Norm
StGB §158 Abs1Rechtssatz
Der Tatbestand des § 158 Abs 1 StGB setzt das Bestehen einer Forderung eines Gläubigers voraus, die vom Täter nach Eintritt der Zahlungsunfähigkeit unter Verletzung der übrigen Gläubigerinteressen bevorzugt befriedigt wird.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1993:RS0094887Dokumentnummer
JJR_19930921_OGH0002_0110OS00126_9300000_001