Norm
StGB §129Rechtssatz
Um einen Diebstahl nach § 129 StGB zu qualifizieren, muss ein dort erwähntes Verhalten bei und nicht erst nach der Sachwegnahme gesetzt werden.Um einen Diebstahl nach Paragraph 129, StGB zu qualifizieren, muss ein dort erwähntes Verhalten bei und nicht erst nach der Sachwegnahme gesetzt werden.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2001:RS0114641Dokumentnummer
JJR_20010130_OGH0002_0140OS00006_0100000_003