Der Beschwerdeführer steht als Revierinspektor in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund; seine Dienststelle ist der Gendarmerieposten Schwarzach im Pongau. In der Zeit vom 2. bis 31. Jänner 1995 war der Beschwerdeführer dem Gendarmerieposten Badgastein dienstzugeteilt. Mit Reiserechnung vom 2. Februar 1995 beantragte der Beschwerdeführer, ausgehend von seiner durchgehenden Dienstzuteilung, für den gesamten Zeitraum Zuteilungsgebühr, also Tagesgebühr für 30 Tag... mehr lesen...
Index: 63/05 Reisegebührenvorschrift
Norm: RGV 1955 §1 Abs1;RGV 1955 §1 Abs2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1996/07/03 95/12/0295 2 Stammrechtssatz Aus der allgemeinen Zweckbestimmung des § 1 RGV folgt, daß dem Beamten der Ersatz des MEHRAUFWANDES, der ihm durch die genannten auswärtigen Dienstverrichtungen entsteht, im Rahmen dieser Verordnung abgegolten werden soll (§ 1 Abs 1 RGV). Hiebei besteht die V... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer steht als Inspektor in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund; seine Dienststelle war in dem in Frage stehenden Zeitraum das Postamt A, sein ständiger Wohnort S. In der Zeit vom 23. November bis 21. Dezember 1993 war der Beschwerdeführer zum Postamt O aus dienstlichen Gründen als "Springer" (Amtsleiter) dienstzugeteilt. Hiefür erhielt der Beschwerdeführer einen Reisekostenvorschuß in der Höhe von S 15.000,-- ausbezahlt. Mit Reiserechnung vom 22... mehr lesen...
Index: 63/05 Reisegebührenvorschrift
Norm: RGV 1955 §1 Abs1;RGV 1955 §1 Abs2;
Rechtssatz: Aus der allgemeinen Zweckbestimmung des § 1 RGV folgt, daß dem Beamten der Ersatz des MEHRAUFWANDES, der ihm durch die genannten auswärtigen Dienstverrichtungen entsteht, im Rahmen dieser Verordnung abgegolten werden soll (§ 1 Abs 1 RGV). Hiebei besteht die Verpflichtung, dem Bund keinen ungerechtfertigten Aufwand zu verursac... mehr lesen...
Der Verwaltungsgerichtshof geht auf Grund der Beschwerde und des vorgelegten angefochtenen Bescheides von Folgendem aus: Der Beschwerdeführer steht als Revierinspektor in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund; seine Dienststelle ist das Landesgendarmeriekommando Steiermark - Verkehrsabteilung Graz. Beginnend mit 13. Jänner 1995, 18.00, bis 14. Jänner 1995, 04.00, leistete der Beschwerdeführer Verkehrsüberwachungsdienste in den Bezirken Leibnitz und Radkersburg... mehr lesen...
Index: 63/05 Reisegebührenvorschrift
Norm: RGV 1955 §1 Abs2 lita;RGV 1955 §4 Z2;
Rechtssatz: Aus § 1 Abs 2 RGV folgt, daß ein entstandener Mehraufwand dann nicht zu ersetzen ist, wenn er durch eine unzweckmäßige Vorgangsweise des Beamten oder sonst ungerechtfertigt entstanden ist. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1996:1996120057.X01 Im RIS seit ... mehr lesen...
Nach dem vorgelegten angefochtenen Bescheid und den Beschwerdeausführungen geht der Verwaltungsgerichtshof von folgendem aus: Der Beschwerdeführer steht als Oberstleutnant in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund; er ist im Bereich des Landesgendarmeriekommandos für Tirol tätig. Mit dem angefochtenen Bescheid wurde der Berufung des Beschwerdeführers vom 21. Juni 1994 gegen den Bescheid des Landesgendarmeriekommandos für Tirol vom 13. Juni 1994 keine Folge gege... mehr lesen...
