Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht durch den Hofrat Univ.-Prof. Dr. Bydlinski als Vorsitzenden sowie die Hofräte Dr. Fichtenau, Dr. Grohmann, Dr. E. Solé und Mag. Ziegelbauer als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Parteien 1. H***** AG, *****, 2. S***** GmbH, *****, beide vertreten durch Prof. Dr. Walter Strigl, Dr. Gerhard Horak, Mag. Andreas Stolz, Rechtsanwälte-Partnerschaft in Wien, gegen die beklagte Partei a***** GmbH, *****, vertreten dur... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Am 3. September 2005 stellte der Kläger seinen PKW auf dem „Parkplatz C" der Beklagten ab. Zuvor hatte er einen Parkschein gelöst, auf dessen Rückseite nicht nur ein Hinweis auf die ausgehängten Abstellbedingungen abgedruckt, sondern gleichzeitig vermerkt war, dass eine Verpflichtung zur Verwahrung und Bewachung der abgestellten Fahrzeuge nicht bestehe und eine Haftung für Schäden durch Dritte ausgeschlossen sei. Punkt 10. („Haftung") der Einstellbedingungen de... mehr lesen...
Begründung: Die Zurückweisung einer ordentlichen Revision wegen Fehlens einer erheblichen Rechtsfrage (§ 502 Abs 1 ZPO) kann sich auf die Ausführung der Zurückweisungsgründe beschränken (§ 510 Abs 3 letzter Satz ZPO). Die Zurückweisung einer ordentlichen Revision wegen Fehlens einer erheblichen Rechtsfrage (Paragraph 502, Absatz eins, ZPO) kann sich auf die Ausführung der Zurückweisungsgründe beschränken (Paragraph 510, Absatz 3, letzter Satz ZPO). Nach den maßgeblichen Feststellu... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die beklagte GmbH unterhält im Rahmen ihrer Geschäftstätigkeit Lagerhäuser und führt Möbeltransporte durch. Am 31. 12. 1999 lagerte der Kläger in einem der Lagerhäuser der Beklagten diversen Hausrat, darunter neun handgeknüpfte und in blaue Plastiksäcke verpackte Teppiche, deren Wert von insgesamt EUR 7.260,34 einen Großteil des Gesamtwertes des Lagergutes ausmachte. Die Streitteile vereinbarten mündlich die Einlagerung gegen Verrechnung einer Lagerpauschale ent... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Beklagte verursachte am Samstag, dem 21. 4. 2002 mit dem am Vortag (für das Wochenende) gemieteten Sportwagen der Marke Ferrari 360 Modena auf der Wiener Höhenstraße bei Tageslicht, guter Sicht und trockener Fahrbahn (Kopfsteinpflaster) einen Verkehrsunfall. Die zulässige Höchstgeschwindigkeit betrug 60 km/h. Der Beklagte näherte sich bergauffahrend einer Steilkurve, die „seiner Einschätzung nach mit maximal 40 bis 50 km/h durchfahren werden konnte", mit ein... mehr lesen...
Begründung: 1.) Die Berichtigung der Bezeichnung der klagenden Partei war infolge der am 30. Jänner 2004 im Firmenbuch des Handelsgerichts Wien (FN *****) eingetragenen Änderung des Firmenwortlauts vorzunehmen. 2.) Die klagende Partei begehrt als Kaskoversicherer eines Fahrzeughalters von der beklagten Partei den Ersatz des Schadens, der dadurch entstanden sei, dass ein Öl- und Ölfilterwechsel in der von der beklagten Partei betriebenen KFZ-Reparaturwerkstätte nicht ordnungsgemäß du... mehr lesen...
