Index: 64/03 Landeslehrer
Norm: LDG 1984 §43 Abs1 idF 2001/I/047;LDG 1984 §43 Abs1 Z1 idF 2001/I/047;LDG 1984 §43 Abs1 Z2 idF 2001/I/047;LDG 1984 §43 Abs1 Z3 idF 2001/I/047;LDG 1984 §43 Abs2 idF 2001/I/047;LDG 1984 §50 Abs1 idF 2001/I/047;
Rechtssatz: Da nach § 43 Abs. 1 LDG 1984 dem landesgesetzlich zuständigen Organ grundsätzlich ein Gestaltungsspielraum lediglich in Ansehung der Festlegung der Unterrichtsverpfl... mehr lesen...
Index: 64/03 Landeslehrer
Norm: LDG 1984 §43 Abs1 idF 2001/I/047;LDG 1984 §43 Abs1 Z3 idF 2001/I/047;
Rechtssatz: Nach dem insofern klaren Wortlaut des § 43 Abs. 1 erster Satz LDG 1984, hat die Jahresnorm der bundesgesetzlich vorgesehenen regelmäßigen Dienstzeit eines öffentlich Bediensteten mit gleichem Dienstalter für den dem jeweiligen Schuljahr entsprechenden Zeitraum zu entsprechen. Bei der Berechnung der Jah... mehr lesen...
Index: 63/02 Gehaltsgesetz64/03 Landeslehrer
Norm: GehG 1956 §16; LDG 1984 §43 Abs1 Z1 idF 2001/I/047; LDG 1984 § 43 heute LDG 1984 § 43 gültig ab 01.09.2027 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 22/2026 LDG 1984 § 43 gültig von 01.09.2026 bis 31.08.2027 zuletzt geändert durch BGBl. I... mehr lesen...
Index: 64/03 Landeslehrer
Norm: LDG 1984 §43 Abs1 idF 2001/I/047;LDG 1984 §43 Abs1 Z1 idF 2001/I/047;LDG 1984 §43 Abs1 Z2 idF 2001/I/047;LDG 1984 §43 Abs1 Z3 idF 2001/I/047;LDG 1984 §43 Abs2 idF 2001/I/047;LDG 1984 §50 Abs1 idF 2001/I/047;
Rechtssatz: Da nach § 43 Abs. 1 LDG 1984 dem landesgesetzlich zuständigen Organ grundsätzlich ein Gestaltungsspielraum lediglich in Ansehung der Festlegung der Unterrichtsverpfl... mehr lesen...
Index: 64/03 Landeslehrer
Norm: LDG 1984 §43 Abs1 idF 2001/I/047;LDG 1984 §43 Abs1 Z1 idF 2001/I/047;LDG 1984 §43 Abs1 Z2 idF 2001/I/047;LDG 1984 §43 Abs1 Z3 idF 2001/I/047;LDG 1984 §43 Abs2 idF 2001/I/047;LDG 1984 §50 Abs1 idF 2001/I/047;
Rechtssatz: Da nach § 43 Abs. 1 LDG 1984 dem landesgesetzlich zuständigen Organ grundsätzlich ein Gestaltungsspielraum lediglich in Ansehung der Festlegung der Unterrichtsverpfl... mehr lesen...
Index: 64/03 Landeslehrer
Norm: LDG 1984 §43 Abs1 idF 2001/I/047;LDG 1984 §43 Abs1 Z1 idF 2001/I/047;LDG 1984 §43 Abs1 Z2 idF 2001/I/047;LDG 1984 §43 Abs1 Z3 idF 2001/I/047;LDG 1984 §43 Abs2 idF 2001/I/047;LDG 1984 §50 Abs1 idF 2001/I/047;
Rechtssatz: Da nach § 43 Abs. 1 LDG 1984 dem landesgesetzlich zuständigen Organ grundsätzlich ein Gestaltungsspielraum lediglich in Ansehung der Festlegung der Unterrichtsverpfl... mehr lesen...
