Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurden Dipl. Ing. Vinzenz T***** und Hermann Te***** des Verbrechens des schweren Betruges nach §§ 146, 147 Abs 3 StGB schuldig erkannt. Mit dem angefochtenen Urteil wurden Dipl. Ing. Vinzenz T***** und Hermann Te***** des Verbrechens des schweren Betruges nach Paragraphen 146, 147, Absatz 3, StGB schuldig erkannt. Danach haben sie im bewussten und gewollten Zusammenwirken als Mittäter in Schwechat mit dem Vorsatz, Dipl. Ing. Vinzenz T***** d... mehr lesen...
Norm: StGB §146 B1 StGB §146 B3 StGB §158 Abs1 StGB §158 Abs2 StGB § 146 heute StGB § 146 gültig ab 01.01.1975 StGB § 146 heute StGB § 146 gültig ab 01.01.1975 ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: 1998 war der Erstbeklagte geschäftsführender Gesellschafter (mit einer Einlage von 475.000 S) und die Zweitbeklagte Gesellschafterin (mit einer Einlage von 25.000 S) einer Großhandels GmbH (im Folgenden nur GmbH). Der Erstbeklagte leitete das Unternehmen insofern, als er die Geschäftsverbindung mit dem "türkischen Kollegen" (dem Kläger) pflegte und vor allem auch (wie hier) die Warenbestellungen durchführte, während die Zweitbeklagte, seine Ehefrau, die admini... mehr lesen...
Norm: ABGB §1295 IIf4 ABGB §1311 IIc StGB §158 Abs1 ABGB § 1295 heute ABGB § 1295 gültig ab 01.01.1917 zuletzt geändert durch RGBl. Nr. 69/1916 ABGB § 1311 heute ABGB § 1311 gültig ab 01.01.1812 ... mehr lesen...
Norm: ABGB §1295 IIf4 ABGB §1311 IIc StGB §158 Abs1 ABGB § 1295 heute ABGB § 1295 gültig ab 01.01.1917 zuletzt geändert durch RGBl. Nr. 69/1916 ABGB § 1311 heute ABGB § 1311 gültig ab 01.01.1812 ... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde die Angeklagte Erna B***** des Verbrechens der betrügerischen Krida nach § 156 Abs 1 StGB (A) und des Vergehens der Begünstigung eines Gläubigers nach § 158 Abs 1 StGB (B) schuldig erkannt. Mit dem angefochtenen Urteil wurde die Angeklagte Erna B***** des Verbrechens der betrügerischen Krida nach Paragraph 156, Absatz eins, StGB (A) und des Vergehens der Begünstigung eines Gläubigers nach Paragraph 158, Absatz eins, StGB (B) schuldig... mehr lesen...
Norm: StGB §158 Abs1 StGB § 158 heute StGB § 158 gültig ab 01.01.1975
Rechtssatz:
Zur Tatbestandserfüllung kommt es nicht auf ein anhängiges Insolvenzverfahren oder Zwangsvollstreckungsverfahren, sondern auf das Vorliegen von Schuldnerinsolvenz an.
Entscheidungstex... mehr lesen...
Norm: StGB §158 Abs1 StGB § 158 heute StGB § 158 gültig ab 01.01.1975
Rechtssatz:
Der Tatbestand des § 158 Abs 1 StGB setzt das Bestehen einer Forderung eines Gläubigers voraus, die vom Täter nach Eintritt der Zahlungsunfähigkeit unter Verletzung der übrigen Gläubigerinteressen bevorz... mehr lesen...
Gründe: Der am 15.November 1946 geborene Angestellte Josef H*** wurde des Finanzvergehens der Abgabenhinterziehung nach § 33 Abs 2 lit a FinStrG. schuldig erkannt. Darnach hat er als Geschäftsführer der D*** Bau GesmbH in Linz unter Verletzung der Verpflichtung zur Abgabe von dem § 21 des Umsatzsteuergesetzes 1972 entsprechenden Voranmeldungen Umsätze von 24,700.850 S nicht erklärt und dadurch eine Verkürzung von Vorauszahlungen an Umsatzsteuer für die Monate Mai 1980 bis Mai 1... mehr lesen...
Norm: StGB §158 Abs1 StGB § 158 heute StGB § 158 gültig ab 01.01.1975
Rechtssatz:
Die Befolgung eines Gesetzes kann nicht strafbar machen. Wer also eine Steuerpflicht erfüllt, kann nicht wegen Begünstigung des Fiskus nach § 158 Abs 1 StGB verantwortlich werden. Die Befolgung eines Ges... mehr lesen...
Norm: StGB §158 Abs1 StGB § 158 heute StGB § 158 gültig ab 01.01.1975
Rechtssatz:
Einen Gläubiger begünstigt, wer die Befriedigungsmöglichkeiten der Gläubiger zueinander durch Veränderung des gemeinsamen Befriedigungsfonds verschiebt. Durch eine Übertragung von Sachen an einen Gläubige... mehr lesen...
Norm: StGB §158 Abs1 StGB § 158 heute StGB § 158 gültig ab 01.01.1975
Rechtssatz:
Die Möglichkeit einer (erfolgreichen) Anfechtung des (begünstigenden) Rechtsgeschäftes im Zivilprozeßweg schließt weder in objektiver Hinsicht den Eintritt eines Vermögensnachteiles für andere Gläubiger n... mehr lesen...
Norm: StGB §158 Abs1 StGB § 158 heute StGB § 158 gültig ab 01.01.1975
Rechtssatz:
Die Benachteiligung der anderen Gläubiger muß keine dauernde sein.
Entscheidungstexte 10 Os 153/83 Entscheidungstext OGH 08.11.1983 10 ... mehr lesen...