Entscheidungsgründe: Um den größtmöglichen Datenschutz vor allem für den Disziplinarbeschuldigten, aber auch für die anderen Parteien und weiteren Beteiligten zu gewährleisten, werden im Erkenntnis folgende Abkürzungen verwendet: XXXX römisch 40 A1 XXXX römisch 40 A2 XXXX römisch 40 A3 XXXX römisch 40 A4 XXXX römisch 40 A5 XXXX römisch 40 A6 XXXX römisch 40 A7 XXXX römisch 40 P1 XXXX römisch 40 P2 XXXX römisch 40 P3... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Der am XXXX geborene Beschwerdeführer steht als Beamter in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zur Republik Österreich und ist Referatsleiter im XXXX. 1. Der am römisch 40 geborene Beschwerdeführer steht als Beamter in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zur Republik Österreich und ist Referatsleiter im römisch 40 . 2. Mit Bescheid vom 28.02.2018 wurde der BF vorläufig vom Dienst su... mehr lesen...