Norm: StGB §28 Abs1 BbStGB §207StGB §207b
Rechtssatz: § 207b StGB kommt nur bei jugendlichen Personen, die also das 14. Lebensjahr bereits vollendet haben, zum Tragen. Wenn aber unmündige Personen von der Tat betroffen sind, ist nur § 207 StGB anzuwenden. Entscheidungstexte 14 Os 44/04 Entscheidungstext OGH 05.05.2004 14 Os 44/04 11 ... mehr lesen...
Norm: SMG §27 Abs1 ASMG §28 Abs1 ASMG §28 Abs2 AStGB §12 BcStGB §28 Abs1 G
Rechtssatz: Wer ein Suchtgift (in einer großen Menge) nur ankauft, begeht dadurch entweder das Vergehen nach § 27 Abs 1 erster Fall SMG oder jenes nach § 28 Abs 1 erster Fall SMG, nicht aber - echt ideell konkurrierend - das Verbrechen nach § 28 Abs 2 vierter Fall SMG als Beitragstäter. Wird demnach bloß der Ankauf gefördert, wird damit nicht zur Ausführung der strafbare... mehr lesen...
Norm: StGB §31 Abs1StGB §28 Abs1 EStPO §56 Abs1
Rechtssatz: § 31 StGB betrifft Fälle, in denen gegen einen Angeklagten wegen zwei oder mehrerer Taten zwei oder mehr Verfahren stattfinden, die nach den zeitlichen Verhältnissen gemäß § 56 StPO vereinigt werden könnten. Zweck des § 31 StGB ist es, dem tätergünstigen Absorptionsprinzip des § 28 Abs 1 StGB auch in diesen Fällen Geltung zu verschaffen. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: StPO §57 AStGB §28 Abs1 Ba
Rechtssatz: § 57 StPO erlaubt dem nach § 56 StPO für mehrere zusammentreffende Strafsachen zuständigen Gericht unter bestimmten Voraussetzungen die Verfügung, dass über einzelne "strafbare Handlungen" das Strafverfahren abgesondert zu führen und abzuschließen sei. Abweichend vom Sprachgebrauch der zentralen Bestimmungen des StGB und der §§ 260 Abs 1 Z 1 und 2, 281 Abs 1 Z 9 und 10, 345 Abs 1 Z 11 und 12 StPO me... mehr lesen...
Norm: StGB §28 Abs1 EStGB §31
Rechtssatz: Ist ein Rechtsbrecher wegen einer strafbaren Handlung verurteilt worden und stellt sich nachträglich heraus, daß er vor diesem Urteil noch eine andere Straftat (oder mehrere Straftaten) begangen hat, kann das Absorptionsprinzip (§ 28 Abs 1 StGB) naturgemäß nicht mehr wirksam werden, weil der Rechtsbrecher wegen einer der insgesamt zusammentreffenden strafbaren Handlungen bereits bestraft wurde. Für solc... mehr lesen...
Norm: StGB §28 Abs1 FStGB §28 Abs2 FStGB §33 Z1StPO §281 Abs1 Z11StPO §345 Abs1 Z13
Rechtssatz: Bei Strafenkumulation (§ 28 Abs 2 StGB) bleibt kein Raum für die Annahme des Erschwerungsgrundes des Zusammentreffens von strafbaren Handlungen verschiedener Art (§ 33 Z 1 StGB). Die Heranziehung dieses Erschwerungsgrundes trotz Strafenkumulierung bewirkt als Verstoß gegen das Doppelverwertungsverbot Nichtigkeit des Strafausspruchs nach § 345 Abs 1 Z... mehr lesen...
Gründe: Der ***** 1956 geborene Klement Günter G***** wurde (I 1 bis 3) des Verbrechens nach § 12 Abs. 1 und 2 SGG, (II) des Vergehens nach § 16 Abs. 1 (vierter, fünfter und sechster Fall) SGG, (III) des Vergehens der Zuhälterei nach § 216 Abs. 1 StGB und (IV) des Finanzvergehens der gewerbsmäßigen Abgabenhehlerei nach §§ 37 Abs. 1 lit. a, 38 Abs. 1 lit. a FinStrG schuldig erkannt. Darnach hat er im Raum Graz I. den bestehenden Vorschriften zuwider Suchtgift in einer großen Menge, d... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil, das auch einen unbekämpft gebliebenen Schuldspruch des Mitangeklagten Adalbert T***** enthält, wurden die Zollbeamten Werner Z***** und Johann K***** des Verbrechens des Mißbrauchs der Amtsgewalt nach § 302 Abs. 1 StGB (A) und des Finanzvergehens des gewerbsmäßigen Schmuggels nach §§ 35 Abs. 1, 38 Abs. 1 lit. a FinStrG, begangen als Beteiligte nach § 11 dritter Fall FinStrG (D) schuldig erkannt. Darnach haben sie in S***** (zu A): als Abfert... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurden Ernestine H***** - die das Urteil in Rechtskraft erwachsen ließ und inzwischen verstorben ist - und Hans Christian K***** des Verbrechens nach § 12 Abs. 1 SGG (A), des Vergehens nach § 14 a SGG (B) und des Vergehens nach § 16 Abs. 1 SGG (C) schuldig erkannt; es wurden über die Genannten gemäß § 28 Abs. 1 StGB, § 12 Abs. 1 SGG (nach § 43 Abs. 1 StGB bedingt nachgesehene) Freiheitsstrafen verhängt; schließlich wurde gemäß § 13 Abs. 2 (richti... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurden der am 28.April 1937 geborene Stickereimeister Kurt W*** des Verbrechens der Brandstiftung als Beteiligter nach den §§ 12 (zweiter Fall), 169 Abs 2 StGB (Punkt B/ des Urteilssatzes) und des Verbrechens des versuchten schweren Betruges nach den §§ 15, 146, 147 Abs 3 StGB (Punkt C/ des Urteilssatzes) sowie der am 19.Juli 1965 geborene (beschäftigungslose) Kemal B*** und der am 8.August 1966 geborene (gleichfalls beschäftigungslose) Roland ... mehr lesen...