Index: 64/03 Landeslehrer
Norm: LDG 1984 §43 Abs1 idF 2001/I/047;LDG 1984 §43 Abs1 Z3 idF 2001/I/047;
Rechtssatz: Nach dem insofern klaren Wortlaut des § 43 Abs. 1 erster Satz LDG 1984, hat die Jahresnorm der bundesgesetzlich vorgesehenen regelmäßigen Dienstzeit eines öffentlich Bediensteten mit gleichem Dienstalter für den dem jeweiligen Schuljahr entsprechenden Zeitraum zu entsprechen. Bei der Berechnung der Jah... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer steht als Hauptschuloberlehrer in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Land Niederösterreich und unterrichtet an der Polytechnischen Schule S. Zur Darstellung des Verwaltungsverfahrens betreffend - behauptete - quantitative Mehrleistungen im Schuljahr 2003/2004 wird zur Vermeidung von Wiederholungen vorerst gemäß § 43 Abs. 2 zweiter Satz VwGG auf das u.a. in dieser Sache ergangene hg. Erkenntnis vom 31. März 2006, Zlen. 2005/12/0161, 0168, ver... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer steht als Hauptschuloberlehrer in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Land Niederösterreich und unterrichtet an der Polytechnischen Schule S. Zur Darstellung des Verwaltungsverfahrens betreffend - behauptete - quantitative Mehrleistungen im Schuljahr 2003/2004 wird zur Vermeidung von Wiederholungen vorerst gemäß § 43 Abs. 2 zweiter Satz VwGG auf das u.a. in dieser Sache ergangene hg. Erkenntnis vom 31. März 2006, Zlen. 2005/12/0161, 0168, ver... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof63/06 Dienstrechtsverfahren64/03 Landeslehrer
Norm: DVG 1984 §8;LDG 1984 §43 Abs1 Z3;LDG 1984 §43 Abs3;VwGG §42 Abs2 Z1;
Rechtssatz: Der Beschwerdeführer (Landeslehrer) hatte sein Begehren auf Abspruch über die Gebührlichkeit von zeitlichen Mehrdienstleistungen, die ihrer Art nach unter den Tatbestand des § 43 Abs. 1 Z. 3 iVm Abs. 3 LDG 1984 fielen, für das Schuljahr 2003/2004 hi... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof63/06 Dienstrechtsverfahren64/03 Landeslehrer
Norm: DVG 1984 §8;LDG 1984 §43 Abs1 Z3;LDG 1984 §43 Abs3;VwGG §42 Abs2 Z1;
Rechtssatz: Der Beschwerdeführer (Landeslehrer) hatte sein Begehren auf Abspruch über die Gebührlichkeit von zeitlichen Mehrdienstleistungen, die ihrer Art nach unter den Tatbestand des § 43 Abs. 1 Z. 3 iVm Abs. 3 LDG 1984 fielen, für das Schuljahr 2003/2004 hi... mehr lesen...
I. Die Beschwerdeführerin wurde mit Bescheid der Vorarlberger Landesregierung vom 5. August 1971 mit Wirkung vom 1. September 1971 zur provisorischen Arbeitslehrerin (Verwendungsgruppe L 3) ernannt; mit Bescheid vom 3. September 1975 wurde auf Grund ihres Ansuchens ihre Definitivstellung festgestellt. Nach Ablegung einer Zusatzprüfung für Lehrer für Werkerziehung wurde sie mit Bescheid vom 8. August 1983 auf ihr Ansuchen zum Landeslehrer der Verwendungsgruppe L 2b 1 mit dem Amtstitel... mehr lesen...
I. Die Beschwerdeführerin stand im Schuljahr 2003/2004 als Hauptschuloberlehrerin in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Land Vorarlberg. Ihre Dienststelle war die Hauptschule H. Die Beschwerdeführerin wies im Schuljahr 2003/2004 ein Dienstalter von weniger als 25 Jahren auf. römisch eins. Die Beschwerdeführerin stand im Schuljahr 2003/2004 als Hauptschuloberlehrerin in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Land Vorarlberg. Ihre Dienststelle war die Haupts... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer stand im Schuljahr 2003/2004 als Hauptschuloberlehrer in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Land Vorarlberg. Seine Dienststelle war die Hauptschule N. Der Beschwerdeführer wies im Schuljahr 2003/2004 ein Dienstalter von weniger als 25 Jahren auf. Ein Beschäftigungsnachweis für den Beschwerdeführer vom 21. September 2003 sieht - ausgehend von einer Basis-Lehrverpflichtung von 21 Wochenstunden und einer "auf Schulebene abgesprochenen" Abweichun... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer stand im Schuljahr 2003/2004 als Hauptschuloberlehrer in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Land Salzburg. Seine Dienststelle war die Hauptschule A. Der Beschwerdeführer wies im Schuljahr 2003/2004 ein Dienstalter von weniger als 25 Jahren auf. Am 24. Juli 2006 stellte der Beschwerdeführer den Antrag: "bescheidmäßig über die von mir im Schuljahr 2003/04 erbrachten quantitativen Mehrleistungen insbesondere für Tätigkeiten iSd § 43 Abs. 1... mehr lesen...
