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Begründung: I. Sachverhalt: römisch eins. Sachverhalt: Mit Wirksamkeit vom 08.07.2019 erfolgte durch den Gesetzgeber mit der 2. Dienstrechts-Novelle 2019, BGBl. I 58/2019, eine Novellierung des Besoldungsrechts. Mit Wirksamkeit vom 08.07.2019 erfolgte durch den Gesetzgeber mit der 2. Dienstrechts-Novelle 2019, Bundesgesetzblatt Teil eins, 58 aus 2019,, eine Novellierung des Besoldungsrechts. Die Landespolizeidirektion XXXX (in weiterer Folge: belangte Behörde) ü... mehr lesen...
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Begründung: I. Sachverhalt: römisch eins. Sachverhalt: Mit Wirksamkeit vom 08.07.2019 erfolgte durch den Gesetzgeber mit der 2. Dienstrechts-Novelle 2019, BGBl. I 58/2019, eine Novellierung des Besoldungsrechts. Mit Wirksamkeit vom 08.07.2019 erfolgte durch den Gesetzgeber mit der 2. Dienstrechts-Novelle 2019, Bundesgesetzblatt Teil eins, 58 aus 2019,, eine Novellierung des Besoldungsrechts. Die Landespolizeidirektion XXXX (in weiterer Folge: belangte Behörde) ü... mehr lesen...
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Begründung: I. Sachverhalt: römisch eins. Sachverhalt: Mit Wirksamkeit vom 08.07.2019 erfolgte durch den Gesetzgeber mit der 2. Dienstrechts-Novelle 2019, BGBl. I 58/2019, eine Novellierung des Besoldungsrechts. Mit Wirksamkeit vom 08.07.2019 erfolgte durch den Gesetzgeber mit der 2. Dienstrechts-Novelle 2019, Bundesgesetzblatt Teil eins, 58 aus 2019,, eine Novellierung des Besoldungsrechts. Der Präsident des Oberlandesgerichtes XXXX (in weiterer Folge: belangte... mehr lesen...
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Begründung: I. Sachverhalt: römisch eins. Sachverhalt: Mit Wirksamkeit vom 08.07.2019 erfolgte durch den Gesetzgeber mit der 2. Dienstrechts-Novelle 2019, BGBl. I 58/2019, eine Novellierung des Besoldungsrechts. Mit Wirksamkeit vom 08.07.2019 erfolgte durch den Gesetzgeber mit der 2. Dienstrechts-Novelle 2019, Bundesgesetzblatt Teil eins, 58 aus 2019,, eine Novellierung des Besoldungsrechts. Mit dem im
Kopf: genannten Bescheid setzte das Kommando Streitkräfte (nun... mehr lesen...
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Begründung: I. Sachverhalt: römisch eins. Sachverhalt: Mit im
Spruch: genannten Bescheid der belangten Behörde wurde über das Besoldungsdienstalter der beschwerdeführenden Partei entschieden. Dagegen erhob die beschwerdeführende Partei mit Schreiben vom 12.09.2014 fristgerecht Beschwerde. Mit Beschluss des BVwG vom 14.12.2015 wurde das Verfahren gemäß § 34 Abs. 3 VwGVG bis zur Entscheidung des VwGH über die ordentliche Revision zu Zahl Ro 2015/12/0022 ausgesetzt. M... mehr lesen...
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Begründung: I. Sachverhalt: römisch eins. Sachverhalt: I.1. Die beschwerdeführende Partei erhob gegen den im
Spruch: genannten Bescheid in Angelegenheit des Besoldungsdienstalters fristgerecht Beschwerde, welche dem Bundesverwaltungsgericht zur Entscheidung vorgelegt wurde. römisch eins.1. Die beschwerdeführende Partei erhob gegen den im
Spruch: genannten Bescheid in Angelegenheit des Besoldungsdienstalters fristgerecht Beschwerde, welche dem Bundesverwaltungsgerich... mehr lesen...
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Begründung: I. Sachverhalt: römisch eins. Sachverhalt: I.1. Die beschwerdeführende Partei erhob gegen den im
Spruch: genannten Bescheid in Angelegenheit des Besoldungsdienstalters fristgerecht Beschwerde, welche dem Bundesverwaltungsgericht zur Entscheidung vorgelegt wurde. römisch eins.1. Die beschwerdeführende Partei erhob gegen den im
Spruch: genannten Bescheid in Angelegenheit des Besoldungsdienstalters fristgerecht Beschwerde, welche dem Bundesverwaltungsgerich... mehr lesen...