Index: 63/05 Reisegebührenvorschrift
Norm: RGV 1955 §1 Abs1;RGV 1955 §1 Abs2 lita;RGV 1955 §6 Abs3; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1992/05/20 91/12/0226 1 Stammrechtssatz Aus den Worten "oder auf eine sonstige Weise" (§ 1 Abs 2 lit a RGV) ist der Grundsatz abzuleiten, daß der Beamte im allgemeinen nur Anspruch auf Ersatz jenes Mehraufwandes hat, der ihm bei Verwendung des billigsten von mehreren für die D... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer steht als Gruppeninspektor der Zollwache in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund; er wurde nach den Angaben der belangten Behörde mit Wirkung vom 21. Mai 1991 zur Zollwachabteilung Rosenbach versetzt und ab 1. Juni 1991 mit der Funktion eines Abteilungsgruppenführers bei dem in Hrusica, Slowenien, Ortsgemeinde Jesenice, gelegenen Zollamt Karawankentunnel betraut, sodaß er dauernd bei beiden genannten Stellen (Zollamt Karawankentunnel bzw. Zollwac... mehr lesen...
Index: 63/05 Reisegebührenvorschrift
Norm: RGV 1955 §1 Abs1;RGV 1955 §1 Abs2 lita;RGV 1955 §2 Abs4;RGV 1955 §27 Abs1;RGV 1955 §29 Abs1 lita;RGV 1955 §35a;RGV 1955 §6 Abs1;RGV 1955 §6 Abs4;RGV 1955 §9; Beachte Serie (erledigt im gleichen Sinn):
95/12/0015 E 25. Februar 1998 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1990/09/27 86/12/0250 1 Stammrechtssatz Aus der Wendung im § 1 Abs 1 RGV (" nach Maßgab... mehr lesen...
Mit dem angefochtenen Bescheid vom 5. Oktober 1992 verweigerte die Grundverkehrslandeskommission beim Amt der Stmk. Landesregierung - nachdem die Zuständigkeit im Devolutionsweg (§ 73 Abs. 2 AVG) auf sie übergegangen war - die grundverkehrsbehördliche Zustimmung zu der im Kaufvertrag vom 27. Mai 1991, abgeschlossen zwischen der V Ges.m.b.H. in L als Verkäuferin und den Beschwerdeführern als Käufer, beurkundeten Übertragung des Eigentums an mehreren Grundstücken der KG Y unter Berufung... mehr lesen...
Index: L67006 Ausländergrunderwerb Grundverkehr Steiermark
Norm: GVG Stmk 1983 §1 Abs1;GVG Stmk 1983 §1 Abs2;
Rechtssatz: Es ist nicht relevant, welche Widmung für die in Rede stehende Grundfläche unter raumplanerischen Gesichtspunkten derzeit besteht und in Zukunft beabsichtigt ist, weil daraus zur Beantwortung der Frage, ob ein Grundstück als landwirtschaftliches oder forstwirtschaftliches Grundstück iSd § 1 Abs... mehr lesen...
Index: L67006 Ausländergrunderwerb Grundverkehr Steiermark
Norm: GVG Stmk 1983 §1 Abs1;GVG Stmk 1983 §1 Abs2;
Rechtssatz: Es ist bedeutungslos, welche Absicht die bisherigen Benützer des als Erwerbsgärtnerei genutzten Teiles der Liegenschaft in Zukunft im Hinblick auf diesen Liegenschaftsteil haben, weil es nach dem diesbezüglich eindeutigen Wortlaut des § 1 Abs 1 und 2 GVG Stmk ausschließlich auf die derzeitige (... mehr lesen...
Der in H wohnhafte Beschwerdeführer steht als Bezirksinspektor in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund; seine Dienststelle ist der Gendarmerieposten N. Aus Anlaß der Niederösterreichischen Landesausstellung auf der Rosenburg wurde der Beschwerdeführer dem Gendarmerieposten Gars am Kamp, Dienstverrichtungsstelle das Wachlokal auf der Rosenburg, dienstzugeteilt. Die Dienstreise zur Dienstverrichtungsstelle führte der Beschwerdeführer mit seinem eigenen Kraftfah... mehr lesen...
Index: 63/05 Reisegebührenvorschrift
Norm: RGV 1955 §1 Abs1;RGV 1955 §1 Abs2 lita;RGV 1955 §12 Abs1;RGV 1955 §6 Abs3;
Rechtssatz: Die grundlegende Bestimmung des § 1 Abs 2 lit a RGV verbietet den Schluß, daß die Berechtigung zur Benützung der Eisenbahn bei mehreren in Frage kommenden Massenbeförderungsmitteln auf jeden Fall gegeben sei, weil nach § 6 Abs 3 RGV die gesamten Reisegebühren, also auch die Kosten der G... mehr lesen...
