Entscheidungen zu § 111 Abs. 1 StGB

Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG)

40 Dokumente

Entscheidungen 31-40 von 40

TE OGH 1991/5/23 7Ob535/91

Entscheidungsgründe: Der Beklagte hielt bei der Opernballdemonstration vom 22.2.1990 folgende Rede: "Schon seit mehreren Wochen ist in den größten österreichischen Tageszeitungen "Kronen-Zeitung" und "Kurier" zu lesen gewesen, Anti-Opernball-Demonstranten seien gewalttätig, sie würden Bomben legen und die Stadt anzünden. Deshalb hat sich die Wiener Polizei auch zwei Löschwagen angeschafft, zum Löschen kleinerer Brände. Seither gehe ich nicht mehr ohne Handtuch weg, und kommt es zu... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 23.05.1991

RS OGH 1991/5/23 7Ob535/91, 1Ob148/01y

Norm: ABGB §1330 AStGB §111 Abs1
Rechtssatz: Läßt ein Vorwurf unsittlichen (nach mehreren Lehrmeinungen auch unehrenhaften) Verhaltens auch eine andere Deutung zu, so sind die näheren Details zu prüfen, ob dieser Vorwurf geeignet ist, den Betroffenen in der öffentlichen Meinung verächtlich zu machen oder herabzusetzen. Entscheidungstexte 7 Ob 535/91 Entscheidungstext OGH 23.05.1991... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 23.05.1991

RS OGH 1991/5/23 7Ob535/91

Norm: ABGB §1330 AStGB §111 Abs1
Rechtssatz: Die Eignung, den Betroffenen verächtlich zu machen, besteht, wenn dieser in seinem sittlichen Wert vermindert wird, während die Eignung ihn herabzuwürdigen gegeben ist, wenn er "dadurch in einen Gegensatz zu den Anforderungen gestellt wird, die dessen besondere Lebensaufgaben an ihn stellen". Es kommt bei einem derartigen Vorwurf auf die besonderen Begleitumstände an. Maßgebend sind dabei keineswegs ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 23.05.1991

TE OGH 1987/3/18 9Os18/87 (9Os19/87)

Gründe: In der Nummer 12 des periodischen Druckwerks "K*** E***" vom 13. Dezember 1982 erschien unter der Überschrift "keine SP-Beiträge mehr für die "K*** Z***"" ein nicht unterfertigter Leserbrief, der unter anderem folgende Passage enthielt: "Solange sich nämlich SP-Spitzen darum drängeln oder gedrängt werden, sonntägliche Episteln für dieses blau-schwarz-orientierte kleinformatige Blatt zu schreiben und damit ein wenig zu den Mäntelchen der angeblichen Unabhängigkeit beitragen... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 18.03.1987

TE OGH 1986/12/16 2Ob673/86

Entscheidungsgründe: Mit Schenkungsvertrag vom 23. September 1977 schenkte der Kläger der Beklagten, seiner damaligen Ehefrau, die Hälfte der in seinem Alleineigentum stehenden Liegenschaft EZ 770 KG St. Martin bei Klagenfurt. Mit Notariatsakt vom 23. Februar 1983 schenkten beide Streitteile ihre Liegenschaftshälften dem gemeinsamen ehelichen Sohn auf den Todesfall, unter der Bedingung, daß der Sohn die Geschenkgeber überlebt; die Streitteile verzichteten auf den Widerruf der Sch... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 16.12.1986

RS OGH 1980/10/14 9Os50/80, 9Os49/80, 6Ob32/95

Norm: StGB §111 Abs1StGB §115 Abs1
Rechtssatz: Die Beurteilung eines Menschen als (politisch) rechtsstehend oder linksstehend ist an sich keine Beleidigung; anders aber der Vorwurf des "Rechtsextremismus auf der sozialen Basis faschistischer Bewegungen", weil sich das befreite Österreich nach dem Ende der NS-Herrschaft von nationalsozialistischem und faschistischem Gedankengut in derart qualifizierter Weise distanziert hat, daß die Abstempelung... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 14.10.1980

TE OGH 1979/1/18 13Os75/78 (13Os76/78)

Gründe: Mit dem Urteil des Bezirksgerichtes Krems an der Donau vom 28. Jänner 1977, GZ U 1775/76-8, wurde Margarete A auf Grund einer von den Eheleuten Wilhelm B sen. und Christine B sowie von ihrem Sohn Wilhelm B jun. erhobenen Privatanklage (neben einem Teilfreispruch - Punkt II. des Urteilssatzes) des Vergehens der üblen Nachrede nach dem § 111 Abs 1 StGB schuldig erkannt (Punkt I. des Urteilssatzes), begangen dadurch, daß sie am 15. Oktober 1976 in Krems an der ... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 18.01.1979

RS OGH 1977/9/7 10Os121/77 (10Os122/77), 13Os75/78 (13Os76/78), 13Os63/05x (13Os64/05v)

Norm: StGB §111 Abs1
Rechtssatz: Ein Mitbeleidigter ist niemals "Dritter"; folglich ist der Tatbestand erst verwirklicht, wenn außer den mehreren Beleidigten wenigstens ein nicht Beleidigter die üble Nachrede wahrnehmen konnte. Entscheidungstexte 10 Os 121/77 Entscheidungstext OGH 07.09.1977 10 Os 121/77 Veröff: RZ 1978/8 S 15 13 Os ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 07.09.1977

RS OGH 1975/10/14 10Os102/75, 2Ob673/86, 9Os18/87 (9Os19/87), 7Ob535/91, 1Ob148/01y, 15Os42/09d, 15O

Norm: StGB §111 Abs1
Rechtssatz: Als "unehrenhaft" im Sinne des § 111 Abs 1 StGB kann nur ein Verhalten bezeichnet werden, das der herrschenden Vorstellung vom moralisch Richtigen in einem Maße zuwiderläuft, dass die soziale Wertschätzung des Betreffenden darunter zu leiden hat. Entscheidungstexte 10 Os 102/75 Entscheidungstext OGH 14.10.1975 10 Os 102/75 Veröff: EvBl 1976/131 S 243 ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 14.10.1975

RS OGH 1975/10/14 10Os102/75, 4Ob14/92

Norm: StGB §111 Abs1
Rechtssatz: Durch die Erklärung des Inhalts, jemand sei lästig, wird - solange sie keinen weitergehenden Vorwurf, wie etwa die in Beziehung zu einer Frauensperson gesetzte Anschuldigung einer unsittlichen Belästigung (im Sinne einer moralisch abzulehnenden sexuellen Attacke) enthält - kein Unwerturteil über den Betroffenen im Sinne des § 111 Abs 1 StGB ("unehrenhaftes Verhalten") gefällt. Entscheidungste... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 14.10.1975

Entscheidungen 31-40 von 40