Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde der nunmehr 29-jährige, zuletzt beschäftigungslose Gottfried Constantin A der Verbrechen der versuchten Nötigung zum Beischlaf nach §§ 15, 202 Abs 1 StGB (Punkt 1 des Urteilsspruchs) und der Notzucht nach § 201 Abs 1 StGB (Punkt 3 des Urteilsspruchs) sowie der Vergehen des unbefugten Gebrauchs von Fahrzeugen nach § 136 Abs 1 und Abs 3 erster Fall StGB (Punkt 2 des Urteilsspruchs) und der teils vollendeten, teils versuchten gefährlichen D... mehr lesen...
Gründe: Der am 15.Juli 1944 geborene Werner A war (neben einem andern) in einem ersten Rechtsgang (mit Urteil des Landesgerichts für Strafsachen Wien vom 25.November 1981, GZ. 3 a Vr 5698/81-72) des Verbrechens der Hehlerei nach § 164 Abs 1 Z. 2, Abs 2 und Abs 3 StGB (nach dessen zweitem und drittem Fall, dem Schuldspruch, nicht aber der rechtlichen Subsumtion zufolge, auch nach dem ersten Anwendungsfall: Wert über 100.000 S) schuldig erkannt worden. Darnach hat er in Wien (zu I)... mehr lesen...
Norm: StGB §34 Z9 StGB § 34 heute StGB § 34 gültig ab 01.07.2001 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 19/2001 StGB § 34 gültig von 01.03.1997 bis 30.06.2001 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 762/1996 StGB § 34 gültig von 01.01.1989 bis 28.02.1997 ... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde der Angeklagte Christian A des Verbrechens des Mißbrauchs der Amtsgewalt nach § 302 Abs. 1 StGB. schuldig erkannt und nach dieser Gesetzesstelle unter Anwendung des § 41 StGB. Mit dem angefochtenen Urteil wurde der Angeklagte Christian A des Verbrechens des Mißbrauchs der Amtsgewalt nach Paragraph 302, Absatz eins, StGB. schuldig erkannt und nach dieser Gesetzesstelle unter Anwendung des Paragraph 41, StGB. zu fünf Monaten Freiheitsstr... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurden die Angeklagten Josef A und Hubert B des Verbrechens nach § 12 Abs. 1 SGG., begangen teils in der Erscheinungsform des Versuchs nach § 15 StGB. schuldig erkannt und hiefür nach § 12 Abs. 1 (erster Strafsatz) SGG. zu je einem Jahr Freiheitsstrafe und nach § 12 Abs. 4 SGG. jeweils zu einer Geldstrafe von 37.500 S, für den Fall der Uneinbringlichkeit zu zwei Monaten Ersatzfreiheitsstrafe verurteilt. Bei der Strafbemessung war mildernd bei ... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde der am 1.September 1953 geborene, zuletzt arbeitslose Walter A des Verbrechens des Raubes nach § 142 Abs 1 StGB schuldig erkannt, weil er am 14.April 1982 in Graz die bei einem Würstelstand als Verkäuferin beschäftigte Renate B zu Boden stieß, würgte und ihr Schläge versetzte und danach einen Geldbetrag von 12.100 S an sich nahm, sohin mit Gewalt gegen eine Person einem anderen eine fremde bewegliche Sache mit dem Vorsatz weggenommen hat... mehr lesen...
