RS OGH 1977/10/6 6Ob722/77, 1Ob663/80

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 06.10.1977
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Norm

ABGB §91 F
ABGB §94 Abs1

Rechtssatz

Auch nach der neuen Rechtslage steht es den Ehegatten frei, im Sinne des §§ 91, 94 Abs 1 ABGB eine Unterhaltsregelung für den Fall der Aufhebung des gemeinsamen Haushaltes zu treffen.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1977:RS0009465

Dokumentnummer

JJR_19771006_OGH0002_0060OB00722_7700000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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