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Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Die beschwerdeführende Partei erhob gegen den Bescheid vom 10.03.2023 in Angelegenheit des Besoldungsdienstalters fristgerecht Beschwerde wegen Altersdiskriminierung, welche dem Bundesverwaltungsgericht zur Entscheidung vorgelegt wurde. Der Beschwerdeführer beantragte die gänzliche Anrechnung seiner sonstigen Zeiten und Außerachtlassung der Regelung betreffend der 12. Schulstufe sow... mehr lesen...
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Begründung: I. Sachverhalt: römisch eins. Sachverhalt: I.1. Der Beschwerdeführer steht als Vizeleutnant in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. römisch eins.1. Der Beschwerdeführer steht als Vizeleutnant in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. I.2. Aufgrund der Dienstrechtsnovelle 2019, BGBl. I Nr. 58/2019, wurde das Besoldungsdienstalter des Beschwerdeführers zum Stichtag 28.02.2015 mit Bescheid der belangten Behörde vom 08.... mehr lesen...
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Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Die beschwerdeführende Partei stellte am 12.04.2010 einen Antrag auf Anrechnung von Zeiten vor dem 18. Lebensjahr. Die beschwerdeführende Partei stellte weiters am 19.12.2014 einen Antrag auf Neufestsetzung des Vorrückungsstichtages. Zu diesem Zeitpunkt befand sich die beschwerdeführende Partei bereits im Ruhestand. Mit Bescheid der Landespolizeidirektion XXXX (in weiterer Folge: belan... mehr lesen...
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Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Die beschwerdeführende Partei stellte am 21.04.2010 einen Antrag auf Anrechnung von Vordienstzeiten vor dem 18. Lebensjahr. Die beschwerdeführende Partei stellte weiters am 23.09.2010 einen Antrag auf Neufestsetzung des Vorrückungsstichtages. Mit Bescheid des Landespolizeikommando XXXX (nunmehr: Landespolizeidirektion XXXX ; in weiterer Folge: belangte Behörde) vom 26.06.2012, Zl. XXXX... mehr lesen...
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Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit Schreiben vom 14.04.2010 beantragte der Beschwerdeführer, ein zu diesem Zeitpunkt in einem aktiven öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund stehender Beamter, die Neufestsetzung seines Vorrückungsstichtages unter Anrechnung von vor der Vollendung des 18. Lebensjahres liegenden Zeiten und die Nachzahlung allenfalls daraus resultierender Bezugsdifferenzen. 2. In der Folge be... mehr lesen...
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Begründung: I. Sachverhalt: römisch eins. Sachverhalt: Die beschwerdeführende Partei stellte am 05.04.2010 einen Antrag auf Anrechnung von Zeiten vor dem 18. Lebensjahr. Die beschwerdeführende Partei stellte weiters am 18.09.2010 einen Antrag auf Neufestsetzung des Vorrückungsstichtages. Mit Bescheid der Landespolizeidirektion XXXX (in weiterer Folge: belangte Behörde) vom 16.10.2012 wurde durch zusätzliche Voransetzung von Zeiten der XXXX als Vorrückungssticht... mehr lesen...
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Begründung: I. Sachverhalt: römisch eins. Sachverhalt: Mit Wirksamkeit vom 08.07.2019 erfolgte durch den Gesetzgeber mit der 2. Dienstrechts-Novelle 2019, BGBl. I 58/2019, eine Novellierung des Besoldungsrechts. Zu diesem Zeitpunkt befand sich die beschwerdeführende Partei nicht mehr im Dienststand. Mit Wirksamkeit vom 08.07.2019 erfolgte durch den Gesetzgeber mit der 2. Dienstrechts-Novelle 2019, Bundesgesetzblatt Teil eins, 58 aus 2019,, eine Novellierung des Be... mehr lesen...
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Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang Im
Spruch: des hg. Erkenntnisses vom 12.03.2024, GZ. W213 2245132-1/6E wurde unter Pkt. B) die Revision gemäß Art. 133 Abs. 4 B-VG für zulässig erklärt. Im
Spruch: des hg. Erkenntnisses vom 12.03.2024, GZ. W213 2245132-1/6E wurde unter Pkt. B) die Revision gemäß Artikel 133, Absatz 4, B-VG für zulässig erklärt. In der
Begründung: wurde wegen versehentlicher Verwendung eines falschen Textbaus... mehr lesen...