Begründung: Am Mittwoch, dem 20. Dezember 2000 brachte der Versicherungsnehmer der klagenden Kaskoversicherung seinen PKW der Marke Audi TT mit dem Auftrag zur zweitbeklagten Partei, das Jahresservice durchzuführen und ein Geräusch zu beheben. Vereinbart war, dass ihn ein Mitarbeiter der zweitbeklagten Partei anrufen würde, wenn das Auto zur Abholung bereit sei. Das Service wurde durchgeführt und der Versicherungsnehmer am Freitag, dem 22. 12. 2000 angerufen und ihm mitgeteilt, da... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger hatte den Beklagten im Juni 2002 mit der Durchführung einer Reparatur an seinem PKW beauftragt. Am 23. 6. 2002 - der PKW befand sich noch auf einem nicht überdachten Abstellplatz auf dem Firmengelände des Beklagten - kam es zu einem starken Hagelschlag, der das Fahrzeug des Klägers beschädigte. Außer Streit steht, dass der (überdachte) Werkstättenraum des Beklagten über vier Hebebühnen verfügt und zusätzlich zu den vier darauf unterzubringenden Fahrzeugen no... mehr lesen...
Norm: ABGB §964
Rechtssatz: Der Verwahrer ist im Schadensfall regelmäßig haftungsfrei, wenn dem Hinterleger die von ihm angewendete Art der Verwahrung bekannt ist und er sie billigt. Entscheidungstexte 3 Ob 234/02m Entscheidungstext OGH 24.04.2003 3 Ob 234/02m European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:2003:RS0117662 ... mehr lesen...
Begründung: Sein Begehren auf Zahlung von zuletzt 296.500 S = 21.547,50 EUR begründete der Kläger im Wesentlichen wie folgt: Der Beklagte sei im November 1998 bei Filmaufnahmen für den Kläger als Subunternehmer tätig gewesen und habe zur Durchführung des Werkauftrags vom Kläger eine näher bezeichnete Filmausrüstung zur Arbeit überlassen bekommen. Er habe die Verpflichtung übernommen, die Ausrüstung insbesondere vor Beschädigung oder Verlust, zB durch Diebstahl, zu schützen, und se... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Zwischen 20 Uhr und 20 Uhr 30 des 6. 2. 2001 wurde dem Beklagten von einem Verkäufer der klagenden Partei, einer Kfz-Vertragshändlerin, ein etwa fünf Monate alter PKW BMW 530d mit einer Fahrleistung von knapp unter 10.000 km zumindest bis zum Morgen des nächsten Tags unentgeltlich für eine Probefahrt übergeben. Das Fahrzeug, das über eine Antischlupfregelung (ASR) und ein Antiblockiersystem (ABS) verfügte, war mit einem (blauen) Probefahrt-Kennzeichen versehen ... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger begehrt Zahlung von (zuletzt) S 781.795,50. Sein Vater sei Alleingesellschafter der protokollierten Firma Albert P***** gewesen, die bei der beklagten Partei (als Rechtsnachfolgerin der Ö***** AG) zum Bilanzstichtag 7. 4. 1939 ein Kontoguthaben von 14.613 Reichsmark aufgewiesen habe. Der Kläger und seine Eltern seien Ende der Dreißigerjahre nach Großbritannien vertrieben worden; die Firma Albert P***** sei am 7. 4. 1939 wegen angeblicher Vermögenslosigkeit gel... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Wie eine Erklärung im Einzelfall aufzufassen ist, ob ein Offert inhaltlich ausreichend bestimmt ist und insbesondere ob in ihm ein endgültiger Bindungswille zum Ausdruck kommt, ist jeweils nach den besonderen Umständen des Einzelfalls zu beurteilen und stellt im Allgemeinen keine erhebliche Rechtsfrage dar. Das Berufungsgericht ist angesichts des dem Beklagten von Anfang an offengelegten Vertragsverhältnisses der Kläger... