Begründung: Die 1945 geborene Klägerin und der 1942 geborene Beklagte waren seit 1966 verheiratet. Der Ehe entstammen drei mittlerweile volljährige Kinder. Im Oktober 2005 verließ die Klägerin die im Alleineigentum des Beklagten stehende Ehewohnung. Bis dahin führte sie den Haushalt. Die Ehe der Streitteile wurde mittlerweile (Rechtskraft des Scheidungsurteils 4. 5. 2007) aus dem Alleinverschulden des Beklagten geschieden. Der Beklagte war bis zum Jahr 2003 als KFZ-Händler und KFZ-S... mehr lesen...
Begründung: Der Antragsteller ist der außereheliche Sohn von Margit B***** und DI Peter T*****. Seine Eltern waren verheiratet gewesen, die Ehe wurde aber zwei Jahre vor seiner Geburt einvernehmlich geschieden. Dennoch lebten sie weiterhin zusammen. Im Scheidungsvergleich hatten sie vorgesehen, dass das Eigentum an der Ehewohnung an den Vater fallen sollte. Dabei handelte es sich aber, wie zwischen den Eltern rechtskräftig feststeht, um ein Scheingeschäft. Die frühere Ehewohnung bli... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch die Vizepräsidentin des Obersten Gerichtshofs Hon. Prof. Dr. Griß als Vorsitzende und durch die Hofrätin des Obersten Gerichtshofs Dr. Schenk sowie die Hofräte des Obersten Gerichtshofs Dr. Vogel, Dr. Jensik und Dr. Musger als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei Erika W*****, vertreten durch Mag. Johannes Kerschbaumer, Rechtsanwalt in Wien, gegen die beklagte Partei Ing. Karl W*****, vertreten durch Dr. Christian Widl,... mehr lesen...
Begründung: Die gefährdete Partei beantragte im Zuge des Ehescheidungsverfahrens die Erlassung einer einstweiligen Verfügung, mit der der gefährdenden Partei aufgetragen werden sollte, beginnend mit 1. 7. 2001 einstweiligen Unterhalt von monatlich 35.000 S zu zahlen. Dieser Antrag wurde (rechtskräftig) abgewiesen, weil die erbrachten Unterhaltsleistungen ausreichend gewesen seien; der gefährdenden Partei wurde Kostenersatz in Höhe von EUR 8.254,75 zuerkannt. Die gefährdete Partei ... mehr lesen...
Begründung: Mit einstweiliger Verfügung des Erstgerichtes vom 21. 10. 2003 wurde der Beklagte für schuldig erkannt, der Klägerin vom 14. 1. 2003 bis 15. 6. 2003 monatlich EUR 547,-- und ab 16. 6. 2003 monatlich EUR 650,-- an Unterhalt zu zahlen. Er wurde weiters für schuldig erkannt, der Klägerin einen Prozesskostenvorschuss (für das Scheidungsverfahren) von EUR 2.500,-- zu zahlen. Mit Beschluss vom 20. 11. 2003 (ON 49) wies das Erstgericht den Antrag des Beklagten ab, seinem Rekurs... mehr lesen...
Begründung: Die am 24.5.1911 geborene Klägerin wohnte in der Zeit vom 9.11.1983 bis 25.1.1985 bei ihrer Tochter in Kärnten. Seit 25.1.1985 lebt sie im Bezirksaltenheim Lienz in Osttirol. Seit mehreren Jahren ist sie teilpflegebedürftig und wird ärztlich betreut. Mit Bescheid vom 7.11.1996 wurde der Antrag der Klägerin auf Gewährung von Pflegegeld nach dem Tiroler Pflegegeldgesetz (im folgenden kurz: TPGG) mit der
Begründung: abgewiesen, daß sich die Genannte während der letzten 1... mehr lesen...
