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L67006 Ausländergrunderwerb Grundverkehr SteiermarkNorm
GVG Stmk 1983 §1 Abs1;Rechtssatz
Es ist nicht relevant, welche Widmung für die in Rede stehende Grundfläche unter raumplanerischen Gesichtspunkten derzeit besteht und in Zukunft beabsichtigt ist, weil daraus zur Beantwortung der Frage, ob ein Grundstück als landwirtschaftliches oder forstwirtschaftliches Grundstück iSd § 1 Abs 1 GVG Stmk zu gelten hat, nichts zu gewinnen ist (Hinweis E VfGH 29.1.1981, VwSlg 9005).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1993:1992020326.X04Im RIS seit
13.06.2001