Index: 63/05 Reisegebührenvorschrift
Norm: RGV 1955 §1 Abs1;RGV 1955 §1 Abs2 lita;
Rechtssatz: Im Falle der Benützung eines Pkw sind ausschließlich die tatsächlichen Abfahrtszeiten und Ankunftszeiten maßgebend und nicht die des verrechneten Beförderungsmittels. Die Frage der fiktiv notwendigen Nächtigung bei Autobusbenützung ist daher nicht zu berücksichtigen. European Case Law Identifier (... mehr lesen...
Index: 63/05 Reisegebührenvorschrift
Norm: RGV 1955 §1 Abs1;RGV 1955 §1 Abs2 lita;RGV 1955 §6 Abs3;
Rechtssatz: Aus den Worten "oder auf eine sonstige Weise" (§ 1 Abs 2 lit a RGV) ist der Grundsatz abzuleiten, daß der Beamte im allgemeinen nur Anspruch auf Ersatz jenes Mehraufwandes hat, der ihm bei Verwendung des billigsten von mehreren für die Durchführung der Dienstreise zur Verfügung stehenden Massenbeförderun... mehr lesen...
Index: 63/05 Reisegebührenvorschrift
Norm: RGV 1955 §1 Abs1;RGV 1955 §1 Abs2 lita;RGV 1955 §6 Abs3;
Rechtssatz: Der Grundsatz, daß nur ein Anspruch auf Ersatz jenes Mehraufwandes besteht, der bei Verwendung des billigsten von mehreren zur Verfügung stehenden Massenbeförderungsmitteln besteht, läßt, soweit § 6 Abs 3 RGV nicht in Betracht kommt, Ausnahmen insbesondere dann zu, wenn die Mehrkosten des teureren Massen... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer steht als Oberlehrer des Polytechnischen Lehrganges nn, X, in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Land Kärnten. Am 15. Jänner 1990 nahm der Beschwerdeführer in dienstlicher Eigenschaft an einer Sitzung der Landeslehrer-Arbeitsgemeinschaft für polytechnische Lehrer in Klagenfurt teil, die von 9 bis 14.15 Uhr dauerte. In der mit 17. Jänner 1990 datierten Reiserechnung machte der Beschwerdeführer neben den Fahrtkosten zwei Drittel der Tagesgebühr ge... mehr lesen...
Index: 63/05 Reisegebührenvorschrift
Norm: RGV 1955 §1 Abs2 lita;RGV 1955 §16 Abs1;RGV 1955 §16 Abs5;
Rechtssatz: Der Beamte ist hinsichtlich des Anspruches auf Reisezulage (Tagesgebühr) bei Benützung des eigenen Kraftfahrzeuges nicht wie der Benützer eines Massenbeförderungsmittels zu behandeln. Der Anspruch auf Reisezulage bestimmt sich ausschließlich nach der Dauer der Dienstreise. Es ist daher für den Fall der... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer steht als Oberrat in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund im Bereiche des Bundesministeriums für auswärtige Angelegenheiten. Mit Antrag vom 27. Mai 1988 ersuchte der Beschwerdeführer um Bewilligung der Benützung seines eigenen Pkws zur Durchführung seiner Übersiedlungsreise von Stockholm nach Belgrad mit nachstehender Begründung: "In dem rubrizierten Dienstauftrag betreffend meine Versetzung an die Österreichische Botschaft Belgrad wurde ... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer steht als Oberst des Generalstabs in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Der der belangten Behörde seitens des Bundesministers für Landesverteidigung mit Wirkung vom 1. September 1984 dienstzugeteilte Beschwerdeführer wurde mit Erledigung der belangten Behörde vom 28. August 1984 mit erster Septemberhälfte als Militärberater an die ständige Vertretung Österreichs bei den Vereinten Nationen in New York versetzt. Zur Durchführung der Übersiedlung... mehr lesen...
Index: 63/05 Reisegebührenvorschrift
Norm: RGV 1955 §1 Abs1;RGV 1955 §1 Abs2 lita;RGV 1955 §2 Abs4;RGV 1955 §27 Abs1;RGV 1955 §29 Abs1 lita;RGV 1955 §35a;RGV 1955 §6 Abs1;RGV 1955 §6 Abs4;RGV 1955 §9;
Rechtssatz: Aus der Wendung im § 1 Abs 1 RGV (" nach Maßgabe dieser Verordnung Anspruch auf den Ersatz des Mehraufwandes ") kann nicht abgeleitet werden, daß der Anspruch auf Reisegebühren, sei es dem Grunde nach, se... mehr lesen...