Norm: EO §183EO §188 Abs2nöGVG §1 Z2nöGVG §3 Z3 litanöGVG §3 Abs2 litanöGVG §3 Abs2 litaanöGVG §3 Abs2 litbnöGVG §3 Abs2 litbbnöGVG §17 Abs2
Rechtssatz: 1. Im Falle der Erteilung des Zuschlags einer landwirtschaftlichen und forstwirtschaftlichen Liegenschaft ist gemäß § 17 Abs 2 NöGVG - vor dessen Ausfertigung und Verlautbarung - eine Entscheidung der Grundverkehrs-Bezirkskommission einzuholen, ob die Eigentumsübertragung an den Meistbietenden ... mehr lesen...
Norm: GBG §94 AoöGVG §1oöGVG §11oöGVG §13oöGVG §16KrntGVG 2002 §8KrntGVG 2002 §20KrntFLG allg
Rechtssatz: Die Beurteilung der Frage, ob ein Grundstück den Verkehrsbeschränkungen des oöGVG unterliegt, ist grundsätzlich der Grundverkehrsbehörde vorbehalten und der Entscheidungskompetenz des Grundbuchsgerichtes entzogen. Dieses hat lediglich zu prüfen, ob eine der im § 16 Abs 1 genannten Urkunden dem Grundbuchsgesuch angeschlossen ist, soferne ke... mehr lesen...
Norm: GBG §94NÖ GVG §18NÖ GVG §1ZPO §271
Rechtssatz: 1.
Rechtssatz: § 18 NÖ GVG findet insbesonders, was hier in Betracht kommt, auf alle Grundstücke, die aufgrund der Bestimmungen des NÖ Raumordnungsgesetzes, LGBl 8000, als Bauland - ausgenommen Bauland-Agrargebiet - gewidmet sind, keine Anwendung. 2.
Rechtssatz: Für das Grundbuchsverfahren jedenfalls reicht die im § 271 ZPO enthaltene Mitwirkungspflicht der Parteien vorliegend soweit, daß e... mehr lesen...
Norm: bgld GVG 1995 §8 Abs4bgld GVG 1995 §18 Abs1bgld GVG 1995 §18 Abs2 Z2bgld GVO §1bgld RaumplanungsG §11
Rechtssatz: Aufgrund § 1 der bgldGrundverkehrsordnung ist - ohne daß es etwa einer Verständigung nach § 8 Abs 4 bgldGVG bedarf - für das Grundbuchsgericht zwingend vorgegeben, daß das im Grundbuchsantrag zugrundeliegende Geschäft keinen Rechtserwerb eines Grundstückes in einer Vorbehaltsgemeinde nach § 8 bgldGVG betrifft. Aufgrund der vo... mehr lesen...