Entscheidungen zu § 158 Abs. 1 StGB

Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG)

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Entscheidungen 1-13 von 13

TE OGH 2004/2/17 14Os100/03

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Entscheidung | OGH | 17.02.2004

RS OGH 2004/2/17 14Os100/03

Norm: StGB §146 B1StGB §146 B3StGB §158 Abs1StGB §158 Abs2
Rechtssatz: Wird über eine Gesellschaft der Konkurs eröffnet, so berührt dies eine gegen die Gemeinschuldnerin bestehende Forderung nicht; verleitet der Gläubiger den die Quotenbefriedigung vorsätzlich missachtenden Geschäftsführer der Gemeinschuldnerin, die zu Recht bestehende Forderung zu bezahlen, so bleibt er gemäß § 158 Abs 2 StGB straflos. Beim sogenannten "Selbsthilfebetrug", mit... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 17.02.2004

TE OGH 2003/2/26 3Ob278/02g

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Entscheidung | OGH | 26.02.2003

RS OGH 2003/2/26 3Ob278/02g

Norm: ABGB §1295 IIf4ABGB §1311 IIcStGB §158 Abs1
Rechtssatz: Für die Schadensberechnung bei Verstoß gegen §158 Abs 1 StGB spielt die Unterscheidung zwischen Vertrauensschaden und Erfüllungsinteresse keine Rolle, ist doch aus dieser Bestimmung in keiner Weise abzuleiten, es solle dadurch das Vertrauen von Gläubigern in die Zahlungsfähigkeit geschützt werden. Vielmehr geht es um die Verwirklichung der Gläubigergleichbehandlung. ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 26.02.2003

RS OGH 2003/2/26 3Ob278/02g

Norm: ABGB §1295 IIf4ABGB §1311 IIcStGB §158 Abs1
Rechtssatz: Die tatbestandsmäßige Benachteiligung eines Gläubigers nach §158 Abs 1 StGB muss nicht mit einem Vermögensschaden im Zivilrecht deckungsgleich sein. Da Ausgleiche und auch Zwangsausgleiche in aller Regel nicht aus der Konkursmasse finanziert werden, sondern vielmehr von außen Kapital zugeführt werden muss, kann bei Abschluss eines Zwangsausgleichs nicht von vornherein gesagt werden, ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 26.02.2003

RS OGH 1996/2/15 15Os113/95

Norm: StGB §158 Abs1
Rechtssatz: Zur Tatbestandserfüllung kommt es nicht auf ein anhängiges Insolvenzverfahren oder Zwangsvollstreckungsverfahren, sondern auf das Vorliegen von Schuldnerinsolvenz an. Entscheidungstexte 15 Os 113/95 Entscheidungstext OGH 15.02.1996 15 Os 113/95 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 15.02.1996

RS OGH 1993/9/21 11Os126/93

Norm: StGB §158 Abs1
Rechtssatz: Der Tatbestand des § 158 Abs 1 StGB setzt das Bestehen einer Forderung eines Gläubigers voraus, die vom Täter nach Eintritt der Zahlungsunfähigkeit unter Verletzung der übrigen Gläubigerinteressen bevorzugt befriedigt wird. Entscheidungstexte 11 Os 126/93 Entscheidungstext OGH 21.09.1993 11 Os 126/93 ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 21.09.1993

TE OGH 1986/7/31 13Os90/86

Gründe: Der am 15.November 1946 geborene Angestellte Josef H*** wurde des Finanzvergehens der Abgabenhinterziehung nach § 33 Abs 2 lit a FinStrG. schuldig erkannt. Darnach hat er als Geschäftsführer der D*** Bau GesmbH in Linz unter Verletzung der Verpflichtung zur Abgabe von dem § 21 des Umsatzsteuergesetzes 1972 entsprechenden Voranmeldungen Umsätze von 24,700.850 S nicht erklärt und dadurch eine Verkürzung von Vorauszahlungen an Umsatzsteuer für die Monate Mai 1980 bis Mai 1982... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 31.07.1986

RS OGH 1986/7/31 13Os90/86

Norm: StGB §158 Abs1
Rechtssatz: Die Befolgung eines Gesetzes kann nicht strafbar machen. Wer also eine Steuerpflicht erfüllt, kann nicht wegen Begünstigung des Fiskus nach § 158 Abs 1 StGB verantwortlich werden. Entscheidungstexte 13 Os 90/86 Entscheidungstext OGH 31.07.1986 13 Os 90/86 Veröff: SSt 57/55 European Case Law Ide... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 31.07.1986

RS OGH 1983/11/15 10Os171/83, 14Os40/99 (14Os80/99)

Norm: StGB §158 Abs1
Rechtssatz: Einen Gläubiger begünstigt, wer die Befriedigungsmöglichkeiten der Gläubiger zueinander durch Veränderung des gemeinsamen Befriedigungsfonds verschiebt. Durch eine Übertragung von Sachen an einen Gläubiger, welcher den (angemessenen) Preis nicht mit seinen Forderungen aufrechnet, sondern tatsächlich dem Schuldner bezahlt, tritt eine Veränderung des Befriedigungsfonds nicht ein. Entscheidungst... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 15.11.1983

RS OGH 1983/11/8 10Os153/83

Norm: StGB §158 Abs1
Rechtssatz: Die Möglichkeit einer (erfolgreichen) Anfechtung des (begünstigenden) Rechtsgeschäftes im Zivilprozeßweg schließt weder in objektiver Hinsicht den Eintritt eines Vermögensnachteiles für andere Gläubiger noch in subjektiver Hinsicht einem auf diese Schädigung gerichteten Tatvorsatz aus. Entscheidungstexte 10 Os 153/83 Entscheidungstext OGH 08.11.1983... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 08.11.1983

RS OGH 1983/11/8 10Os153/83, 3Ob278/02g

Norm: StGB §158 Abs1
Rechtssatz: Die Benachteiligung der anderen Gläubiger muß keine dauernde sein. Entscheidungstexte 10 Os 153/83 Entscheidungstext OGH 08.11.1983 10 Os 153/83 3 Ob 278/02g Entscheidungstext OGH 26.02.2003 3 Ob 278/02g European Case Law Identifier (ECLI) ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 08.11.1983

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