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Entgegen dem nicht bindenden Ausspruch des Berufungsgerichtes über die Zulässigkeit der Revision (§ 508a Abs 1 ZPO) liegen die Voraussetzungen für die Anrufung des Obersten Gerichtshofs nicht vor. Gemäß § 510 Abs 3 letzter Satz kann sich die Zurückweisung einer ordentlichen Revision wegen Fehlens einer erheblichen Rechtsfrage (§ 502 Abs 1 ZPO) auf die Ausführung der Zurückweisungsgründe beschränken (vgl 2 Ob 327/99y). Entgegen dem nicht bindenden Ausspruch ... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin übt das Gewerbe des Betriebes und der Führung einer Galerie aus. Im Jahr 1989 übernahm sie eine von einem international anerkannten Bildhauer im Jahre 1988 geschaffene siebenteilige Eisenskulptur sowohl zur Ausstellung als auch zum kommissionsweisen Verkauf. Im Herbst 1990 wurde diese Skulptur öffentlich präsentiert. Die Kosten für die Aufstellung trug die kunstfördernde beklagte Partei. Als die Eisenskulptur im März 1991 wieder abgetragen werden sollte,... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Beklagte betreibt eine Kfz-Reparaturwerkstätte. Ihr Betriebsgelände ist weder umzäunt noch bewacht, was der Klägerin auch bekannt war. Die Klägerin übergab am 4. 2. 1998 ihren dreiachsigen Sattelauflieger Marke Kogel (ohne Zugfahrzeug) der Beklagten zur Durchführung verschiedener Reparatur- und Einstellarbeiten. Am 5. 2. 1998 waren die Arbeiten beendet; ein Mitarbeiter der Beklagten verständigte die Klägerin telefonisch, daß der Sattelauflieger zur Abhol... mehr lesen...
Begründung: Mit der vorliegenden Klage begehrt die klagende Partei als Kaskoversicherer eines Leasingfahrzeuges Ford Escort Cabrio vom Beklagten gestützt auf § 67 VersVG den Rückersatz der an das Leasingunternehmen (Eigentümerin) aufgrund des Totalschadens anläßlich eines Unfalles am 24. 6. 1996 überwiesenen Entschädigungszahlung von S 125.000,-- samt 4 % Zinsen seit 10. 2. 1997. Der Beklagte betreibe eine Autoreinigungsfirma sowie die Vermietung von Autoabstellplätzen. Er habe... mehr lesen...
Begründung: In einem gerichtlichen Strafverfahren bestand der dringende Verdacht, daß der Ersterlagsgegner und eine weitere Person einen PKW der Marke Dogde Stealth RT, mit dem sie von Österreich nach Ungarn ausreisen wollten, gestohlen hätten oder daß sie an einer Hehlerei beteiligt seien. Beide wurden vorläufig festgenommen; der PKW wurde am 17. 7. 1995 beschlagnahmt. Im Zuge der polizeilichen Erhebungen stellte sich heraus, daß gegen den angeblich geschädigten Dritterlagsgegner... mehr lesen...
Norm: ABGB §957ABGB §964ABGB §1425 I
Rechtssatz: Der Sorgfaltsmaßstab eines "öffentlich-rechtlichen Verwahrers" ist gleich dem eines durch privatrechtlichen Vertrag bestellten Verwahrers; auch er hat alles ihm Zumutbare zu unternehmen, um eine Verschlechterung der ihm übergebenen Sache hintanzuhalten. Entscheidungstexte 1 Ob 2083/96x Entscheidungstext OGH 23.04.1996 1 Ob 2083/96x ... mehr lesen...
Norm: ABGB §957ABGB §964ABGB §1425 I
Rechtssatz: Wird jemandem die Obhut über sein Fahrzeug durch einen öffentlich-rechtlichen Akt entzogen, kann ihm nicht die Verpflichtung auferlegt werden, eine bestimmte Form der Verwahrung zu fordern. Entscheidungstexte 1 Ob 2083/96x Entscheidungstext OGH 23.04.1996 1 Ob 2083/96x European Case Law Id... mehr lesen...