Norm: ABGB §92 Abs2ABGB §94 Abs1
Rechtssatz: Die Aufwendungen für die Ehewohnungen vermindern den Unterhaltsanspruch des nicht mehr darin wohnenden Ehegatten nicht, wenn er die Ehewohnung aus gerechtfertigten Gründen verlassen hat. Er darf keinen Nachteil dadurch erleiden, daß er von seinem Recht Gebrauch gemacht hat, bei Vorliegen der Voraussetzungen des § 92 Abs 2 ABGB gesondert Wohnung zu nehmen. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofes Hon.Prof. Dr. Griehsler als Vorsitzenden sowie durch die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Dr. Kropfitsch, Dr. Huber, Dr. Graf und Dr. Jelinek als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei Cäcilia K***, Hausfrau, vertreten durch Dr. Erich Schwarz, Rechtsanwalt in Salzburg, wider die beklagte Partei Heinz Dieter K***, Lehrer, vertreten durch Dr. Günther Stanonik, Rechtsanwalt i... mehr lesen...
Begründung: Die Streitteile sind seit 3.März 1966 verheiratet; sie wohnten gemeinsam zuletzt in einem ihnen je zur Hälfte gehörenden Einfamilienhaus in Krumpendorf, Hohenfeld 23, mit einer Wohnfläche von 130 m2. Der Ehe entstammen die Töchter Christina Melanie (geboren am 31.Jänner 1968) und Cosima (geboren am 29.März 1970). Seit einiger Zeit kommt es zwischen den Eheleuten laufend zu Auseinandersetzungen. Am 9.März 1987 zog die Beklagte eine gegen den Kläger wegen einer Mißhandlu... mehr lesen...
Norm: ABGB §94 Abs1EheG §49 Satz1 A1f
Rechtssatz: § 94 Abs 1 ABGB normiert eine materielle Beitragspflicht der Ehegatten im Sinne des Partnerschaftsprinzips. Diese Pflicht ist nicht erzwingbar; eine Verletzung kann nur zum Entstehen eines Unterhaltsanspruchs ( § 94 Abs 2 ABGB ) führen und als Eheverfehlung in einem Scheidungsverfahren geltend gemacht werden. Entscheidungstexte 1 Ob 697/86... mehr lesen...
Begründung: Die Streitteile haben am 10. August 1968 die Ehe geschlossen, der die am 21. März 1976 geborene Tochter Sandra entstammt. Der Kläger ist Laborant bei der Ö*** G*** FÜR H***, Wien. Er bezog im Jahre 1985 ein Einkommen von 152.830 S, darin enthalten 9.900 S an gesetzlicher Familienbeihilfe. Die Beklagte ist Angestellte der A*** Gesellschaft mbH & Co KG; ihr Einkommen belief sich im Jahre 1985 auf 97.301 S. Die Streitteile besitzen ein gemeinsames Konto bei der E*** Ö... mehr lesen...
Norm: ABGB §94 Abs1
Rechtssatz: Die Begriffe "nach ihren Kräften" und "gemäß der Gestaltung ihrer Lebensgemeinschaft" in § 94 Abs 1 ABGB geben die Rechtsgrundlage für eine gerechte und zweckmäßige Aufteilung und Gestaltung der Beiträge der Ehegatten im Einzelfall. Entscheidungstexte 2 Ob 202/83 Entscheidungstext OGH 29.02.1984 2 Ob 202/83 ... mehr lesen...
Der klagende Wohnhaus-Wiederaufbaufonds gewährte der beklagten Wohnbaugemeinschaft zum Zwecke der Errichtung von zwei Wohnhäusern in Graz in den Jahren 1964 bis 1970 in mehreren Teilbeträgen ein nach dem Wohnhaus-Wiederaufbaugesetz begünstigtes Darlehen von rund 13 Mio. S. Nach der Herstellung der beiden Häuser, in denen sich Wohnungen und Geschäftslokale befinden, verkaufte die Beklagte mit Vertrag vom 30. 12. 1967 den ihr gehörigen ideellen 36/3120 Anteil der Liegenschaft mit der An... mehr lesen...
