Rechtssatz
Die Befolgung eines Gesetzes kann nicht strafbar machen. Wer also eine Steuerpflicht erfüllt, kann nicht wegen Begünstigung des Fiskus nach § 158 Abs 1 StGB verantwortlich werden.Die Befolgung eines Gesetzes kann nicht strafbar machen. Wer also eine Steuerpflicht erfüllt, kann nicht wegen Begünstigung des Fiskus nach Paragraph 158, Absatz eins, StGB verantwortlich werden.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1986:RS0094882Dokumentnummer
JJR_19860731_OGH0002_0130OS00090_8600000_002