RS OGH 1989/11/21 15Os101/89

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Veröffentlicht am 21.11.1989
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Norm

StGB §42 Z1

Rechtssatz

Für die Annahme geringer Schuld genügt keineswegs schon das Fehlen von Begleitumständen, die einen intensiven Tätervorsatz indizieren, es muß vielmehr umgekehrt eine besonders geringe Intensität, wie etwa eine ganz untergeordnete Tatbeteiligung oder eine massive Verleitung durch andere, dargetan werden.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1989:RS0091719

Dokumentnummer

JJR_19891121_OGH0002_0150OS00101_8900000_004
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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