Begründung: Die Parteien haben am 8.3.1983 die Ehe geschlossen. Seit 25.3.1988 ist beim Erstgericht eine Ehescheidungsklage der Antragstellerin anhängig, mit der sie die Scheidung der Ehe aus dem Verschulden des Antragsgegners begehrt. Am 4.5.1988 zog die Antragstellerin gemeinsam mit den beiden aus ihrer ersten Ehe stammenden Kindern aus der Ehewohnung aus. Der Antragsgegner hatte an diesem Tag einem Sohn der Antragstellerin im Zuge einer Auseinandersetzung zwei Ohrfeigen gegeben... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Parteien haben am 22.September 1978 vor dem Standesamt Bezau die beiderseits erste Ehe geschlossen. Ihrer Ehe entstammt die am 30. Dezember 1979 geborene Tochter Rebekka, sie hatten ihren letzten gemeinsamen Wohnsitz in Bezau. Die häusliche Gemeinschaft wurde durch den Auszug der Klägerin aus der Ehewohnung am 11.Juli 1987 aufgelöst. Seit diesem Zeitpunkt leben beide voneinander getrennt. Die Klägerin begehrt die Scheidung ihrer Ehe mit dem Beklagten aus d... mehr lesen...
Begründung: Ernestine und Hans-Jürgen B*** haben am 12.September 1970 vor dem Standesamt Oberwölbling die Ehe geschlossen, der vier minderjährige Kinder entstammen. Die Antragstellerin begehrte, ihr "die abgesonderte Wohnungnahme zu bewilligen" und brachte zur
Begründung: vor, daß ihr der Antragsgegner ein weiteres Zusammenleben im Sinne des § 92 Abs 2 ABGB deshalb unzumutbar mache, weil er seine Unterhaltsverpflichtung vernachlässige, seiner Pflicht zur anständigen Begegnung nicht... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die am 10.März 1948 geborene Klägerin und der am 21.Jänner 1944 geborene Beklagte haben am 28.November 1968 vor dem Standesamt Hohenems die Ehe geschlossen. Es handelte sich beiderseits um die erste Ehe. Ihr entstammen zwei Kinder, nämlich die am 9.März 1970 geborene Tochter Birgit und die am 13.September 1973 geborene Tochter Michaela. Beide Streitteile sind österreichische Staatsangehörige; sie hatten ihren letzten gemeinsamen gewöhnlichen Aufenthalt in Dorn... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Streitteile haben am 7.12.1983 die Ehe geschlossen. Sie sind österreichische Staatsbürger. Der Ehe entstammen keine Kinder. Der letzte gemeinsame gewöhnliche Aufenthalt befand sich in Taufkirchen an der Pram. Die Klägerin beantragt die Scheidung der Ehe aus dem Verschulden des Beklagten. Es habe sich herausgestellt, daß die Streitteile nicht zusammenpassen. Eine gemeinsame Freizeitgestaltung habe kaum stattgefunden. Der Beklagte sei leidenschaftlicher Jäge... mehr lesen...
Begründung: Nach dem übereinstimmenden Vorbringen sind die Parteien in aufrechter Ehe verheiratet. Ein Scheidungsverfahren ist nicht anhängig. Der Ehe entstammt der am 17.6.1971 geborene Sohn Michael. Die Parteien sind je zur Hälfte Miteigentümer der Liegenschaft EZ 842 KG Feistritz an der Drau mit dem darauf errichteten Wohnhaus in 9710 Feistritz an der Drau, Grubenweg 310. Die Frau hat den Mann verlassen und lebt seither in Villach bei ihrem Lebensgefährten, dem sie im November ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger begehrte die Scheidung seiner Ehe mit der Beklagten aus deren Verschulden und machte die im angefochtenen Urteil im einzelnen angeführten Eheverfehlungen geltend. Die Beklagte beantragte die Abweisung des Scheidungsbegehrens des Klägers und erhob Widerklage mit dem Antrag auf Scheidung der Ehe aus dem Alleinverschulden des Klägers und Widerbeklagten. Sie legte ihm die vom Berufungsgericht im einzelnen dargestellten Eheverfehlungen zur Last. Das Erst... mehr lesen...