I. Die Beschwerdeführerin stand im Schuljahr 2003/2004 als Sonderschullehrerin in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Land Vorarlberg. Ihre Dienststelle war die Sonderschule D. Die Beschwerdeführerin wies im Schuljahr 2003/2004 ein Dienstalter von weniger als 25 Jahren auf. Der Aktenlage ist zu entnehmen, dass das Beschäftigungsausmaß der Beschwerdeführerin im Schuljahr 2003/2004 auf 97,67 % einer Vollbeschäftigung herabgesetzt wurde. römisch eins. Die Beschwerdeführe... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin stand im Schuljahr 2003/2004 als Volksschullehrerin in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Land Vorarlberg. Ihre Dienststelle war die Volksschule R. Die Beschwerdeführerin wies im Schuljahr 2003/2004 ein Dienstalter von weniger als 25 Jahren auf. Der Aktenlage ist zu entnehmen, dass das Beschäftigungsmaß der Beschwerdeführerin im Schuljahr 2003/2004 auf 81,82 % einer Vollbeschäftigung herabgesetzt wurde. Ein Beschäftigungsnachweis für die Beschwerd... mehr lesen...
I. Die Beschwerdeführerin stand im Schuljahr 2003/2004 als Hauptschuloberlehrerin in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Land Vorarlberg. Ihre Dienststelle war die Hauptschule A. Die Beschwerdeführerin wies im Schuljahr 2003/2004 ein Dienstalter von mehr als 25 Jahren auf. römisch eins. Die Beschwerdeführerin stand im Schuljahr 2003/2004 als Hauptschuloberlehrerin in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Land Vorarlberg. Ihre Dienststelle war die Hauptschu... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer stand im Schuljahr 2003/2004 als Hauptschuloberlehrer in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Land Vorarlberg. Seine Dienststelle war die Hauptschule K. Der Beschwerdeführer wies im Schuljahr 2003/2004 ein Dienstalter von mehr als 25 Jahren auf. Ein Beschäftigungsnachweis für den Beschwerdeführer vom 23. September 2003 sieht - ausgehend von einer Basis-Lehrverpflichtung von 21 Wochenstunden und einer "auf Schulebene abgesprochenen" Abweichung v... mehr lesen...
I. Die Beschwerdeführerin stand im Schuljahr 2003/2004 als Hauptschuloberlehrerin in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Land Vorarlberg. Ihre Dienststelle war die Hauptschule W. Die Beschwerdeführerin wies im Schuljahr 2003/2004 ein Dienstalter von weniger als 25 Jahren auf. Der Aktenlage ist zu entnehmen, dass das Beschäftigungsausmaß der Beschwerdeführerin im Schuljahr 2003/2004 auf 55,95 % einer Vollbeschäftigung herabgesetzt wurde. römisch eins. Die Beschwerdefüh... mehr lesen...
Rechtssatz: Nach dem klaren Wortlaut des § 43 Abs. 1 erster Satz LDG 1984 und den damit übereinstimmenden Gesetzesmaterialien (RV 499 BlgNR XXI. GP 22 f) hat die Jahresnorm der bundesgesetzlich vorgesehenen regelmäßigen Dienstzeit eines öffentlich Bediensteten mit gleichem Dienstalter FÜR DEN DEM JEWEILIGEN SCHULJAHR ENTSPRECHENDEN ZEITRAUM zu entsprechen. Bei der Berechnung der Jahresnorm ist somit nicht vom (durchschnittlichen) Regelfall, sondern von der tatsächlichen Dauer des Schuljahr... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)10/10 Grundrechte64/03 Landeslehrer70/06 Schulunterricht
Norm: B-VG Art20 Abs1;B-VG Art7 Abs1;LDG 1984 §43 Abs1 idF 2001/I/047;LDG 1984 §43 Abs4 idF 2001/I/047;LDG 1984 §50 Abs1 idF 2001/I/047;SchUG 1986 §9 Abs3;StGG Art2;VwRallg;
Rechtssatz: Die Differenzierung zwischen Lehrern für einzelne Unterrichtsgegenstände und sonstigen Lehrern an H... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof63/02 Gehaltsgesetz64/03 Landeslehrer
Norm: GehG 1956 §16;LDG 1984 §43 Abs1 Z1 idF 2001/I/047;LDG 1984 §43 Abs1 Z2 idF 2001/I/047;LDG 1984 §43 Abs1 Z3 idF 2001/I/047;LDG 1984 §43 Abs2 idF 2001/I/047;LDG 1984 §47 Abs3a idF 2001/I/047;LDG 1984 §50 Abs1 idF 2001/I/047;VwGG §42 Abs2 Z1;
Rechtssatz: Zwar mag es zutreffen, dass aus dem Regelungssystem des § 43 Abs. 1 dritter Satz LDG 1... mehr lesen...
