Norm: StGB §129
Rechtssatz: Die Z 1 bis 4 des § 129 StGB stellen untereinander austauschbare Alternativen dieser unselbständigen Diebstahlsqualifikation dar. Entscheidungstexte 13 Os 38/05w Entscheidungstext OGH 18.05.2005 13 Os 38/05w 13 Os 116/06t Entscheidungstext OGH 20.12.2006 13 Os 116/06t ... mehr lesen...
Norm: StGB §129 Z4
Rechtssatz: Ob der Täter von der Waffe unmittelbar sofort oder erst nach einigen Manipulationen Gebrauch machen kann, ist nicht entscheidungswesentlich. Da die Überwindung oder Verhinderung eines Widerstandes auch durch Drohung mit der Waffe geschehen kann, genügt auch das Mitführen einer defekten Waffe, soweit es sich um eine Waffe im technischen Sinn handelt. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: StGB §129 Z4
Rechtssatz: Ob der Täter von der Waffe unmittelbar sofort oder erst nach einigen Manipulationen Gebrauch machen kann, ist nicht entscheidungswesentlich. Da die Überwindung oder Verhinderung eines Widerstandes auch durch Drohung mit der Waffe geschehen kann, genügt auch das Mitführen einer defekten Waffe, soweit es sich um eine Waffe im technischen Sinn handelt. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: StGB §129StGB §201 Abs1StPO §205 Abs1StPO §281 Abs1 Z9StPO §281 Abs1 Z10 B
Rechtssatz: Bei einem alternativen Mischdelikt kann die rechtliche Annahme einer von mehreren als verwirklicht angesehenen Alternativen aus § 281 Abs 1 Z 10 StPO nicht angefochten werden (hier: § 129 Z 1 StGB durch Einsteigen und Einbrechen). Entscheidungstexte 15 Os 73/02 Entscheidungstext OGH 08.08.2002... mehr lesen...
Norm: StGB §32 Abs2StGB §33 Z1StGB §127StGB §128StGB §129StGB §130StGB §147StGB §148StPO §281 Abs1 Z11
Rechtssatz: Die Annahme der "mehrfachen Qualifikation des Diebstahls" als erschwerend könnte einen Nichtigkeit begründenden Verstoß gegen das Doppelverwertungsverbot darstellen, wenn nur ein mit gewerbsmäßiger Absicht versuchter oder vollendeter schwerer Diebstahl Urteilsgegenstand wäre. Hat der Angeklagte aber mehrere (hier: drei) selbständig... mehr lesen...
Norm: StGB §129StPO §290 Abs1
Rechtssatz: Bei den Z 1 bis 3 des § 129 StGB handelt es sich zwar um eigenständige, aber rechtlich gleichwertige Qualifikationsnormen; die irrige Annahme einer derselben wirkt sich nur bei einem bloßen Vertauschen nicht zum Nachteil des Angeklagten aus, wohl aber bei einem zusätzlichen Hinzukommen zu einer oder zwei bereits (zutreffend) angenommenen Qualifikationen. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: StGB §32StGB §128StGB §129StGB §130StPO §281 Abs1 Z11
Rechtssatz: Im aktuellen Fall wurde bereits die (höhere) gesetzliche Strafdrohung des § 130 zweiter Strafsatz StGB durch die gewerbsmäßige Begehung von ausschließlich nach § 128 Abs l Z 2 StGB qualifizierten (Opferstockdiebstählen) Diebstählen bestimmt. Die Wertung der "mehrfachen" (tatsächlich: zweifachen) Qualifikation des Diebstahls als erschwerend verstößt damit gegen das Doppelver... mehr lesen...
Norm: StGB §129
Rechtssatz: Um einen Diebstahl nach § 129 StGB zu qualifizieren, muss ein dort erwähntes Verhalten bei und nicht erst nach der Sachwegnahme gesetzt werden. Entscheidungstexte 14 Os 6/01 Entscheidungstext OGH 30.01.2001 14 Os 6/01 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:2001:RS0114641 ... mehr lesen...
Norm: StGB §129 Z1
Rechtssatz: Ein Lagerplatz im Sinne des § 129 Z 1 StGB ist ein zumindest teilweise durch künstliche Hindernisse (Zäune, Hecke, Mauern) gegen das Betreten durch Unbefugte gesichertes Areal, das erkennbar dazu vorgesehen ist, Güter aller Art, sohin bewegliche (körperliche) Sachen, die wirtschaftlich nicht völlig wertlos sind (§ 127 StGB), auf Dauer zur Bereitstellung im Bedarfsfall zu verwahren, und welches damit in zumindest ü... mehr lesen...
Norm: StGB §129 Z1
Rechtssatz: Ein Lagerplatz im Sinne des § 129 Z 1 StGB ist ein zumindest teilweise durch künstliche Hindernisse (Zäune, Hecke, Mauern) gegen das Betreten durch Unbefugte gesichertes Areal, das erkennbar dazu vorgesehen ist, Güter aller Art, sohin bewegliche (körperliche) Sachen, die wirtschaftlich nicht völlig wertlos sind (§ 127 StGB), auf Dauer zur Bereitstellung im Bedarfsfall zu verwahren, und welches damit in zumindest ü... mehr lesen...