Norm: ABGB §986 ÜbsABGB §986 Info
Rechtssatz: Übersicht der Entscheidungen zu § 986 ABGB A Allgemeines, Zulässigkeit von Wertsicherungsklauseln B Wertmesser 1) Allgemeines zur Frage der Bestimmtheit 2) Gold-, Münz- und Valutenklauseln 3) Indexklauseln 4) Warenklauseln 5) Lohn- und Gehaltsklauseln 6) Sonstige Wertmesser 7) Wahlrecht zwischen mehreren Wertmessern 8) Bindung an die vereinbarten Wertmesser trotz unverhältnismäßiger Wertänderung (i... mehr lesen...
Norm: ABGB §986 B2BauRGNov 1990 ArtIII Abs2GoldKlG allg
Rechtssatz: Die (rückwirkend) am 17.03.1938 in Kraft getretene Verordnung zur Regelung der auf Goldschilling und Goldkronen lautenden Schuldverhältnisse vom 21.06.1939, DRGBl 1939 I 1037, 1056, im Gesetzblatt für das Land Österreich verlautbart am 04.07.1939 (Nr 763), erfaßte jedoch - von hier nicht in Betracht kommenden Ausnahmen abgesehen - alle Geldschulden, die auf Schilling mit Goldkl... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Streitteile schlossen vor einer einvernehmlichen Scheidung nach § 55 a EheG am 18. Februar 1983 beim Landesgericht für Zivilrechtssachen Wien zu AZ 27 Cg 322/82 (ex 23 Cg 56/78) einen Vergleich, dessen hier relevante Punkte lauten: "2.) Der Zweitantragsteller (Kläger) verpflichtet sich, der Erstantragstellerin (Beklagte) .... einen Restbetrag von 350.000 S in monatlichen Raten a 2.000 S, beginnend mit 1. März 1983, die weiteren Raten jeweils am 1. eines jede... mehr lesen...
Norm: ABGB §914 IIIiABGB §986
Rechtssatz: Liegt eine Schwellwertklausel vor, ist bei der Berechnung des Erreichens einer Schwankung von (hier:) fünf Prozent der vereinbarte
Index: so zugrundezulegen, wie er verlautbart wurde. Darauf, ob das den
Index: berechnende Österreichische Statistische Zentralamt intern weitere Dezimalstellen ermittelt und dann aufrundet oder abrundet, ist bei der Ermittlung der fünf prozentigen Differenz mangels einer beso... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat in Arbeits- und Sozialrechtssachen durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofes Hon.-Prof.Dr.Kuderna als Vorsitzenden und durch die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Hon.-Prof.Dr.Gamerith und Dr.Maier sowie die fachkundigen Laienrichter Dr.Martin Meches und Hermann Wachtberger in den verbundenen Arbeitsrechtssachen des Klägers ***** Dr.E***** H*****, vertreten durch *****, Gewerkschaft der Privatangestellten ***** dieser vertreten dur... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofes Hon.Prof. Dr. Griehsler als Vorsitzenden sowie durch die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Dr. Huber, Dr. Graf, Dr. Jelinek und Dr. Schinko als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei Leopold S*****, vertreten durch Dr. Raimund M*****, Rechtsanwalt in W*****, wider die beklagte Partei Karl H***** Gesellschaft mbH & Co, ***** vertreten durch Dr. Wilhelm G*****, Dr. Wolfga... mehr lesen...
Begründung: Am 6.2.1969 mietete der Antragsteller von Margarethe R***, der Rechtsvorgängerin der Antragsgegnerin, beginnend mit 1.3.1969 die Wohnung top. Nr. 7 in deren Haus Wien 3., Landstraßer Hauptstraße 104 gegen einen nach dem
Index: der Verbraucherpreise 1966 wertgesicherten Hauptmietzins von monatlich 2.000 S. Zwischen dem Antragsteller und Margarethe R*** bestand ein nahezu freundschaftliches Verhältnis. Der Antragsteller vermittelte der Hauseigentümerin Arbeitskräfte, sofe... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Beklagte war bei der Gemeinschuldnerin als Buchhalter beschäftigt; am 23. August 1983 wurde er wegen Unterschlagung namhafter Beträge fristlos entlassen. Die Gemeinschuldnerin ging damals von einer Schadenssumme von S 490.000,- aus. Der Beklagte verpflichtete sich in Punkt 1 einer schriftlichen Erklärung vom selben Tag, diesen Betrag bei Terminsverlust - welcher dann eintreten sollte, wenn eine Rate nicht voll oder pünktlich geleistet wird - wie folgt zu z... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der frühere Ehemann der Klägerin verstarb am 16.8.1988. Ihre Ehe war am 24.4.1963 geschieden worden. In dem anläßlich der Scheidung geschlossenen gerichtlichen Vergleich verpflichtete sich der frühere Ehemann der Klägerin, ihr einen monatlichen Unterhalt von 2.000 S, wertgesichert nach dem Verbraucherpreisindex I des Österreichischen Statistischen Zentralamtes nach dem Stand für April 1963 oder des an seine Stelle tretenden Indexes, zu bezahlen, wobei es im Ve... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Rechtliche Beurteilung Der von beiden Parteien geltend gemachte Revisionsgrund der Mangelhaftigkeit des Berufungsverfahrens und der vom Erstbeklagten geltend gemachte Revisionsgrund der Aktenwidrigkeit, mit dem er lediglich in unzulässiger Weise die Beweiswürdigung der Vorinstanzen bekämpft, liegen nicht vor (§ 510 Abs. 3 ZPO). Im übrigen hat das Berufungsgericht die Frage der Schadensteilung, der Höhe des Schmerzengeldes und der Verjähru... mehr lesen...
Norm: ABGB §918 IVaABGB §986 F
Rechtssatz: Die Geltendmachung eines vereinbarten Terminverlustes wegen Nichtbezahlung von Wertsicherungsbeträgen kann dann unangemessen sein, wenn der Schuldner nur zufolge Auslegungsdifferenzen mit einem verhältnismäßig geringfügigen Betrag in Zahlungsverzug gekommen ist. Entscheidungstexte 1 Ob 556/89 Entscheidungstext OGH 26.04.1989 1 Ob 556/89 ... mehr lesen...