Begründung: Die 1966 geschlossene Ehe der Parteien wurde 1985 aus dem Verschulden beider Teile geschieden. Der am 12.Jänner 1971 geborene Adoptivsohn lebt beim Mann, dem die elterlichen Rechte und Pflichten allein zustehen. Der Mann ist Eigentümer des Landwirtschaftsbetriebes in Höfen, Kirchweg 30, dessen Grundfläche durch Zusammenlegung neu gebildet wurde. Das alte Haus im Ortskern wurde verkauft und das Wohn- und Wirtschaftsgebäude als Aussiedlerhof mit Ersparnissen und Krediten... mehr lesen...
Norm: ABGB §92 Abs2 D
Rechtssatz: Die Auffassung, daß es sich auch dann um eine vorübergehende gesonderte Wohnungnahme im Sinne des § 92 Abs 2 ABGB handelt, wenn der antragstellende Ehegatte bei Aufhören des ihm ein Zusammenleben unzumutbar machenden Verhaltens des anderen Ehegatten oder bei Wegfall der eine vorübergehende gesonderte Wohnungnahme rechtfertigenden persönlichen
Gründe: zwar zur Wiederaufnahme des gemeinsamen Wohnens, nicht aber zu... mehr lesen...
Begründung: Die zwischen Dr. Erich H*** und Hildegard H*** am 9. Oktober 1985 geschlossene Ehe, der keine Kinder entstammen, ist aufrecht, doch hat der Antragsteller bereits am 11. August 1987 zu 2 C 78/87 des Erstgerichtes eine auf § 49 EheG gestützte Ehescheidungsklage erhoben, der die Antragsgegnerin mit dem Antrag, die Klage abzuweisen, in eventu das überwiegende Verschulden des Antragstellers an der Ehezerrüttung festzustellen, entgegengetreten ist. Die Ehewohnung befindet si... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Streitteile sind seit 27. März 1948 verheiratet. Aus ihrer Ehe entstammen sieben Kinder, und zwar die am 15. Jänner 1949 geborene Brigitte, verehelichte S***, die am 17. Dezember 1950 geborene Veronika, verehelichte P***, der am 26. März 1952 geborene Wolfgang, die am 26. Jänner 1956 geborene Christine, verehelichte S***, der am 19. Juli 1958 geborene Klaus, die am 30. April 1961 geborene Lucia und die am 7. Juli 1962 geborene Michaela. Die Streitteile sin... mehr lesen...
Begründung: Die Streitteile sind seit 1954 miteinander verheiratet. Der Ehe entstammen 9 bereits selbsterhaltungsfähige Kinder. Der letzte gemeinsame eheliche Wohnsitz war in Unterbuch 47. Die Antragstellerin begehrt, ihre gesonderte Wohnungsnahme für rechtmäßig zu erklären, weil ihr ein weiteres Zusammenleben mit dem Antragsgegner wegen dessen Verhalten nicht zumutbar sei. Die Vorinstanzen haben dem Begehren der Antragstellerin stattgegeben, wobei sie im wesentlichen von folgende... mehr lesen...
Begründung: Die Streitteile waren zweimal miteinander verheiratet. Ihrer ersten Ehe, die am 20.6.1969 geschlossen und am 27.8.1970 geschieden wurde, entstammt der am 6.5.1970 geborene Sohn Johann. Ihrer zweiten Ehe, die am 26.4.1980 geschlossen und am 7.11.1984 gemäß § 55 Abs 1 EheG geschieden wurde, wobei das Scheidungsurteil den Ausspruch enthält, daß das Verschulden beide Ehegatten zu gleichen Teilen trifft (rechtskräftiges Urteil des Landesgerichtes für ZRS Graz vom 7.11.1984, 2... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die am 26.7.1955 geborene Klägerin und der am 21.2.1941 geborene Beklagte haben am 27.12.1975 vor dem Standesamt Wien-Währing die Ehe geschlossen. Es handelte sich beiderseits um die erste Ehe. Kinder entstammen dieser Ehe nicht; Ehepakte wurden nicht errichtet. Die Klägerin besitzt die österreichische und die griechische Staatsbürgerschaft; der Beklagte ist griechischer Staatsangehöriger. Die Streitteile hatten ihren letzten gemeinsamen gewöhnlichen Aufenthal... mehr lesen...
