RS Vwgh 1993/3/31 92/02/0326

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Veröffentlicht am 31.03.1993
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Index

L67006 Ausländergrunderwerb Grundverkehr Steiermark

Norm

GVG Stmk 1983 §1 Abs1;
GVG Stmk 1983 §1 Abs2;

Rechtssatz

Es ist nicht relevant, welche Widmung für die in Rede stehende Grundfläche unter raumplanerischen Gesichtspunkten derzeit besteht und in Zukunft beabsichtigt ist, weil daraus zur Beantwortung der Frage, ob ein Grundstück als landwirtschaftliches oder forstwirtschaftliches Grundstück iSd § 1 Abs 1 GVG Stmk zu gelten hat, nichts zu gewinnen ist (Hinweis E VfGH 29.1.1981, VwSlg 9005).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1993:1992020326.X04

Im RIS seit

13.06.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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