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Begründung: I. Sachverhalt: römisch eins. Sachverhalt: I.1. Die beschwerdeführende Partei erhob gegen den im
Spruch: genannten Bescheid in Angelegenheit des Besoldungsdienstalters fristgerecht Beschwerde, welche dem Bundesverwaltungsgericht zur Entscheidung vorgelegt wurde. römisch eins.1. Die beschwerdeführende Partei erhob gegen den im
Spruch: genannten Bescheid in Angelegenheit des Besoldungsdienstalters fristgerecht Beschwerde, welche dem Bundesverwaltungsgerich... mehr lesen...
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Begründung: I. Sachverhalt: römisch eins. Sachverhalt: I.1. Die beschwerdeführende Partei erhob gegen den im
Spruch: genannten Bescheid in Angelegenheit des Besoldungsdienstalters fristgerecht Beschwerde, welche dem Bundesverwaltungsgericht zur Entscheidung vorgelegt wurde. römisch eins.1. Die beschwerdeführende Partei erhob gegen den im
Spruch: genannten Bescheid in Angelegenheit des Besoldungsdienstalters fristgerecht Beschwerde, welche dem Bundesverwaltungsgerich... mehr lesen...
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Begründung: I. Sachverhalt: römisch eins. Sachverhalt: Die beschwerdeführende Partei stellte am 10.07.2014 einen Antrag auf Neufestsetzung des Vorrückungsstichtages. Mit Bescheid der Landespolizeidirektion XXXX (in weiterer Folge: belangte Behörde) vom 30.06.2015 wurde dieser Antrag zurückgewiesen. Mit Bescheid der Landespolizeidirektion römisch 40 (in weiterer Folge: belangte Behörde) vom 30.06.2015 wurde dieser Antrag zurückgewiesen. Die beschwerdeführende... mehr lesen...
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Begründung: I. Sachverhalt: römisch eins. Sachverhalt: Die beschwerdeführende Partei stellte am 23.04.2010 einen Antrag auf Anrechnung von Zeiten vor dem 18. Lebensjahr. Die beschwerdeführende Partei stellte weiters am 11.07.2014 einen Antrag auf Neufestsetzung des Vorrückungsstichtages. Mit Bescheid der Landespolizeidirektion XXXX (in weiterer Folge: belangte Behörde) vom 19.06.2015 wurde der Antrag vom 11.07.2014 auf Neufestsetzung des Vorrückungsstichtages zur... mehr lesen...
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Begründung: I. Sachverhalt: römisch eins. Sachverhalt: Die beschwerdeführende Partei stellte am 10.06.2010 einen Antrag auf Anrechnung von Zeiten vor dem 18. Lebensjahr. Die beschwerdeführende Partei stellte weiters am 04.07.2014 einen Antrag auf Neufestsetzung des Vorrückungsstichtages. Mit Bescheid der Landespolizeidirektion XXXX (in weiterer Folge: belangte Behörde) vom 16.06.2015 wurde der Antrag vom 04.07.2014 auf Neufestsetzung des Vorrückungsstichtages zu... mehr lesen...
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Begründung: I. Sachverhalt: römisch eins. Sachverhalt: Die beschwerdeführende Partei stellte am 30.03.2010 einen Antrag auf Anrechnung von Zeiten vor dem 18. Lebensjahr. Die beschwerdeführende Partei stellte weiters am 09.08.2014 einen Antrag auf Neufestsetzung des Vorrückungsstichtages. Mit Bescheid der Landespolizeidirektion XXXX (in weiterer Folge: belangte Behörde) vom 24.06.2015 wurde der Antrag vom 09.08.2014 auf Neufestsetzung des Vorrückungsstichtages zu... mehr lesen...
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Begründung: I. Sachverhalt: römisch eins. Sachverhalt: Die beschwerdeführende Partei stellte am 14.07.2014 einen Antrag auf Neufestsetzung des Vorrückungsstichtages. Mit Bescheid der Landespolizeidirektion XXXX (in weiterer Folge: belangte Behörde) vom 25.06.2015 wurde dieser Antrag zurückgewiesen. Mit Bescheid der Landespolizeidirektion römisch 40 (in weiterer Folge: belangte Behörde) vom 25.06.2015 wurde dieser Antrag zurückgewiesen. Die beschwerdeführende... mehr lesen...
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Begründung: I. Sachverhalt: römisch eins. Sachverhalt: Die beschwerdeführende Partei stellte am 23.07.2014 einen Antrag auf Neufestsetzung des Vorrückungsstichtages. Mit Bescheid der Landespolizeidirektion XXXX (in weiterer Folge: belangte Behörde) vom 16.06.2015 wurde dieser Antrag zurückgewiesen. Mit Bescheid der Landespolizeidirektion römisch 40 (in weiterer Folge: belangte Behörde) vom 16.06.2015 wurde dieser Antrag zurückgewiesen. Die beschwerdeführende... mehr lesen...