Begründung: Die Streitteile schlossen am 25.November 1972 die Ehe. Damals war der Antragsteller bereits Nutzungsberechtigter einer von ihm voll möblierten Genossenschaftswohnung in Eisenstadt, Georgistraße 27. Diese Wohnung wurde in der Folge als Ehewohnung benutzt. Die Antragsgegnerin war bis Mai 1973 berufstätig. Von diesem Zeitpunkt an führte sie bis 31.Juli 1982 mit kurzen Zeiträumen geringfügiger Beschäftigungen ausschließlich den ehelichen Haushalt. Mit Mietvertrag vom 11.Deze... mehr lesen...
Begründung: Die Ehe der Streitteile wurde mit dem Teilurteil des Landesgerichtes Innsbruck vom 12.Oktober 1982, 15 Cg 50/82, gemäß § 47 EheG aus dem alleinigen Verschulden des Antragsgegners geschieden. Im Urteil wurde ausgesprochen, daß Helmut A die Ehe mit Reinhilde B gebrochen hat. Der Ehe entstammen zwei Kinder, die am 31.Jänner 1963 geborene Elisabeth und die am 31.Mai 1966 geborene Katharina. Die Streitteile bewohnten während der Ehe Räume im Parterre und im ersten Stock des H... mehr lesen...
Norm: ABGB §92 Abs1 DABGB §92 Abs2EheG §49 A1e
Rechtssatz: Weder der Umstand, daß das Haus, in dem sich die Ehewohnung befindet, versteigert wird, noch der von einem Ehegatten unternommene Versuch, den anderen Ehegatten zu nicht erfüllbaren finanziellen Verpflichtungen zu veranlassen, um ein Überbot stellen zu können, können für sich allein als gerechtfertigte
Gründe: für das Verlangen auf Verlegung der gemeinsamen Wohnung iSd § 92 Abs 1 ABGB od... mehr lesen...
Norm: ABGB §92 Abs2 DEO §382 Z8 litb IVC
Rechtssatz: Das gemeinsame Wohnen ist die Regel, von der § 92 ABGB und § 382 Z 8 lit b EO Ausnahmen gestatten. Ein Vergleich zwischen § 92 Abs 2 ABGB und § 382 Z 8 lit b EO ergibt, daß die in der zweiten Bestimmung vorgesehene Maßnahme an wesentlich strengere Voraussetzungen geknüpft ist. Entscheidungstexte 3 Ob 561/83 Entscheidungstext OGH 27... mehr lesen...
Norm: ABGB §92 Abs2 DEO §382 Z8 litb IVC
Rechtssatz: Gelegentliche Entgleisungen oder Kurzschlußhandlungen nicht besonders schwerer Art, die menschlich verständliche Reaktionen auf das Verhalten des anderen Ehegatten darstellen, oder die allgemein gespannte und als quälend empfundene Atmosphäre kurz vor oder während eines Scheidungsverfahrens machen für sich allein das weitere Zusammenleben möglicherweise unzumutbar (und berechtigen daher gemäß... mehr lesen...
Norm: ABGB §92 Abs2 DEheG §81 Abs2EheG §82
Rechtssatz: Nicht jede von einem Ehegatten während der Ehe in Benützung genommene Wohnung ist Ehewohnung. Das folgt nunmehr schon aus dem im § 92 Abs 2 ABGB geregelten Fall. Andererseits mangelt einer Wohnung nicht schon deshalb die rechtliche Eigenschaft einer Ehewohnung, weil sie tatsächlich noch nicht oder nicht mehr von beiden Ehegatten gemeinsam benützt wird. Es ist denkbar, dass für ein Ehepaar m... mehr lesen...
Die Ehe der Streitteile wurde mit dem Urteil des Landesgerichtes für ZRS Wien vom 12. Juni 1978 geschieden. Mit der am 19. Juli 1978 beim Bezirksgericht Hietzing eingebrachten Klage begehrt die Klägerin u. a. die urteilsmäßige Feststellung, (a) daß ihr die ausschließlichen Rechte an der von ihr derzeit innegehabten Wohnung in Wien H-Gasse 12/1/5 zustehen, (b) daß diese Wohnung nicht als Ehewohnung zu betrachten ist und (c) daß der Beklagte kein Recht hat, jetzt oder irgendwann über ... mehr lesen...
