RS OGH 1994/9/8 15Os92/94

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 08.09.1994
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Norm

StGB §42 Z1
StGB §88 Abs1 C

Rechtssatz

Die persönliche Vorwerfbarkeit eines fahrlässigen Verhaltens und damit der Grad des Verschuldens des Täters ist ua von der Erkennbarkeit der Gefahr eines Schadenseintrittes abhängig. Je wahrscheinlicher die Rechtsgutverletzung wird, umso schwerer wiegt die Schuld. Dem erkennbaren Gefährlichkeitsgrad des Verhaltens kommt sohin maßgebliche Bedeutung zu (14 Os 89/89).

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1994:RS0091726

Dokumentnummer

JJR_19940908_OGH0002_0150OS00092_9400000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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