Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde Gerd M***** des Verbrechens des (teils versuchten, teils vollendeten) gewerbsmäßig „teils“ schweren Betrugs nach §§ 146, 147 Abs 1 Z 1 (ergänze: erster Fall), Abs 2, 148 zweiter Fall und 15 StGB (A) und des Vergehens der Urkundenunterdrückung nach § 229 Abs 1 StGB (B) schuldig erkannt. Danach hat er zu nachgenannten Zeiten in Wien A) mit dem Vorsatz, durch das Verhalten der Getäuschten sich bzw Dritte unrechtmäßig zu bereichern, Nachgenannt... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde Jolanthe S***** im zweiten Rechtsgang (zum ersten: 13 Os 110/09i) des Verbrechens des gewerbsmäßigen schweren Betrugs nach §§ 146, 147 Abs 2 und 148 zweiter Fall StGB schuldig erkannt. Danach hat sie von 10. Oktober 2003 bis 17. August 2004 in Wien mit dem Vorsatz, sich durch das Verhalten der Getäuschten unrechtmäßig zu bereichern, und in der Absicht, sich durch die wiederkehrende Begehung schwerer Betrügereien eine fortlaufende Einnahme zu... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde Erhard T***** des Verbrechens des schweren Betrugs nach §§ 15, 146, 147 Abs 3 StGB schuldig erkannt. Danach hat er im November 2003 in Waidhofen an der Ybbs im bewussten und gewollten Zusammenwirken als Mittäter mit (den bereits rechtskräftig schuldig erkannten) Ing. Michael Sch***** und Dr. Bruno B***** mit dem Vorsatz, sich durch das Verhalten des Getäuschten unrechtmäßig zu bereichern, Rudolf S***** durch Übermittlung eines von Dr. Bruno... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil, dessen 253 Seiten umfassende Ausfertigung das gesetzliche Gebot zu gedrängter Darstellung der Urteilsgründe (§ 270 Abs 2 Z 5 StPO) missachtet, nachdem bereits in der Verhandlung das Beschleunigungsgebot des § 232 Abs 2 StPO ignoriert worden war, wurde Andreas G***** des Verbrechens des gewerbsmäßigen schweren Betrugs nach §§ 146, 147 Abs 3, 148 zweiter Fall und 12 zweiter Fall StGB schuldig erkannt. Danach hat er - zusammengefasst und soweit für... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde Anita S***** des Verbrechens des gewerbsmäßigen schweren Betrugs nach §§ 146, 147 Abs 1 Z 1 und Abs 3 und 148 zweiter Fall, 15 StGB (A und B) schuldig erkannt. Danach hat sie - zusammengefasst und soweit für das Nichtigkeitsbeschwerdeverfahren von Bedeutung - (B) in Langenwang, Mürzzuschlag und anderen Orten von Herbst 2006 bis 2. Oktober 2008 mit dem Vorsatz, sich durch das Verhalten der Getäuschten unrechtmäßig zu bereichern, und in der A... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen, auch einen rechtskräftigen Freispruch enthaltenden Urteil wurde Wolfgang F***** des Verbrechens des schweren Betrugs nach §§ 146, 147 Abs 3 StGB schuldig erkannt. Danach hat er mit auf unrechtmäßige Bereicherung gerichtetem Vorsatz nachgenannte Personen durch Täuschung über seine Zahlungsfähigkeit und -willigkeit zu Handlungen verleitet, durch welche diese Personen in einem insgesamt 50.000 Euro übersteigenden Betrag am Vermögen geschädigt wurden, und ... mehr lesen...
Gründe: Dr. Wilhelm W***** wurde im ersten Rechtsgang - wie der Vollständigkeit halber anzumerken ist ohne Überschreitung der Anklageschrift (vgl RIS-Justiz RS0099582 [dort vor allem T9 und T17]) - abweichend von der wegen des Verbrechens des schweren Betrugs nach §§ 146, 147 Abs 1 Z 1 und Abs 3 StGB erhobenen Anklage (ON 106) des Verbrechens der Veruntreuung nach § 133 Abs 1 und Abs 2 erster Fall StGB schuldig erkannt, weil die Tatrichter eine vom Angeklagten durch Täuschung bewirk... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen, auf dem Wahrspruch der Geschworenen beruhenden Urteil wurden Zlatko T***** und Nihat U***** jeweils der Verbrechen des schweren Raubes nach §§ 142 Abs 1, 143 zweiter Fall StGB (1./) und der schweren Nötigung nach §§ 105 Abs 1, 106 Abs 1 Z 1 StGB (2./) sowie der Vergehen der Entfremdung unbarer Zahlungsmittel nach § 241e StGB (3./) und des Diebstahls nach § 127 StGB (4./) schuldig erkannt. Danach haben sie im bewussten und gewollten Zusammenwirken als... mehr lesen...