Entscheidungen zu § 21 Abs. 3 GehG

Verwaltungsgerichtshof

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Entscheidungen 61-70 von 70

RS Vwgh 1996/12/18 96/12/0085

Index: 63/02 Gehaltsgesetz
Norm: GehG 1956 §21 Abs1 litb;GehG 1956 §21 Abs3; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):96/12/0269 96/12/0255
Rechtssatz: Kosten der Anschaffung sowie die durch die Bestimmungen der RGV nicht abgedeckten Kosten des Transportes von Gegenständen bzw Waren zwecks Erfüllung einer dienstlich obliegenden Repräsentationspflicht (dh, nic... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 18.12.1996

RS Vwgh 1996/12/18 96/12/0085

Index: 63/02 Gehaltsgesetz
Norm: GehG 1956 §21 Abs3; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):96/12/0269 96/12/0255 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1994/05/11 93/12/0181 1 (hier: Antrag auf Ersatz der gesamten Kosten der Auslandsverwendung) Stammrechtssatz Ob Ausbildungskosten im Wege der hö... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 18.12.1996

TE Vwgh Erkenntnis 1994/5/11 93/12/0181

Die Beschwerdeführerin steht in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Im beschwerdegegenständlichen Zeitraum wurde sie als Konsul beim Österreichischen Informationsdienst in New York verwendet. Ihre Zwillingssöhne A und N (geboren 1970) lebten mit ihr an diesem Dienstort im gemeinsamen Haushalt. Unstrittig ist, daß die Schulkosten für die beiden Kinder bis zum Abschluß der einer allgemeinbildenden höheren Schule in Österreich gleichzuhaltenden Schulausbildung (Reifep... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 11.05.1994

RS Vwgh 1994/5/11 93/12/0181

Index: 63/02 Gehaltsgesetz
Norm: GehG 1956 §21 Abs1 litb;GehG 1956 §21 Abs3;
Rechtssatz: Bei Prüfung der Frage, ob die ausländischen Studiengebühren eines Kindes eines im Ausland verwendeten Beamten bei einer Berechnung der Auslandsverwendungszulage gem § 21 Abs 3 GehG zu berücksichtigen sind, sind die Mehrkosten eines eigenen Haushaltes des Kindes im Inland der Unentgeltlichkeit eines Inlandsstudiums gegenüberzus... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 11.05.1994

RS Vwgh 1994/5/11 93/12/0181

Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)63/02 Gehaltsgesetz
Norm: ABGB §140;ABGB §144;ABGB §172;GehG 1956 §21 Abs3;
Rechtssatz: Ungeachtet des Erlöschens der Obsorge (§ 144 ABGB) mit Eintritt der Volljährigkeit des Kindes (§ 172 ABGB) hat dasselbe im Rahmen seines Unterhaltsanspruches (§ 140 ABGB) nach Maßgabe der Leistungsfähigkeit des Unterhaltspflichtigen auch Anspruch auf Finanzierung eines Stud... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 11.05.1994

RS Vwgh 1994/5/11 93/12/0181

Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)63/02 Gehaltsgesetz
Norm: ABGB §140;GehG 1956 §21 Abs3;
Rechtssatz: Der Umstand, daß der (geschiedene) Ehegatte des Beamten tatsächlich keine Unterhaltsleistungen erbringt, ist nicht geeignet, im Rahmen der Billigkeit bei der Frage, ob Ausbildungskosten des Kindes eine erhöhte Bemessung der Auslandsverwendungszulage bewirken sollen, berücksichtigt zu werden, w... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 11.05.1994

RS Vwgh 1994/5/11 93/12/0181

Index: 40/01 Verwaltungsverfahren63/02 Gehaltsgesetz
Norm: AVG §45 Abs1;GehG 1956 §21 Abs3;
Rechtssatz: Es entspricht der Lebenserfahrung, daß mit der Führung eines eigenen Haushaltes nicht unerhebliche Kosten verbunden sind (hier: bei Übersiedlung des Kindes von ausländischen Dienstort des Beamten zu Studienzwecken nach Österreich). European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:19... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 11.05.1994

RS Vwgh 1994/5/11 93/12/0181

Index: 63/02 Gehaltsgesetz
Norm: GehG 1956 §21 Abs3;
Rechtssatz: Ob Ausbildungskosten im Wege der höheren Bemessung der Auslandsverwendungszulage teilweise auf den öffentlich-rechtlichen Dienstgeber überwälzt werden können, ist nach Billigkeit aus einer Gesamtschau unter Bedachtnahme auch auf die übrigen in § 21 GehG umschriebenen Bemessungsparameter zu beurteilen und wird umso eher der Fall sein, je weniger sich ... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 11.05.1994

TE Vwgh Erkenntnis 1990/5/21 89/12/0045

Der Beschwerdeführer steht in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund; seine Dienststelle ist das österreichische Kulturinstitut in X, welches er leitet. Die Ehegattin des Beschwerdeführers war vom 27. September 1978 bis 4. Mai 1986 - ausgenommen vom 11. Jänner bis 27. Mai 1984 - wegen Karenzurlaubes und Mutterschutzes nicht berufstätig. Der Beschwerdeführer hatte mit formularmäßigem Schreiben vom 11. Feber 1985 die Gewährung eines Ehegattenzuschlages und von Ki... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 21.05.1990

RS Vwgh 1990/5/21 89/12/0045

Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein63/02 Gehaltsgesetz
Norm: GehG 1956 §13a Abs1;GehG 1956 §21 Abs1;GehG 1956 §21 Abs3;GehG 1956 §5 Abs6;VwRallg;
Rechtssatz: Hat der Beamte die für die Zuerkennung der Zuschläge zum Monatsbezug nach § 21 GehG maßgebenden Änderungen nicht umgehend entsprechend der im seinerzeitigen Antrag übernommenen Meldeverpflichtung gemeldet, kann er sich nicht mehr darauf berufen, daß er den... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 21.05.1990

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