I. Die Beschwerdeführerin stand im Schuljahr 2003/2004 als Hauptschuloberlehrerin in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Land Vorarlberg. Ihre Dienststelle war die Hauptschule H. Die Beschwerdeführerin wies im Schuljahr 2003/2004 ein Dienstalter von weniger als 25 Jahren auf. römisch eins. Die Beschwerdeführerin stand im Schuljahr 2003/2004 als Hauptschuloberlehrerin in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Land Vorarlberg. Ihre Dienststelle war die Haupts... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)10/10 Grundrechte64/03 Landeslehrer
Norm: B-VG Art7 Abs1;LDG 1984 §43 Abs1 idF 2001/I/047;LDG 1984 §43 Abs4 idF 2001/I/047;LDG 1984 §50 Abs1 idF 2001/I/047;StGG Art2;
Rechtssatz: Die im vorliegenden Erkenntnis dargestellte Rechtslage (insbesondere § 43 Abs. 1 und 4 sowie § 50 Abs. 1 LDG 1984; Näheres im Erkenntnis) bedeutet nicht, dass Lehrer für einzelne Unterrichtsgege... mehr lesen...
Index: 64/03 Landeslehrer
Norm: LDG 1984 §43 Abs1 idF 2001/I/047;LDG 1984 §43 Abs4 idF 2001/I/047;LDG 1984 §50 Abs1 idF 2001/I/047;
Rechtssatz: Hinsichtlich des Ausmaßes der Unterrichtsverpflichtung stellen § 43 Abs. 1 letzter Satz und der Klammerausdruck in § 50 Abs. 1 letzter Satz LDG 1984 nach ihrem insofern klaren Wortlaut ausschließlich auf die Eigenschaft als Lehrer für einzelne Unterrichtsgegenstände ab, ni... mehr lesen...
I. Die Beschwerdeführerin stand im Schuljahr 2003/2004 als Hauptschuloberlehrerin in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Land Vorarlberg. Ihre Dienststelle war die Hauptschule H. Die Beschwerdeführerin wies im Schuljahr 2003/2004 ein Dienstalter von weniger als 25 Jahren auf. römisch eins. Die Beschwerdeführerin stand im Schuljahr 2003/2004 als Hauptschuloberlehrerin in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Land Vorarlberg. Ihre Dienststelle war die Haupts... mehr lesen...
I. Die Beschwerdeführerin stand im Schuljahr 2003/2004 als Hauptschuloberlehrerin in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Land Vorarlberg. Ihre Dienststelle war die Hauptschule H. Die Beschwerdeführerin wies im Schuljahr 2003/2004 ein Dienstalter von weniger als 25 Jahren auf. römisch eins. Die Beschwerdeführerin stand im Schuljahr 2003/2004 als Hauptschuloberlehrerin in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Land Vorarlberg. Ihre Dienststelle war die Haupts... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer stand im Schuljahr 2003/2004 als Hauptschuloberlehrer in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Land Vorarlberg. Seine Dienststelle war die Hauptschule N. Der Beschwerdeführer wies im Schuljahr 2003/2004 ein Dienstalter von weniger als 25 Jahren auf. Ein Beschäftigungsnachweis für den Beschwerdeführer vom 21. September 2003 sieht - ausgehend von einer Basis-Lehrverpflichtung von 21 Wochenstunden und einer "auf Schulebene abgesprochenen" Abweichun... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren63/06 Dienstrechtsverfahren64/03 Landeslehrer
Norm: AVG §45 Abs3;AVG §56;AVG §58 Abs2;AVG §60;DVG 1984 §8;LDG 1984 §43 Abs1 Z1 idF 2001/I/047;LDG 1984 §43 Abs1 Z2 idF 2001/I/047;LDG 1984 §43 Abs1 Z3 idF 2001/I/047;VwGG §42 Abs2 Z1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2007/12/0052 E 29. Februar 2008 RS 2 Stammrechtssatz Die Ermittlung der Jahresnorm und ihre... mehr lesen...