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Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang 1. Mit Bescheid des Präsidenten des Landesverwaltungsgerichtes XXXX vom 08.08.2018 wurde dem Antrag der XXXX (in weiterer Folge: „mitbeteiligte Partei“) auf Neuberechnung des Vorrückungsstichtages unter Berücksichtigung der Schulzeiten welche die mitbeteiligte Partei zwischen dem 15. und 18. Lebensjahr zurückgelegt hat, sowie auf rückwirkende besoldungsrechtliche neue Einreihung gemäß § ... mehr lesen...
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Begründung: I. Verfahrensgang und Sachverhalt: römisch eins. Verfahrensgang und Sachverhalt: 1. Mit Schreiben vom 10.04.2014 beantragte die beschwerdeführende Partei die Neufestsetzung ihres Vorrückungsstichtages und ihrer daraus resultierenden besoldungsrechtlichen Stellung sowie allenfalls die Nachzahlung von Bezügen aus diesem Anlass. 2. Mit Bescheid vom 06.05.2015 wies die Landespolizeidirektion Wien, in der Folge: die Behörde) diesen Antrag der beschwerdeführe... mehr lesen...
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Begründung: I. Verfahrensgang und Sachverhalt: römisch eins. Verfahrensgang und Sachverhalt: 1. Mit Schreiben vom 15.01.2015 beantragte die beschwerdeführende Partei die Neufestsetzung ihres Vorrückungsstichtages und ihrer daraus resultierenden besoldungsrechtlichen Stellung sowie allenfalls die Nachzahlung von Bezügen aus diesem Anlass. 2. Mit Bescheid vom 19.05.2015 wies die Landespolizeidirektion Wien, in der Folge: die Behörde) diesen Antrag der beschwerdeführe... mehr lesen...
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Begründung: I. Verfahrensgang und Sachverhalt: römisch eins. Verfahrensgang und Sachverhalt: 1. Mit Schreiben vom 25.07.2013 beantragte die beschwerdeführende Partei die Neufestsetzung ihres Vorrückungsstichtages und ihrer daraus resultierenden besoldungsrechtlichen Stellung sowie allenfalls die Nachzahlung von Bezügen aus diesem Anlass. 2. Mit Bescheid vom 11.05.2015 wies das Kommando Landstreitkräfte (in der Folge: die Behörde) diesen Antrag der beschwerdeführend... mehr lesen...
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Begründung: I. Verfahrensgang und Sachverhalt: römisch eins. Verfahrensgang und Sachverhalt: 1. Mit Schreiben vom 05.02.2015 beantragte die beschwerdeführende Partei die Neufestsetzung ihres Vorrückungsstichtages und ihrer daraus resultierenden besoldungsrechtlichen Stellung sowie allenfalls die Nachzahlung von Bezügen aus diesem Anlass. 2. Mit Bescheid vom 15.06.2015 wies das Kommando Landstreitkräfte (vormals: Kommando Einsatzunterstützung, in der Folge: die Behö... mehr lesen...
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Begründung: I. Verfahrensgang und Sachverhalt: römisch eins. Verfahrensgang und Sachverhalt: 1. Mit Schreiben vom 03.02.2015 beantragte die beschwerdeführende Partei die Neufestsetzung ihres Vorrückungsstichtages und ihrer daraus resultierenden besoldungsrechtlichen Stellung sowie allenfalls die Nachzahlung von Bezügen aus diesem Anlass. 2. Mit Bescheid vom 03.06.2015 wies das Kommando Logistik (damals Kommando Einsatzunterstützung, in der Folge: die Behörde) dies... mehr lesen...
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Begründung: I. Verfahrensgang und Sachverhalt: römisch eins. Verfahrensgang und Sachverhalt: 1. Mit Schreiben vom 05.02.2015 beantragte die beschwerdeführende Partei die Neufestsetzung ihres Vorrückungsstichtages und ihrer daraus resultierenden besoldungsrechtlichen Stellung sowie allenfalls die Nachzahlung von Bezügen aus diesem Anlass. 2. Mit Bescheid vom 01.06.2015 wies das Kommando Logistik (damals Kommando Einsatzunterstützung, in der Folge: die Behörde) dies... mehr lesen...
