Norm: ABGB §915ARB 1994 Art2.3ARB 1994 Art3.2
Rechtssatz: Zeitliche Risikoausschlüsse sollen Zweckabschlüsse in der Rechtsschutzversicherung verhindern, wobei es für den Versicherer nicht erforderlich ist, nachzuweisen, dass ein solcher im konkreten Fall vom Versicherungsnehmer beabsichtigt war. Gegen derartige Risikoausschlüsse bestehen im Hinblick auf § 915 ABGB keine Bedenken, weil jedem durchschnittlich verständigen Versicherungsnehmer die ... mehr lesen...
Norm: ABGB §914 IIIhABGB §915ABH W82AEB Art2
Rechtssatz: Aus dem Gesamtzusammenhang des Bedingungswerkes ist es nicht statthaft, die Erstattung reiner Vandalismusschäden eines zwar in die versicherte Räumlichkeit eingedrungenen, jedoch dort weder versuchten oder vollbrachten Diebstahl bzw einfachen Diebstahl noch Beraubung zu verantwortenden Täters ebenfalls in die Deckungspflicht des Versicherers einzubeziehen. Dieser unabdingbare Zusammenhang... mehr lesen...
Norm: ABGB §914 IIIhABGB §914 IIIiABGB §915ABGB §923
Rechtssatz: Der Begriff der "Maisonette" erweckt die Erwartungshaltung, daß ein Wohnen im engeren Sinn auf zwei Ebenen möglich ist und daß sowohl das Untergeschoß als auch das Obergeschoß als Aufenthaltsort in Anspruch genommen werden kann. Allein aus der im Plan hervorgehenden Bezeichnung des Raumes im Untergeschoß als "Abstellraum" wird für den Durchschnittskunden noch nicht hinreichend kla... mehr lesen...