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Begründung: I. Sachverhalt: römisch eins. Sachverhalt: Mit Wirksamkeit vom 08.07.2019 erfolgte durch den Gesetzgeber mit der 2. Dienstrechts-Novelle 2019, BGBl. I 58/2019, eine Novellierung des Besoldungsrechts. Mit Wirksamkeit vom 08.07.2019 erfolgte durch den Gesetzgeber mit der 2. Dienstrechts-Novelle 2019, Bundesgesetzblatt Teil eins, 58 aus 2019,, eine Novellierung des Besoldungsrechts. Die Landespolizeidirektion XXXX (in weiterer Folge: belangte Behörde) ü... mehr lesen...
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Begründung: I. Sachverhalt: römisch eins. Sachverhalt: Die beschwerdeführende Partei stellte am 08.08.2014 einen Antrag auf Neufestsetzung des Vorrückungsstichtages. Mit Bescheid der Landespolizeidirektion XXXX (in weiterer Folge: belangte Behörde) vom 26.06.2015 wurde dieser Antrag zurückgewiesen. Mit Bescheid der Landespolizeidirektion römisch 40 (in weiterer Folge: belangte Behörde) vom 26.06.2015 wurde dieser Antrag zurückgewiesen. Die beschwerdeführende... mehr lesen...
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Begründung: I. Sachverhalt: römisch eins. Sachverhalt: Mit Wirksamkeit vom 08.07.2019 erfolgte durch den Gesetzgeber mit der 2. Dienstrechts-Novelle 2019, BGBl. I 58/2019, eine Novellierung des Besoldungsrechts. Mit Wirksamkeit vom 08.07.2019 erfolgte durch den Gesetzgeber mit der 2. Dienstrechts-Novelle 2019, Bundesgesetzblatt Teil eins, 58 aus 2019,, eine Novellierung des Besoldungsrechts. Die Landespolizeidirektion XXXX (in weiterer Folge: belangte Behörde) ü... mehr lesen...
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Begründung: I. Sachverhalt: römisch eins. Sachverhalt: Die beschwerdeführende Partei stellte am 14.04.2010 einen Antrag auf Anrechnung von Zeiten vor dem 18. Lebensjahr. Die beschwerdeführende Partei stellte weiters am 16.12.2012 einen Antrag auf Neufestsetzung des Vorrückungsstichtages. Mit Bescheid der Landespolizeidirektion XXXX (in weiterer Folge: belangte Behörde) vom 24.04.2014 wurde das Verfahren bis zur Entscheidung des Gerichtshofes der Europäischen Uni... mehr lesen...
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Begründung: I. Sachverhalt: römisch eins. Sachverhalt: Die beschwerdeführende Partei stellte am 24.04.2010 einen Antrag auf Anrechnung von Zeiten vor dem 18. Lebensjahr. Mit Wirksamkeit vom 08.07.2019 erfolgte durch den Gesetzgeber mit der 2. Dienstrechts-Novelle 2019, BGBl. I 58/2019, eine Novellierung des Besoldungsrechts. Mit Wirksamkeit vom 08.07.2019 erfolgte durch den Gesetzgeber mit der 2. Dienstrechts-Novelle 2019, Bundesgesetzblatt Teil eins, 58 aus 2019,,... mehr lesen...
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Begründung: I. Sachverhalt: römisch eins. Sachverhalt: Mit Wirksamkeit vom 08.07.2019 erfolgte durch den Gesetzgeber mit der 2. Dienstrechts-Novelle 2019, BGBl. I 58/2019, eine Novellierung des Besoldungsrechts. Mit Wirksamkeit vom 08.07.2019 erfolgte durch den Gesetzgeber mit der 2. Dienstrechts-Novelle 2019, Bundesgesetzblatt Teil eins, 58 aus 2019,, eine Novellierung des Besoldungsrechts. Die Landespolizeidirektion XXXX (in weiterer Folge: belangte Behörde) ü... mehr lesen...
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Begründung: I. Sachverhalt: römisch eins. Sachverhalt: Die beschwerdeführende Partei stellte am 28.03.2010 einen Antrag auf Anrechnung von Zeiten vor dem 18. Lebensjahr. Die beschwerdeführende Partei stellte weiters am 10.07.2014 einen Antrag auf Neufestsetzung des Vorrückungsstichtages. Mit Wirksamkeit vom 08.07.2019 erfolgte durch den Gesetzgeber mit der 2. Dienstrechts-Novelle 2019, BGBl. I 58/2019, eine Novellierung des Besoldungsrechts. Mit Wirksamkeit vom 0... mehr lesen...