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Begründung: I. Verfahrensgang und Sachverhalt: römisch eins. Verfahrensgang und Sachverhalt: 1. Mit Schreiben vom 04.02.2015 beantragte die beschwerdeführende Partei die Neufestsetzung ihres Vorrückungsstichtages und ihrer daraus resultierenden besoldungsrechtlichen Stellung sowie allenfalls die Nachzahlung von Bezügen aus diesem Anlass. 2. Mit Bescheid vom 28.06.2015 wies das Kommando Logistik (vormals: Kommando Einsatzunterstützung, in der Folge: die Behörde) die... mehr lesen...
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Begründung: I. Verfahrensgang und Sachverhalt: römisch eins. Verfahrensgang und Sachverhalt: 1. Mit Schreiben vom 03.02.2015 beantragte die beschwerdeführende Partei die Neufestsetzung ihres Vorrückungsstichtages und ihrer daraus resultierenden besoldungsrechtlichen Stellung sowie allenfalls die Nachzahlung von Bezügen aus diesem Anlass. 2. Mit Bescheid vom 03.06.2015 wies das Kommando Logistik (vormals: Kommando Einsatzunterstützung, in der Folge: die Behörde) die... mehr lesen...
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Begründung: I. Verfahrensgang und Sachverhalt: römisch eins. Verfahrensgang und Sachverhalt: 1. Mit Schreiben vom 04.02.2015 beantragte die beschwerdeführende Partei die Neufestsetzung ihres Vorrückungsstichtages und ihrer daraus resultierenden besoldungsrechtlichen Stellung sowie allenfalls die Nachzahlung von Bezügen aus diesem Anlass. 2. Mit Bescheid vom 01.07.2015 wies das Kommando Logistik (vormals: Kommando Einsatzunterstützung, in der Folge: die Behörde) die... mehr lesen...
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Begründung: I. Verfahrensgang und Sachverhalt: römisch eins. Verfahrensgang und Sachverhalt: 1. Mit Schreiben vom 04.02.2015 beantragte die beschwerdeführende Partei die Neufestsetzung ihres Vorrückungsstichtages und ihrer daraus resultierenden besoldungsrechtlichen Stellung sowie allenfalls die Nachzahlung von Bezügen aus diesem Anlass. 2. Mit Bescheid vom 09.06.2015 wies das Kommando Logistik (damals Kommando Einsatzunterstützung, in der Folge: die Behörde) dies... mehr lesen...
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Begründung: I. Verfahrensgang und Sachverhalt: römisch eins. Verfahrensgang und Sachverhalt: 1. Mit Schreiben vom 03.02.2015 beantragte die beschwerdeführende Partei die Neufestsetzung ihres Vorrückungsstichtages und ihrer daraus resultierenden besoldungsrechtlichen Stellung sowie allenfalls die Nachzahlung von Bezügen aus diesem Anlass. 2. Mit Bescheid vom 01.06.2015 wies das Kommando Logistik (damals Kommando Einsatzunterstützung, in der Folge: die Behörde) dies... mehr lesen...
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Begründung: I. Verfahrensgang und Sachverhalt: römisch eins. Verfahrensgang und Sachverhalt: 1. Mit Schreiben vom 22.01.2013 beantragte die beschwerdeführende Partei die Neufestsetzung ihres Vorrückungsstichtages und ihrer daraus resultierenden besoldungsrechtlichen Stellung sowie allenfalls die Nachzahlung von Bezügen aus diesem Anlass. 2. Mit Bescheid vom 04.09.2015 wies die Landespolizeidirektion Burgenland, in der Folge: die Behörde) diesen Antrag der beschwerd... mehr lesen...
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Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Die Landespolizeidirektion Niederösterreich (in der Folge: belangte Behörde) übermittelte der beschwerdeführenden Partei mit Schreiben 01.07.2020 das Ergebnis der Neufestsetzung ihrer besoldungsrechtlichen Stellung gemäß § 169f Abs. 3 und 4 GehG. 1. Die Landespolizeidirektion Niederösterreich (in der Folge: belangte Behörde) übermittelte der beschwerdeführenden Partei mit Schreiben 01.07.2020 das Erge... mehr lesen...