Gründe: Der am 22.August 1957 geborene Stanzer Ferdinand A wurde vom Erstgericht des Verbrechens der versuchten gleichgeschlechtlichen Unzucht mit Jugendlichen nach den §§ 15, 209 StGB. schuldig erkannt. Er hat am 20.Februar 1982 in Pettenbach mit dem am 12.Jänner 1967 geborenen Gerhard B dadurch, daß er den mit seinem Fahrrad fahrenden Jugendlichen mehrmals mit seinem Personenkraftwagen überholte, jeweils stehenblieb, ihm aus dem geöffneten Autofenster Zeitschriften mit Abbildun... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde der geschäftsführende Gesellschafter der 'Immobiliengesellschaft m.b.H.' (B) Herbert A des Verbrechens des teils vollendeten, teils versuchten 'schweren, gewerbsmäßigen' (richtig: gewerbsmäßigen schweren) Betruges nach §§ 146, 147 Mit dem angefochtenen Urteil wurde der geschäftsführende Gesellschafter der 'Immobiliengesellschaft m.b.H.' (B) Herbert A des Verbrechens des teils vollendeten, teils versuchten 'schweren, gewerbsmäßigen' (rich... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurden auf Grund des Wahrspruchs der Geschwornen neben anderen Angeklagten der am 19.April 1960 geborene Zoran B und der am 5.August 1959 geborene Zeljko C des Verbrechens des schweren Raubes nach §§ 142 Abs. 1, 143 1. Mit dem angefochtenen Urteil wurden auf Grund des Wahrspruchs der Geschwornen neben anderen Angeklagten der am 19.April 1960 geborene Zoran B und der am 5.August 1959 geborene Zeljko C des Verbrechens des schweren Raubes nach Pa... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde (unter anderem) Erich S*** (zu A.I.1.-5. und II. des Spruchs) des (in insgesamt sechs Fällen begangenen) Verbrechens des teils vollendeten, teils versuchten schweren Diebstahls durch Einbruch (mit einem Gesamtwert der gestohlenen Sachen von rund 75.000 S) nach ÖÖ 127 Abs. 1 und Abs. 2 Z 1, 128 Abs. 1 Z 4, 129 Z 1 bis 3 sowie Ö 15 StGB und der Vergehen der Hehlerei nach Ö 164 Abs. 1 Z 2 StGB (Pkt B.III.), der Veruntreuung (eines Radio-Rec... mehr lesen...
Norm: StGB §34 Z4 StGB § 34 heute StGB § 34 gültig ab 01.07.2001 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 19/2001 StGB § 34 gültig von 01.03.1997 bis 30.06.2001 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 762/1996 StGB § 34 gültig von 01.01.1989 bis 28.02.1997 ... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde die am 26.September 1941 geborene, im Haushalt tätige Helga A des Verbrechens der Hehlerei nach § 164 Abs 1 Z. 2, Abs 3 Mit dem angefochtenen Urteil wurde die am 26.September 1941 geborene, im Haushalt tätige Helga A des Verbrechens der Hehlerei nach Paragraph 164, Absatz eins, Ziffer 2,, Absatz 3 StGB schuldig erkannt und nach § 164 Abs 3 StGB zu einer Freiheitsstrafe in der Dauer von acht Monaten verurteilt, weil sie im Sommer 1981 u... mehr lesen...
Gründe: Das Schöffengericht verurteilte den Amtsrat der Bundesgebäudeverwaltung I Ing. Friedrich A wegen des Vergehens der Geschenkannahme durch Beamte nach § 304 Abs 2 StGB zufolge dieser Gesetzesstelle unter Anwendung des § 37 StGB zu einer Geldstrafe von 240 Tagessätzen zu je 330 S, im Fall der Uneinbringlichkeit zu 120 Tagen Freiheitsstrafe. Es wertete bei der Strafbemessung die Wiederholung der Tat als erschwerend, hingegen den bisher ordentlichen Lebenswandel als mildernd. ... mehr lesen...
Norm: StGB §34 Z4 StGB § 34 heute StGB § 34 gültig ab 01.07.2001 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 19/2001 StGB § 34 gültig von 01.03.1997 bis 30.06.2001 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 762/1996 StGB § 34 gültig von 01.01.1989 bis 28.02.1997 ... mehr lesen...
Gründe: Die Nichtigkeitsbeschwerde des Angeklagten gegen das oben bezeichnete Urteil, mit dem er des (zum Nachteil seines Auftraggebers Dieter B unter Ausnützung einer Gelegenheit, die durch eine ihm aufgetragene Arbeit als Nachtwächter geschaffen worden war, mittels Öffnen eines Behältnisses, nämlich eines Spielautomaten, mit einem nachgemachten oder widerrechtlich erlangten Schlüssel begangenen) Verbrechens des Diebstahls (von 16 Packungen Zigaretten mehrerer Sorten im Gesamtwe... mehr lesen...