Norm: ABGB §92 BABGB §92 Abs2 DEheG §49 A1e
Rechtssatz: Erfolgte die gesonderte Wohnungsnahme vor dem 01.01.1976, ist die Rechtmäßigkeit des Verhaltens nach der alten Fassung des § 92 zu beurteilen (EFSlg 33924). Entscheidungstexte 1 Ob 640/81 Entscheidungstext OGH 01.07.1981 1 Ob 640/81 5 Ob 727/82 Entscheidungstext OGH 28.09.1... mehr lesen...
Die Klägerin begehrt mit ihrer am 13. Feber 1978 beim Erstgericht überreichten Klage die Scheidung ihrer am 19. September 1964 vor dem Standesamt S mit dem Beklagten geschlossenen Ehe. Beide Streitteile sind österreichische Staatsbürger. Die Klägerin verband mit ihrer Klage den Antrag, durch einstweilige Verfügung ihr den abgesonderten Wohnort (bei ihren Eltern in F bei Stuttgart) zu bewilligen und den Beklagten ab 8. Feber 1978 zu einer monatlichen Unterhaltsleistung von 2000 S an si... mehr lesen...
Norm: ABGB §92 Abs2
Rechtssatz: Die Unzumutbarkeit des weiteren Zusammenlebens geht idR nicht dadurch verloren, daß der eine Teil das unzumutbare Verhalten des anderen Teiles eine Zeit lang hinnimmt. Entscheidungstexte 7 Ob 569/78 Entscheidungstext OGH 11.05.1978 7 Ob 569/78 Veröff: MietSlg 30002 7 Ob 696/86 Entscheidungstext OGH 26.... mehr lesen...
Norm: AußStrG §16 BIII2bABGB §92 Abs2ABGB §92 Abs3
Rechtssatz: Nicht nur körperliche Bedrohung, sondern auch anderes Verhalten des anderen Ehegatten kann das Zusammenleben unzumutbar machen. Welche schwere Eheverfehlungen aber das Zusammenleben vorübergehend unzumutbar machen, ist bei Bedachtnahme auf die gesamten Umstände der Familie (§ 92 Abs 3 letzter Satz ABGB) nach pflichtgemäßem Ermessen des Gerichtes zu beurteilen und kann daher schon be... mehr lesen...
Norm: ABGB §92 Abs2 DABGB §92 Abs3 D
Rechtssatz: Die Gegenüberstellung von Gründen der "Unzumutbarkeit" und von "wichtigen persönlichen Gründen" für die gesonderte Wohnungsnahme ist insoferne irreführend, als auch in den Unzumutbarkeitsfällen zwangsläufig persönliche Belange des natragstellers berührt werden. Zumindest in der Regel wird sich die "Unzumutbarkeit" aus der Gestaltung der Ehe zufolge des Verhaltens des anderen Ehegatten oder aus Um... mehr lesen...
Norm: ABGB §92 Abs2 D
Rechtssatz: Steht der Wunsch eines Ehegatten auf Aufrechterhaltung der umfassenden Lebensgemienschaft einschließlich der Wohnungsgemeinschaft dem Bedürfnis des anderen Ehegatten nach gesonderter Wohnungsnahme aus persönlichen Gründen gegenüber, dann hat eine Abwägung der beiderseitigen schutzwürdigen Interessen dahin stattzufinden, ob die auf Seite des Antragstellers objektiv gegebenen persönlichen
Gründe: ein solches Gewic... mehr lesen...
Norm: ABGB §90ABGB §92 Abs2 D
Rechtssatz: Gesonderte Wohnungnahme kommt auch im gemeinsamen Haus dergestalt in Betracht, daß ein Ehegatte eine andere als die bisherige Ehewohnung bezieht und nun diese zweite Wohnung ausschließlich oder überwiegend verwendet. Entscheidungstexte 1 Ob 723/76 Entscheidungstext OGH 15.11.1976 1 Ob 723/76 Veröff: JBl 1977,155 = EvBl 1977/50 S 126 ... mehr lesen...
Norm: ABGB §92 Abs2 DEheG §49 A1e
Rechtssatz: Nur besonders schwere Eheverfehlungen des Ehegatten rechtfertigen die eigenmächtige Aufgabe der ehelichen Gemeinschaft durch den anderen Teil (vgl 1 Ob 713/52, JBl 1953,97). Entscheidungstexte 1 Ob 6/55 Entscheidungstext OGH 19.01.1955 1 Ob 6/55 5 Ob 323/69 Entscheidungstext OGH 07.01.1970 5... mehr lesen...