RS OGH 2020/8/25 1Ob556/89, 1Ob542/92, 1Ob193/99k, 4Ob259/02w, 3Ob197/05z, 3Ob250/05v, 8ObA25/06v, 3

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Veröffentlicht am 26.04.1989
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Rechtssatz

Die Geltendmachung eines vereinbarten Terminverlustes wegen Nichtbezahlung von Wertsicherungsbeträgen kann dann unangemessen sein, wenn der Schuldner nur zufolge Auslegungsdifferenzen mit einem verhältnismäßig geringfügigen Betrag in Zahlungsverzug gekommen ist.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1989:RS0018357

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

15.01.2021
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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