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Begründung: I. Verfahrensgang und Sachverhalt: römisch eins. Verfahrensgang und Sachverhalt: 1. Mit Schreiben vom 13.08.2020 übermittelte das Bundesministerium für Inneres (in der Folge: die Behörde) der beschwerdeführenden Partei das Ergebnis der amtswegigen Neufestsetzung ihrer besoldungsrechtlichen Stellung iSd § 169f Abs. 1 GehG. Mit Schriftsatz vom 10.02.2021 wurde dazu seitens des rechtsfreundlichen Vertreters der beschwerdeführenden Partei eine Stellungnahme... mehr lesen...
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Begründung: I. Verfahrensgang und Sachverhalt: römisch eins. Verfahrensgang und Sachverhalt: 1. Mit Schreiben vom 01.06.2020 übermittelte die Landespolizeidirektion Steiermark (in der Folge: die Behörde) der beschwerdeführenden Partei das Ergebnis der amtswegigen Neufestsetzung ihrer besoldungsrechtlichen Stellung iSd § 169f Abs. 1 GehG. 1. Mit Schreiben vom 01.06.2020 übermittelte die Landespolizeidirektion Steiermark (in der Folge: die Behörde) der beschwerdeführ... mehr lesen...
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Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Die beschwerdeführende Partei stand bis zum Ablauf des 30.06.2020 in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Aufgrund des Antrages vom 01.04.2010 wurde ein Verfahren zur Neufestsetzung der besoldungsrechtlichen Stellung unter Berücksichtigung der vor dem 18. Geburtstag zurückgelegten Vordienstzeiten eingeleitet. 2. Mit dem angefochtenen Bescheid setzte die belangte Behörde d... mehr lesen...
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Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Die beschwerdeführende Partei stand bis zum Ablauf des 31.03.2016 in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Aufgrund des Antrages vom 27.04.2010 wurde ein Verfahren zur Neufestsetzung der besoldungsrechtlichen Stellung unter Berücksichtigung der vor dem 18. Geburtstag zurückgelegten Vordienstzeiten eingeleitet. 2. Mit dem angefochtenen Bescheid setzte die belangte Behörde d... mehr lesen...
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Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Die beschwerdeführende Partei stand bis zum Ablauf des 30.04.2022 in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Aufgrund des Antrages vom 25.04.2010 wurde ein Verfahren zur Neufestsetzung der besoldungsrechtlichen Stellung unter Berücksichtigung der vor dem 18. Geburtstag zurückgelegten Vordienstzeiten eingeleitet. 2. Mit dem angefochtenen Bescheid setzte die belangte Behörde d... mehr lesen...
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Begründung: I. Verfahrensgang und Sachverhalt: römisch eins. Verfahrensgang und Sachverhalt: 1. Mit Schreiben vom 01.06.2017 beantragte die beschwerdeführende Partei die Neufestsetzung ihres Vorrückungsstichtages und ihrer daraus resultierenden besoldungsrechtlichen Stellung sowie allenfalls die Nachzahlung von Bezügen aus diesem Anlass. 2. Mit Schreiben vom 21.04.2020 übermittelte der Präsident des Oberlandesgerichts Wien (in der Folge: die Behörde) – nach zuvor ... mehr lesen...
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Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Die Landespolizeidirektion Niederösterreich (in der Folge: belangte Behörde) übermittelte der beschwerdeführenden Partei mit Schreiben 05.06.2020 das Ergebnis der Neufestsetzung ihrer besoldungsrechtlichen Stellung gemäß § 169f Abs. 1 und 4 GehG. 1. Die Landespolizeidirektion Niederösterreich (in der Folge: belangte Behörde) übermittelte der beschwerdeführenden Partei mit Schreiben 05.06.2020 das Erge... mehr lesen...
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Begründung: I. Verfahrensgang und Sachverhalt: römisch eins. Verfahrensgang und Sachverhalt: 1. Mit Schreiben vom 18.12.2020 übermittelte das Bundesministerium für Inneres (in der Folge: die Behörde) der beschwerdeführenden Partei das Ergebnis der amtswegigen Neufestsetzung ihrer besoldungsrechtlichen Stellung iSd § 169f Abs. 1 GehG. Mit Schreiben vom 02.03.2021 wurde von der beschwerdeführenden Partei dazu eine Stellungnahme abgegeben. 1. Mit Schreiben vom 18.12.... mehr lesen...