Norm
ABGB §92 BRechtssatz
Erfolgte die gesonderte Wohnungsnahme vor dem 01.01.1976, ist die Rechtmäßigkeit des Verhaltens nach der alten Fassung des § 92 zu beurteilen (EFSlg 33924).Erfolgte die gesonderte Wohnungsnahme vor dem 01.01.1976, ist die Rechtmäßigkeit des Verhaltens nach der alten Fassung des Paragraph 92, zu beurteilen (EFSlg 33924).
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1981:RS0009480Dokumentnummer
JJR_19810701_OGH0002_0010OB00640_8100000_001