RS OGH 1983/11/8 10Os153/83

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Veröffentlicht am 08.11.1983
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Norm

StGB §158 Abs1

Rechtssatz

Die Möglichkeit einer (erfolgreichen) Anfechtung des (begünstigenden) Rechtsgeschäftes im Zivilprozeßweg schließt weder in objektiver Hinsicht den Eintritt eines Vermögensnachteiles für andere Gläubiger noch in subjektiver Hinsicht einem auf diese Schädigung gerichteten Tatvorsatz aus.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1983:RS0094901

Dokumentnummer

JJR_19831108_OGH0002_0100OS00153_8300000_003
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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