1 StGB § 42 gültig von 01.03.1988 bis 31.12.2007 aufgehoben durch BGBl. I Nr. 93/2007
Rechtssatz:
Maßgebend für die Bewertung der Schuld des Täters im Sinne des § 42 Z 1 StGB ist zum einen der das tatbestandsmäßige Unrecht mitbestimmende Handlungsunwert, zum anderen aber (nicht minder) auch der Gesinnungsunwert, der das Ausmaß der (del... mehr lesen...
Norm: StGB §42 Z1 StGB § 42 gültig von 01.03.1988 bis 31.12.2007 aufgehoben durch BGBl. I Nr. 93/2007
Rechtssatz:
Bei der Prüfung der Strafwürdigkeit einer versuchten Entwendung fällt ein nach Betretung auf frischer Tat abgelegtes Geständnis ebensowenig als exzeptionell schuldmindernd ins Gewicht wie der Umstand, daß die Tat aus demselben Grund letztli... mehr lesen...
Norm: StGB §42 Z1 StGB § 42 gültig von 01.03.1988 bis 31.12.2007 aufgehoben durch BGBl. I Nr. 93/2007
Rechtssatz:
Zur Bedeutung folgender Umstände für das Erfordernis geringer Schuld bei §§ 15, 141 Abs 1 StGB: Unbescholtenheit - Unbesonnenheit - Intensität des Vorsatzes - Geständnis - Versuch - Geringfügigkeit. Zur Bedeutung folgender Umstände für das... mehr lesen...
Norm: StGB §42 Z1 StGB § 42 gültig von 01.03.1988 bis 31.12.2007 aufgehoben durch BGBl. I Nr. 93/2007
Rechtssatz:
Auch bei einer versuchten Entwendung vermag die Geringfügigkeit des Werts der entzogenen Sache für sich allein die Voraussetzungen des § 42 Z 1 StGB nicht herzustellen. Auch bei einer versuchten Entwendung vermag die Geringfügigkeit des We... mehr lesen...
Norm: StGB §42 Z1 StGB § 42 gültig von 01.03.1988 bis 31.12.2007 aufgehoben durch BGBl. I Nr. 93/2007
Rechtssatz:
Für die Annahme geringer Schuld genügt keineswegs schon das Fehlen von Begleitumständen, die einen intensiven Tätervorsatz indizieren, es muß vielmehr umgekehrt eine besonders geringe Intensität, wie etwa eine ganz untergeordnete Tatbeteili... mehr lesen...
Norm: StGB §42 Z1 StGB § 42 gültig von 01.03.1988 bis 31.12.2007 aufgehoben durch BGBl. I Nr. 93/2007
Rechtssatz:
Unbescholtenheit wird in der Regel geradezu als Indiz für das (nach § 141 Abs 1 StGB) privilegierende Tatbestandsmerkmal der Unbesonnenheit wirksam; nur wenn letzteres (über das zur Privilegierung Erforderliche hinaus) in besonders hohem M... mehr lesen...
Gründe: Mit der eingangs bezeichneten, in Rechtskraft erwachsenen Strafverfügung wurde über die am 4.März 1948 geborene, geschiedene und vordem unbescholtene Hausbesorgerin Margarete S***, die über ein Monatsnettoeinkommen von 6.000 S verfügte und für ein Kind sorgepflichtig war, wegen des Vergehens der versuchten Entwendung nach §§ 15, 141 (Abs. 1) StGB eine Geldstrafe verhängt, weil sie am 2. September 1988 in Wien aus Unbesonnenheit versucht hatte, eine "Aufbaucreme" im Wert... mehr lesen...
Norm: StGB §42 Z1 StGB § 42 gültig von 01.03.1988 bis 31.12.2007 aufgehoben durch BGBl. I Nr. 93/2007
Rechtssatz:
Bei der Prüfung der Strafwürdigkeit einer versuchten Entwendung fällt ein nach Betretung auf frischer Tat abgelegtes Geständnis ebensowenig als exzeptionell schuldmindernd ins Gewicht wie der Umstand, daß die Tat aus demselben Grund letztli... mehr lesen...
Norm: StGB §42 Z1 StGB § 42 gültig von 01.03.1988 bis 31.12.2007 aufgehoben durch BGBl. I Nr. 93/2007
Rechtssatz:
Zur Bedeutung folgender Umstände für das Erfordernis geringer Schuld bei §§ 15, 141 Abs 1 StGB: Unbescholtenheit - Unbesonnenheit - Intensität des Vorsatzes - Geständnis - Versuch - Geringfügigkeit. Zur Bedeutung folgender Umstände für das... mehr lesen...
Norm: StGB §42 Z1 StGB § 42 gültig von 01.03.1988 bis 31.12.2007 aufgehoben durch BGBl. I Nr. 93/2007
Rechtssatz:
Auch bei einer versuchten Entwendung vermag die Geringfügigkeit des Werts der entzogenen Sache für sich allein die Voraussetzungen des § 42 Z 1 StGB nicht herzustellen. Auch bei einer versuchten Entwendung vermag die Geringfügigkeit des We... mehr lesen...
Norm: StGB §42 Z1 StGB § 42 gültig von 01.03.1988 bis 31.12.2007 aufgehoben durch BGBl. I Nr. 93/2007
Rechtssatz:
Für die Annahme geringer Schuld genügt keineswegs schon das Fehlen von Begleitumständen, die einen intensiven Tätervorsatz indizieren, es muß vielmehr umgekehrt eine besonders geringe Intensität, wie etwa eine ganz untergeordnete Tatbeteili... mehr lesen...