Norm: StGB §223 Abs1StGB §224StGB §225aStPO §198 Abs1
Rechtssatz: Ein als PDF-Dokument elektronisch zugestellter Bescheid einer Bezirkshauptmannschaft erfüllt mangels schriftlicher Verkörperung den Urkundenbegriff des § 74 Abs 1 Z 7 StGB nicht, sodass eine Verfälschung dieses PDF-Dokuments mit einer Software (PDF-Converter) durch Veränderung darin angegebener Daten (Vor- und Nachname, Adresse und Geburtsdatum) nicht dem Tatbestand des Vergehen... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil - das auch unbekämpft in Rechtskraft erwachsene Teilfreisprüche der Angeklagten enthält - wurden Ilir C***** des Verbrechens des gewerbsmäßigen Diebstahls durch Einbruch nach §§ 12 dritter Fall, 127, 129 Z 1, 130 vierter Fall und 15 StGB (A I und II), Sufjan H***** des Verbrechens der Hehlerei nach § 164 Abs 1, Abs 4 dritter Fall StGB (B) und Osman Ca***** des Verbrechens des Diebstahls durch Einbruch nach §§ 15, 127, 129 Z 1 StGB (A), der Vergeh... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde Gerald Z***** zweier Vergehen der Körperverletzung nach § 83 Abs 2 StGB (1 und 3) und des Verbrechens des Missbrauchs der Amtsgewalt nach § 302 Abs 1 StGB (2) schuldig erkannt. Danach hat er am 24. Juni 2007 in Wien (1 und 3) Michal F***** am Körper misshandelt und dadurch fahrlässig verletzt, indem er dem am Boden Liegenden entweder einen Fußtritt gegen die rechte Flankenregion versetzte oder ihn stark mit dem Knie im Rückenbereich fixierte... mehr lesen...
Norm: StGB §223 Abs2StGB §224StGB §224a
Rechtssatz: Wer den von einem anderen ge- oder verfälschten Reisepass bei sich führt, um ihn bei einer allfälligen Identitätskontrolle vorzuweisen, verantwortet ein Besitzen im Sinne des fünften Deliktsfalles des § 224a StGB. Erst eine ausführungsnahe Handlung zum tatsächlichen Gebrauch des Falsifikats kann das Vergehen nach §§ 223 Abs 2, 224 StGB begründen. Eine solche die Versuchsstrafbarkeit auslösende... mehr lesen...
Norm: StGB §74 Abs1 Z7StGB §223StGB §224StGB §237
Rechtssatz: Wechsel werden als nicht im § 237 StGB genannte Wertpapiere von der Qualifikation nach § 224 StGB erfasst. Entscheidungstexte 15 Os 19/05s Entscheidungstext OGH 17.03.2005 15 Os 19/05s European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:2005:RS0119789 ... mehr lesen...
Norm: StGB §224KFG §51 Abs3StGB §74 Abs1 Z7
Rechtssatz: Die den Anforderungen des § 51 Abs 3 KFG entsprechende und nach dem Verlust der von der Behörde ausgegebenen Kennzeichentafel, welchem Sachverhalt die Beschädigung oder Zerstörung gleichzusetzen ist, am zum Verkehr behördlich zugelassenen Kraftfahrzeug angebrachte private Ersatztafel mit demselben Kennzeichen ist auch dann keine falsche Urkunde (in Beziehung auf eine inländische öffentlich... mehr lesen...
Norm: StGB §224FrG 1997 §1 Abs4Personenverkehrsabk Österreich - Italien Art1 Abs1
Rechtssatz: Ein italienischer Personalausweis (carta d'identitá ufficiale) genießt als Reisedokument den strafrechtlichen Schutz inländischer öffentlicher Urkunden. Entscheidungstexte 14 Os 46/02 Entscheidungstext OGH 28.05.2002 14 Os 46/02 Schlagworte ... mehr lesen...
Norm: StGB §15 Abs1 B1StGB §223 Abs1StGB §224
Rechtssatz: Das Vergehen nach §§ 223 Abs 1, 224 StGB ist dann vollendet, wenn ein den Vorstellungen des Täters entsprechendes, subjektiv täuschungstaugliches Falsifikat entstanden ist. Bis dahin liegt Versuch vor. Entscheidungstexte 13 Os 152/00 Entscheidungstext OGH 14.02.2001 13 Os 152/00 ... mehr lesen...
Norm: FPG §2 Abs4 Z4FrG 1992 §1 Abs3PassG 1969 §39StGB §223StGB §224
Rechtssatz: Ausländische öffentliche Urkunden genießen den erhöhten strafrechtlichen Schutz des § 224 StGB dann, wenn sie kraft Gesetzes oder kraft zwischenstaatlichen Vertrages den inländischen öffentlichen Urkunden gleichgestellt sind. Inländischen öffentlichen Urkunden ausdrücklich gesetzlich gleichgestellt waren während des hier aktuellen Tatzeitraumes (vom 18. April 1992 ... mehr lesen...
Norm: StGB §223StGB §224Tir KurzparkzonenabgabeG §6
Rechtssatz: Die selbständige Strafbarkeit des Gebrauches einer hinsichtlich der Gültigkeitsdauer manipulierten amtlichen Anwohnerparkkarte, sohin einer verfälschten inländischen öffentlichen Urkunde im Rechtsverkehr zum Beweis der Parkberechtigung ihres Benutzers wird durch den Verwaltungsstraftatbestand nach § 6 lit a der Innsbrucker KurzparkzonenabgabeV (in Verbindung mit § 6 Abs 1 lit a Tir... mehr lesen...
Norm: StGB §224StGB §227StGB §228StGB §311
Rechtssatz: Schutzobjekt der §§ 224, 227, 228, 311 StGB sind nur jene öffentlichen Urkunden, die dem Erfordernis des § 74 Z 7 StGB - Errichtung der Urkunde zur
Begründung: , Abänderung oder Aufhebung eines Rechtes oder Rechtsverhältnisses oder zum Beweis einer Tatsache von rechtlicher Bedeutung - entsprechen. Entscheidungstexte 14 Os 183/94 En... mehr lesen...