Begründung: Der Beklagte war Geschäftsführer einer Gesellschaft mbH, die ihm 1996 eine „Firmenalterspension" zusicherte. Die Gesellschaft behielt sich im § 6 lit b der Vereinbarung vor, „die zugesagten Pensionen zu kürzen oder einzustellen, wenn Sie Handlungen begehen, die an sich zu einer fristlosen Entlassung berechtigen würden; ein derartiges Zuwiderhandeln im Ruhestand bringt Ihre Pensionsansprüche bzw die Pensionsansprüche Ihrer Angehörigen zum Erlöschen". Der Beklagte wurde a... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die beklagte Speditions- und Transportfirma wurde im Jahr 2002 gegründet und sollte die Transporttätigkeiten für ein Produktionsunternehmen auf dessen Firmengelände verrichten. Dabei müssen von den Arbeitern der Beklagten Kollis mit Stückgewichten bis 500 kg (630 Stück) bzw 750 kg (175 Stück) und sogar bis 6000 kg (400 Stück) und 9000 kg (160 Stück) transportiert werden. Das Auf-, Ab- und Umladen der Kollis geschieht unter Verwendung motorischer Hebewerkzeuge,... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerin lebte mit dem am 21. 12. 2002 verstorbenen Otto D***** mehrere Jahre in Lebensgemeinschaft. Dessen Schwester, Andrea A*****, war damals mit Helmut A***** verheiratet. Über diesen hatte die Klägerin den Beklagten kennen gelernt, mit dem sie ab Jänner bis Mai 2003 ein „enges freundschaftliches Verhältnis" bzw eine „innige freundschaftliche Beziehung einging. Nach dem Scheitern dieser Beziehung" heiratete die Klägerin Helmut A*****. Am 5. 5. 2003 (sohi... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die klagende Partei hat am 9. und 13. 4. 1981 mit der T***** GmbH einen Anschlussbahnvertrag zu deren Firmengelände in ***** abgeschlossen. Die Anschlussstelle befindet sich bei Kilometer 155.544 rechts der Bahnstrecke B*****-I*****. Der Anschluss erfolgte gemäß dem Lageplan, der einen wesentlichen Bestandteil des Vertrages bildete. Diesem Vertrag lagen die Allgemeinen Bestimmungen der Anschlussbahnverträge, BH 510, Ausgabe 1979, zugrunde. Die Beklagte ist Recht... mehr lesen...
Begründung: Der Antragsteller ist eine auf freiwilliger Mitgliedschaft beruhende Berufsvereinigung der Arbeitnehmer, die gemäß § 4 Abs 2 ArbVG kollektivvertragsfähig ist (zuletzt etwa 9 ObA 601/93). Die Antragsgegnerin ist eine zur gesetzlichen Interessenvertretung der Arbeitgeber berufene Körperschaft, der Kollektivvertragsfähigkeit gemäß § 4 Abs 1 ArbVG zukommt. Sowohl Antragsteller als auch Antragsgegnerin sind daher gemäß § 54 Abs 2 ASGG als Parteien legitimiert (9 ObA 86/01i u... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Gemäß § 510 Abs 3 letzter Satz ZPO kann sich die Zurückweisung einer ordentlichen Revision wegen Fehlens einer erheblichen Rechtsfrage (§ 502 Abs 1 ZPO) auf die Ausführung der Zurückweisungsgründe beschränken. An den gegenteiligen Ausspruch des Berufungsgerichtes ist der Oberste Gerichtshof nicht gebunden (§ 508a Abs 1 ZPO). Gemäß Paragraph 510, Absatz 3, letzter Satz ZPO kann sich die Zurückweisung einer ordentlichen R... mehr lesen...