Gründe: Das Erstgericht erkannte den am 10.Juli 1940 geborenen Kontrollor der Bundesgebäudeverwaltung I Walter A des Vergehens der Geschenkannahme durch Beamte nach § 304 Abs 2 StGB schuldig und verurteilte ihn nach dieser Gesetzesstelle unter Anwendung des § 37 StGB Das Erstgericht erkannte den am 10.Juli 1940 geborenen Kontrollor der Bundesgebäudeverwaltung römisch eins Walter A des Vergehens der Geschenkannahme durch Beamte nach Paragraph 304, Absatz 2, StGB schuldig und veru... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde der Angeklagte Rene A des versuchten Verbrechens wider die Volksgesundheit nach § 15 StGB, § 12 Abs 1 SuchtgiftG. Mit dem angefochtenen Urteil wurde der Angeklagte Rene A des versuchten Verbrechens wider die Volksgesundheit nach Paragraph 15, StGB, Paragraph 12, Absatz eins, SuchtgiftG. und des Vergehens nach § 16 Abs 1 Z. 1 und 2 (dritter und vierter Fall) Abs 2 (zweiter Fall) SuchtgiftG. und des Vergehens nach Paragraph 16, Abs... mehr lesen...
Norm: StGB §34
Rechtssatz: Verübung einer strafbaren Handlung gegenüber einem ehemaligen Lebensgefährten kein Milderungsgrund. Entscheidungstexte 11 Os 153/82 Entscheidungstext OGH 03.11.1982 11 Os 153/82 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1982:RS0091227 Dokumentnummer JJR_19821103_OG... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde der am 3. März 1935 geborene beschäftigungslose Johann A der Vergehen der Körperverletzung nach dem § 83 Abs. 1 StGB, der versuchten Nötigung nach den § 15, 105 Abs. 1 StGB, der schweren Sachbeschädigung nach den § 125, 126 Abs. 1 Z 7 Mit dem angefochtenen Urteil wurde der am 3. März 1935 geborene beschäftigungslose Johann A der Vergehen der Körperverletzung nach dem Paragraph 83, Absatz eins, StGB, der versuchten Nötigung nach den Parag... mehr lesen...
Norm: StGB §33 Z2StGB §34 Z2TilgG §1 Abs4
Rechtssatz: § 1 Abs 4 erster Satz, TilgG gilt stets ab dem Zeitpunkt der Tilgung und verändert darum während eines laufenden Verfahrens (hier: im Berufungsverfahren) den Maßstab für die Täterbeurteilung. Entscheidungstexte 13 Os 119/82 Entscheidungstext OGH 28.10.1982 13 Os 119/82 13 Os 2... mehr lesen...
Gründe: Der am 12.August 1947 geborene Zimmermann Friedrich A wurde des Verbrechens der Nötigung zum Beischlaf nach § 202 Abs. 1 StGB schuldig erkannt und hiefür nach dieser Gesetzesstelle zu einem Jahr Freiheitsstrafe verurteilt. Hiebei waren fünf Vorstrafen wegen § 411 StG. Der am 12.August 1947 geborene Zimmermann Friedrich A wurde des Verbrechens der Nötigung zum Beischlaf nach Paragraph 202, Absatz eins, StGB schuldig erkannt und hiefür nach dieser Gesetzesstelle zu einem Ja... mehr lesen...
Norm: StGB §33 Z2StGB §34 Z2TilgG §1 Abs4
Rechtssatz: § 1 Abs 4 erster Satz, TilgG gilt stets ab dem Zeitpunkt der Tilgung und verändert darum während eines laufenden Verfahrens (hier: im Berufungsverfahren) den Maßstab für die Täterbeurteilung. Entscheidungstexte 13 Os 119/82 Entscheidungstext OGH 28.10.1982 13 Os 119/82 13 Os 2... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde der am 15.Mai 1955 geborene arbeitslose Ludwig A des Vergehens des Betruges nach den § 146, 147 Abs. 2 StGB schuldig erkannt, weil er am 16.Jänner 1979 in Linz mit dem Vorsatz, sich durch das Verhalten des Getäuschten unrechtmäßig zu bereichern, Angestellte der Firma B, KFZ-HandelsGesmbH., durch Täuschung über Tatsachen, nämlich über seine Zahlungsfähigkeit und Zahlungswilligkeit, zu Handlungen, und zwar zur Ausfolgung eines PKWs. Marke ... mehr lesen...
