RS OGH 1976/3/16 12Os156/75

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Veröffentlicht am 16.03.1976
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Norm

StGB §16 Abs2

Rechtssatz

Kein Rücktritt vom Versuch, wenn sich der Täter auf die Vorbereitung eines von ihm noch vor dem erwarteten Eintritt des Erfolges seiner Tat für einen (ungewissen) Zeitpunkt danach ins Auge gefaßten Schadensgutmachung beschränkt.

Entscheidungstexte

  • 12 Os 156/75
    Entscheidungstext OGH 16.03.1976 12 Os 156/75

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1976:RS0090509

Dokumentnummer

JJR_19760316_OGH0002_0120OS00156_7500000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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