Begründung: Die beklagte, mit Gesellschaftsvertrag vom 23. Februar 1999 gegründete Gesellschaft mbH mit Sitz in Österreich und einem Stammkapital von 4 Mio S sollte im Geschäftszweig „Pferde- und Hundewetten im Internet" tätig sein. Der Kläger, alleiniger Gesellschafter einer ausländischen GmbH, die ihrerseits Gesellschafterin der beklagten Partei war, wirkte von Anfang an bei der Gründung mit und wurde am 26. März 1999 zum selbständig vertretungsbefugten Geschäftsführer bestellt. E... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerin schloss im Jahr 1992 mit der Rechtsvorgängerin der Beklagten eine Privatkrankenversicherung ab, der die Allgemeinen Versicherungsbedingungen für die Krankheitskosten- und Krankenhaus-Tagegeldversicherung (AVB 1999) zugrunde gelegt wurden. Deren für das vorliegende Verfahren maßgebliche Bestimmungen 5.9.a) und 5.11. lauten wie folgt: 5.9.a) Für eine stationäre Heilbehandlung im Sinne des Punktes 5.8. werden in privaten Krankenanstalten außerhalb Ös... mehr lesen...
Begründung: Die Streitteile sind die leiblichen Kinder des am 26. 1. 1966 verstorbenen Gottfried H***** und der am 23. 10. 1967 verstorbenen Anna H*****. Diese waren Eigentümer der Liegenschaft EZ ***** mit der Adresse *****. Mit wechselseitigem Testament vom 13. 2. 1965 hatten Gottfried und Anna H***** den Beklagten und dessen Bruder Helmut H***** je zur Hälfte als Erben der genannten Liegenschaft (offenbar des gesamten Vermögens) eingesetzt. Im Zuge eines Erbteilungsübereinkomme... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerin ist seit 1. 1. 1999 bei der Beklagten rechtsschutzversichert. Dem Versicherungsvertrag liegen die Allgemeinen Bedingungen für die Rechtsschutz-Versicherung (ARB 1995) zu Grunde, die ua folgende, für den vorliegenden Rechtsstreit maßgebliche Bestimmungen enthalten: Art 3 Artikel 3, Für welchen Zeitraum gilt die Versicherung? (Zeitlicher Geltungsbereich) Die Versicherung erstreckt sich grundsätzlich auf Versicherungsfälle, die während der Laufzei... mehr lesen...
Begründung: Die klagende Großhandelsgesellschaft stand mit der beklagten Elektrotechnikgesellschaft in einer jahrelangen Geschäftsbeziehung. Sie lieferte laufend elektrotechnische Produkte an die Beklagte. Die Klägerin erhielt von den Herstellern Preislisten mit von den Herstellern empfohlenen unverbindlichen Listenpreisen (den sogenannten "grünen Seiten"). In den "grünen Seiten" ist jeder einzelne Artikel durch eine Buchstabenkombination bezeichnet. Zu diesen Preisen verkaufte die ... mehr lesen...
Begründung: Die Revisionswerber machen als erhebliche Rechtsfrage geltend, dass das Berufungsgericht von der Rsp des Obersten Gerichtshofs abgewichen sei, wonach an den Schenkungswillen hohe Anforderungen zu stellen seien, im Zweifel bei der Übergabe einer Sache keine Schenkung anzunehmen sei und keine Schenkungsabsicht angenommen werden dürfe, wenn nicht klar sei, wer beschenkt werden solle. Rechtliche Beurteilung Diese Argumentation entfernt sich allerding... mehr lesen...
Begründung: Die klagende Partei finanzierte das Bauvorhaben eines Unternehmens, das seinerseits eine Generalunternehmerin mit der Durchführung des Bauprojekts beauftragt hatte. In diesen Generalunternehmervertrag trat die klagende Partei anstelle ihres Kunden ein. In dem von der Generalunternehmerin überarbeiteten Schlussbrief vom 10. 7. 1998 wurde festgehalten, dass der vereinbarte Deckungsrücklass (gemeint: Haftungsrücklass) von 5 % der Nettoauftragssumme nach Fertigstellung und... mehr lesen...