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Begründung: I. Sachverhalt: römisch eins. Sachverhalt: Die beschwerdeführende Partei stellte am 25.02.2014 einen Antrag auf Neufestsetzung des Vorrückungsstichtages. Mit Bescheid der Landespolizeidirektion XXXX (in weiterer Folge: belangte Behörde) vom 24.04.2014 wurde das Verfahren bis zur Entscheidung des Gerichtshofes der Europäischen Union (in weiterer Folge: EuGH) in der Rechtssache C-530/13, Leopold Schmitzer gegen Bundesministerin für Inneres, ausgesetzt. ... mehr lesen...
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Begründung: I. Verfahrensgang und Sachverhalt: römisch eins. Verfahrensgang und Sachverhalt: 1. Am 06.03.2014 beantragte der Beschwerdeführer die Neufestsetzung des Vorrückungsstichtages unter Berücksichtigung von Zeiten vor Vollendung des 18. Lebensjahres. 2. Diesen Antrag wies die Landespolizeidirektion Wien (in der Folge: belangte Behörde) mit Bescheid vom 14.07.2015, ZI. P6/2174891/1/2015, als unzulässig zurück. 3. Der dagegen erhobenen Beschwerde gab das Bundes... mehr lesen...
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Begründung: I. Verfahrensgang und Sachverhalt: römisch eins. Verfahrensgang und Sachverhalt: 1. Am 04.02.2015 beantragte der Beschwerdeführer die Neufestsetzung des Vorrückungsstichtages unter Berücksichtigung von Zeiten vor Vollendung des 18. Lebensjahres. 2. Diesen Antrag wies das Kommando Einsatzunterstützung (nunmehr: Kommando Streitkräftebasis) KdoG Heckenast-Burian mit Bescheid vom 03.07.2015, Zl. P917275/20-KdoEU/G1/2015, als unzulässig zurück. 3. Der dagegen... mehr lesen...
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Begründung: I. Verfahrensgang und Sachverhalt: römisch eins. Verfahrensgang und Sachverhalt: 1. Am 05.10.2013 beantragte der Beschwerdeführer die Neufestsetzung des Vorrückungsstichtages unter Berücksichtigung von Zeiten vor Vollendung des 18. Lebensjahres. 2. Mit dem angefochtenen Bescheid wies das Kommando Landstreitkräfte (nunmehr: Kommando Streitkräfte) diesen Antrag als unbegründet ab und führte begründend im Wesentlichen aus: Mit dem Besoldungsrechtsanpassung... mehr lesen...
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Begründung: I. Verfahrensgang und Sachverhalt: römisch eins. Verfahrensgang und Sachverhalt: 1. Am 10.10.2010 beantragte der Beschwerdeführer die Neufestsetzung des Vorrückungsstichtages. 2. Diesen Antrag wies die Landespolizeidirektion Niederösterreich (in der Folge: belangte Behörde) mit Bescheid vom 07.10.2013, ZI. P6/65047/2012, als unbegründet ab. 3. Der dagegen erhobenen Beschwerde gab das Bundesverwaltungsgericht mit Erkenntnis vom 03.10.2016, Zl. W213 20017... mehr lesen...
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Begründung: I. Verfahrensgang und Sachverhalt: römisch eins. Verfahrensgang und Sachverhalt: 1. Am 03.02.2013 beantragte der Beschwerdeführer die Neufestsetzung des Vorrückungsstichtages unter Berücksichtigung von Zeiten vor Vollendung des 18. Lebensjahres. 2. Diesen Antrag wies das Personalamts Innsbruck der Österreichischen Post AG (in der Folge: belangte Behörde) mit Bescheid vom 30.04.2015, ohne Zl., als unzulässig zurück. 3. Der dagegen erhobenen Beschwerde gab... mehr lesen...
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Begründung: I. Verfahrensgang und Sachverhalt römisch eins. Verfahrensgang und Sachverhalt 1. Der Beschwerdeführer steht seit 1. November 1997 in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Aufgrund seines Antrages vom 21. Juni 2017 wurde ein Verfahren zur Neufestsetzung seiner besoldungsrechtlichen Stellung eingeleitet. 2. Mit Bescheid vom 29. Juni 2017 wies der (damalige) Bundesminister für Verfassung, Reformen, Deregulierung und Justiz den Antrag des B... mehr lesen...
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Begründung: I. Verfahrensgang und Sachverhalt römisch eins. Verfahrensgang und Sachverhalt 1. Der Beschwerdeführer steht in einem öffentlich-rechtlichen Ruhestandsverhältnis zum Bund. Er stellte am 16. April 2010 einen Antrag auf Neufestsetzung seines Vorrückungsstichtages und trat am 31. Juli 2013 in den Ruhestand. 2. Mit dem angefochtenen Bescheid stellte die belangte Behörde unter anderem fest, dass dem Beschwerdeführer gemäß § 169f Abs. 5 GehG mit Wirksamkeit vo... mehr lesen...