Norm: StGB §16 Abs2 D StGB § 16 heute StGB § 16 gültig ab 01.01.1975
Rechtssatz: Das freiwillige und ernstliche Bemühen um Erfolgsabwendung setzt ein subjektiv spezifisch auf die Verhinderung der nach der Tätervorstellung (nicht bereits eingetretenen oder durch dritte Seite abgewendeten,... mehr lesen...
Norm: StGB §16 Abs2 D StGB §16 Abs2 F StGB § 16 heute StGB § 16 gültig ab 01.01.1975 StGB § 16 heute StGB § 16 gültig ab 01.01.1975
Rechtssatz: ... mehr lesen...
Norm: StGB §16 Abs2 A StGB §16 Abs1 D StGB § 16 heute StGB § 16 gültig ab 01.01.1975 StGB § 16 heute StGB § 16 gültig ab 01.01.1975
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Norm: StGB §16 Abs2 D StGB § 16 heute StGB § 16 gültig ab 01.01.1975
Rechtssatz:
Für einen "Putativ"-Rücktritt nach § 16 Abs 2 StGB reicht bloßes Untätigbleiben - anders als bei einem kausal dadurch bewirkten Unterbleiben der Deliktsvollendung im Sinn des Abs 1 erster Fall - nicht aus... mehr lesen...
Norm: StGB §16 Abs2 D StGB § 16 heute StGB § 16 gültig ab 01.01.1975
Rechtssatz: Für den "Putativrücktritt" spielt es keine Rolle, worauf das ohne eigenes Zutun eingetretene Unterbleiben der Deliktsvollendung zurückgeht, sodass letzteres im Falle einer Beitragstäterschaft (§ 12 dritter ... mehr lesen...
Norm: StGB §12 Bb StGB §16 Abs1 F StGB §16 Abs2 StGB § 12 heute StGB § 12 gültig ab 01.01.1975 StGB § 16 heute StGB § 16 gültig ab 01.01.1975 ... mehr lesen...
Norm: StGB §16 Abs2 StGB § 16 heute StGB § 16 gültig ab 01.01.1975
Rechtssatz:
Kein Rücktritt vom Versuch, wenn sich der Täter auf die Vorbereitung eines von ihm noch vor dem erwarteten Eintritt des Erfolges seiner Tat für einen (ungewissen) Zeitpunkt danach ins Auge gefaßten Schadensg... mehr lesen...