Norm: ABGB §964ABGB §1425 I
Rechtssatz: Ein zur Verwahrung übernommenes Kraftfahrzeug in zumutbarem Ausmaß auch gegen Witterungseinflüsse zu schützen. Die Eignung der diesbezüglichen Vorkehrungen hängt auch davon ab, ob es sich beim verwahrten Gut um einen besonders wertvollen Gegenstand handelt, ob dieser neu oder doch noch neuwertig ist, ob der Verwahrer nicht ohnedies mit besonderen Einrichtungen zum Schutz gegen Witterungseinflüsse ausgesta... mehr lesen...
Norm: ABGB §964
Rechtssatz: Welches Maß an Sorgfalt der Verwahrer anzuwenden hat, bestimmt sich nach den Umständen des jeweiligen Falls. Unwirtschaftliche Maßnahmen muß er nicht ergreifen, um etwa das verwahrte Gut vor naturgegebenen Gefahren zu bewahren. Entscheidungstexte 1 Ob 2083/96x Entscheidungstext OGH 23.04.1996 1 Ob 2083/96x Eur... mehr lesen...
Norm: ABGB §863 AABGB §964ABGB §965ABGB §979
Rechtssatz: Ein Umstand, der nur dem Erklärenden bekannt und für den Erklärungsempfänger nicht erkennbar ist, hat bei der Interpretation einer Willenserklärung außer Betracht zu bleiben (hier: dem Beklagten wurde mitgeteilt, daß für den geliehenen Pkw eine Vollkaskoversicherung besteht und der Selbstbehalt zweitausend Schilling bis zweitausendfünfhundert Schilling beträgt; es durfte diese Mitteilung ... mehr lesen...
Norm: ABGB §879 BIIcABGB §964ABGB §965ABGB §979
Rechtssatz: § 979 ABGB ist dispositives Recht. Die Haftung des Entlehners kann also - wie beim Verwahren - beschränkt werden, sofern der Haftungsausschluß nicht gegen die guten Sitten verstößt, wobei insbesondere auch eine betragliche Beschränkung der Haftung auf eine Höchstsumme möglich und üblich ist. Dem Beklagten wurde mitgeteilt, daß für den geliehenen Pkw eine Vollkaskoversicherung besteht ... mehr lesen...
Norm: ABGB §964ABGB §965ABGB §979ABGB 1029 A1HGB §54KSchG §10 Abs1
Rechtssatz: Wurde einem Entleiher mitgeteilt, daß für den geliehenen Pkw eine Vollkaskoversicherung besteht und der Selbstbehalt zweitausend Schilling bis zweitausendfünfhundert Schilling beträgt, so durfte er siede Mitteilung sowohl nach ihrem buchstäblichen Sinn als auch nach der Übung des redlichen Verkehrs so verstehen, daß damit sein Risiko, für die Beschädigung des Pkws ha... mehr lesen...
Norm: ABGB §957ABGB §964ABGB §1297HGB §417 Abs1
Rechtssatz: Grundsätzlich ist ein Werkstätteninhaber außerhalb einer vertraglich übernommenen Verpflichtung nicht gehalten, seinen Kunden einen vollen Sachversicherungsschutz zu verschaffen. In diesem Zusammenhang kann auf die Bestimmung des § 390 Abs 2 HGB betreffend den Kommissionär verwiesen werden, die gemäß § 417 Abs 1 HGB auch für den Lagerhalter gilt und nach der eine Versicherungspflicht n... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die beklagte Partei betreibt in Wien eine Kfz-Reparaturwerkstätte und Autolackiererei. Auf dem Betriebsgelände steht eine Reparaturhalle und anschließend an sie ist ein Abstellplatz, der auf der einen Seite durch die Halle und auf den drei anderen Seiten durch einen etwa zwei Meter hohen Maschendrahtzaun abgeschlossen ist. Am 15.4.1986 übergab der Kläger der beklagten Partei sein Wohnmobil zur Reparatur und stellte es auf dem Abstellplatz ab. Es war ihm bewußt... mehr lesen...