Norm: ABGB §94 Abs1
Rechtssatz: Mit der durch Scheidung bewirkten Auflösung der Ehe endet die Beitragspflicht des § 94 Abs 1 ABGB. Entscheidungstexte 3 Ob 191/82 Entscheidungstext OGH 12.01.1983 3 Ob 191/82 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1983:RS0009707 Dokumentnummer JJR_19830112_OGH... mehr lesen...
Die Klägerin begehrt die Verurteilung ihres Ehemannes, alles in seinen Kräften Stehende zu unternehmen, damit (seine Freundin) Johanna H das "eheliche Wohnhaus" in U sofort verläßt und nicht wieder betritt, und alles zu unterlassen, was das Betreten und Bewohnen des Hauses durch Johanna H ermöglichen könnte, insbesondere diese in das eheliche Wohnhaus mitzunehmen und ihr den Zutritt oder Aufenthalt in dem Haus zu gestatten. Das Begehren wurde damit begrundet, daß der Beklagte, der mit... mehr lesen...
Norm: ABGB §94 Abs1ABGB §97EO §382 Z8 litb IVC
Rechtssatz: Keine Befriedigung des dringenden Wohnbedürfnisses des Ehegatten nach § 97 ABGB durch eine Ersatzwohnung, die den nach § 94 Abs 1 ABGB angemessenen Bedarf erheblich unterschreitet oder aus anderen Gründen unzumutbar ist; Gleichwertigkeit ist nur im rechtlichen Schutz notwendig (teilweise abweichend von 1 Ob 615, 616/77). Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: ABGB §92 DABGB §94 Abs1ABGB §502 Ca1ABGB §502 Ca6
Rechtssatz: Durch die Vereinbarung der Ehegatten darüber, welchen Beitrag der sowohl berufstätigen als auch im Haushalt führende Ehegatte zum Haushalt beisteuert, wird dem anderen Ehegatten kein vom Gesetz unabhängiger vertraglicher Unterhaltsanspruch eingeräumt. Es wird nur im Rahmen der den Ehegatten nach den §§ 91 und 94 Abs 1 ABGB zustehenden Gestaltungsbefugnis ihrer Lebensgemeinschaf... mehr lesen...
Die Klägerin begehrte vom Beklagten ab 3. Juli 1976 einen monatlichen Unterhalt von 2 000 S. Sie brachte vor, daß die Ehe zwischen den Streitteilen zwar noch aufrecht sei, sie jedoch auf Grund häufiger und grundloser Beschimpfungen und Mißhandlungen durch den Beklagten seit November 1974 von diesem getrennt lebe. Sie habe auf Grund einer Vereinbarung mit dem Beklagten vom 7. November 1972 in der Folge einen Hausbesorgerposten übernommen und verdiene insgesamt 4 056.42 S monatlich. Dag... mehr lesen...
Norm: ABGB §91 FABGB §94 Abs1
Rechtssatz: Auch nach der neuen Rechtslage steht es den Ehegatten frei, im Sinne des §§ 91, 94 Abs 1 ABGB eine Unterhaltsregelung für den Fall der Aufhebung des gemeinsamen Haushaltes zu treffen. Entscheidungstexte 6 Ob 722/77 Entscheidungstext OGH 06.10.1977 6 Ob 722/77 Veröff: SZ 50/128 1 Ob 663/80 ... mehr lesen...
Norm: ABGB §92 CABGB §94 Abs1ABGB §1435
Rechtssatz: Ein Ehegatte hat mangels diesbezüglicher Vereinbarung während aufrechter Ehe keinen Anspruch auf Ausgleich der beiderseitigen Aufwendungen oder gar auf Ersatz seiner früheren eigenen Aufwendungen und Honorierung seiner Arbeitsleistungen im Aufrechnungswege mit einem unbestrittenen Zahlungsanspruch des anderen Ehegatten (hier: Aufwendungen für ein Einfamilienhaus). Entscheid... mehr lesen...