Norm: StGB §34 Z7
Rechtssatz: "Unbesonnenheit" setzt nicht nur voraus, daß das Delikt nicht aufgrund reiflicher Überlegung verübt worden ist, sondern auch, daß der Tat keine kriminelle Neigung oder grundsätzliche Geringschätzung fremder Interessen zugrunde liegt. Entscheidungstexte 12 Os 124/82 Entscheidungstext OGH 07.10.1982 12 Os 124/82 ... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde die am 11.April 1959 geborene Friseurin Waltraud A im 2. Rechtsgang des Verbrechens der Tötung eines Kindes bei der Geburt nach § 79 2. Fall StGB schuldig erkannt und hiefür zu einer Freiheitsstrafe in der Dauer von 1 1/2 Jahren verurteilt. Mit dem angefochtenen Urteil wurde die am 11.April 1959 geborene Friseurin Waltraud A im 2. Rechtsgang des Verbrechens der Tötung eines Kindes bei der Geburt nach Paragraph 79, 2. Fall StGB schuldig e... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurden der am 10. September 1956 geborene Franz Georg A und der am 12. Mai 1957 geborene Johann B des Verbrechens des schweren Raubes nach den § 142 Abs. 1, 143 erster Fall StGB schuldig erkannt. Den Genannten liegt zur Last, am 6. Juni 1981 Mit dem angefochtenen Urteil wurden der am 10. September 1956 geborene Franz Georg A und der am 12. Mai 1957 geborene Johann B des Verbrechens des schweren Raubes nach den Paragraph 142, Absatz eins, 143, ... mehr lesen...
Norm: StGB §34 Z7
Rechtssatz: "Unbesonnenheit" setzt nicht nur voraus, daß das Delikt nicht aufgrund reiflicher Überlegung verübt worden ist, sondern auch, daß der Tat keine kriminelle Neigung oder grundsätzliche Geringschätzung fremder Interessen zugrunde liegt. Entscheidungstexte 12 Os 124/82 Entscheidungstext OGH 07.10.1982 12 Os 124/82 ... mehr lesen...
Gründe: Mit dem oben bezeichneten Urteil wurde der freischaffende Künstler Herbert A des Vergehens der schweren Körperverletzung nach § 83 Abs. 1, 84 Abs. 1 Mit dem oben bezeichneten Urteil wurde der freischaffende Künstler Herbert A des Vergehens der schweren Körperverletzung nach Paragraph 83, Absatz eins, 84, Absatz eins StGB (so richtig in den Entscheidungsgründen S. 271, während im Urteilsspruch nur die Qualifikation zitiert wird und die paragraphenmäßige Bezeichnung des T... mehr lesen...
Gründe: Die Nichtigkeitsbeschwerde des Angeklagten gegen das oben bezeichnete Urteil, mit dem er des Verbrechens der Brandstiftung nach § 169 Abs 1 StGB schuldig erkannt worden war, hat der Oberste Gerichtshof bereits mit dem in nichtöffentlicher Sitzung gefaßten Beschluß vom 9.September 1982, GZ. 13 Os 131/82-5, zurückgewiesen. Gegenstand des Gerichtstags war also nur mehr die Berufung des Angeklagten, mit der er eine Herabsetzung der Strafe anstrebt. Das Schöffengericht verhäng... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde der nunmehr 23-jährige Hilfsarbeiter Gottfried A des Verbrechens der (teils vollendeten, teils versuchten) Brandstiftung nach § 169 Abs. 1, 15 StGB schuldig erkannt und hiefür nach der erstgenannten Gesetzesstelle zu einer Freiheitsstrafe von 2 (zwei) Jahren und 6 (sechs) Monaten verurteilt. Dabei wertete das Schöffengericht als erschwerend die Wiederholung der strafbaren Handlungen und die Gefährlichkeit der Brandanschläge in unmittelba... mehr lesen...