RS OGH 1995/1/24 13Os181/94

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 24.01.1995
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Norm

StGB §16 Abs2 A
StGB §16 Abs1 D

Rechtssatz

Auch "Putativ" - Rücktritt setzt Freiwilligkeit voraus. Diese liegt nicht vor, wenn die Motivation für den Rücktritt des Anstifters darin liegt, daß die angestiftete Tat für sein Vorhaben sinnlos geworden ist.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1995:RS0089805

Dokumentnummer

JJR_19950124_OGH0002_0130OS00181_9400000_002
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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