Begründung: Bei einem Einbruchsdiebstahl Anfang Juli 2001 wurde aus einer der Filialen der Klägerin Textilware im Wert von EUR 40.156,82 gestohlen. Den dabei eingetretenen Sachschaden einschließlich des genannten “Wareneinsatzes” hat die Klägerin - aufgrund der zwischen den Streitteilen (ebenfalls) bestehenden Einbruchsdiebstahlversicherung - in einem bereits rechtskräftig erledigten früheren Verfahren zuerkannt erhalten. Das Berufungsgericht hat die hier vorliegende, auf die Betri... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der nunmehr im Ruhestand befindliche Kläger war Notar. Als solcher schloss er über Vermittlung des selbständigen Versicherungsmaklers Dr. Franz A***** bei der (der Einfachheit halber im Folgenden auch selbst als Beklagte bezeichneten) Rechtsvorgängerin der beklagten Versicherungsgesellschaft vom 1. 4. 1986 bis 1. 4. 1996 eine Notarberufshaftpflichtversicherung mit einer Versicherungssumme von S 5 Mio (EUR 363.364,17) ab. Dem Versicherungsvertrag lagen die "Al... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger schloss für seinen am 11. 6. 1985 geborenen Sohn Robin bei der beklagten Partei eine Unfallversicherung für Kinder mit Versicherungsbeginn 13. 1. 1999 ab. Dem Versicherungsvertrag liegen ua die Besonderen Bedingungen für die Unfallversicherung (B 004) zugrunde, deren "Besondere Bedingung Nr U 225 (Erhöhter Unfallschutz II für Kinder)" ua wie folgt lautet: Der Kläger schloss für seinen am 11. 6. 1985 geborenen Sohn Robin bei der beklagten Partei ein... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger war vom 1. 9. 2000 bis 24. 1. 2003 als Elektroinstallateur-Lehrling beschäftigt. Das Lehrverhältnis endete durch Entlassung. Im Revisionsverfahren ist unstrittig, dass der Kläger infolge Anrechnung einer Vorzeit per 1. 7. 2002 in das dritte Lehrjahr eingetreten ist. Das zweite Berufsschuljahr schloss er allerdings erst im Zuge des dritten Lehrjahres, nämlich im Herbst 2002 erfolgreich ab (es fehlt diesbezüglich eine Feststellung oder Außerstreitstellung des ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerin ist seit 20. 5. 2002 im Betrieb der beklagten Partei als Küchenhilfe beschäftigt. Ihre wöchentliche Normalarbeitszeit betrug bis einschließlich 30. September 2002 40 Stunden und ab 1. 10. 2002 20 Stunden. Der monatliche Bruttolohn der Klägerin betrug bis einschließlich 30. 9. 2002 1.000 EUR brutto und ab 1. 10. 2002 500,58 EUR brutto. Die Klägerin verbrauchte 2002 keinen Urlaub. Der kollektivvertragliche Mindestlohn beträgt bei einer Normalarbeits... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Beklagte betreibt ein Inkassounternehmen, das seine Leistungen bundesweit anbietet. Aufgrund ihrer Tätigkeit tritt sie mit Verbrauchern in geschäftlichen Kontakt und schließt mit diesen Verträge. Sie verwendet dazu Allgemeine Geschäftsbedingungen und Vertragsformblätter mit nachstehendem Inhalt: "Ihre Forderung inkl. Zinsen und Kosten von ... EUR ... Ich bin derzeit nicht in der Lage, Ihre obige Gesamtforderung innerhalb der von Ihnen gesetzten Frist zu be... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die klagende Partei ist Rechtsnachfolgerin der E***** AG. Bei dieser (im Folgenden der Einfachheit halber als Klägerin bezeichnet) hatte Christina Maria M***** (in der Folge Fahrzeughalterin oder Versicherungsnehmerin genannt) für ihren PKW der Marke Landrover eine Kaskoversicherung abgeschlossen, der ua die Allgemeinen Bedingungen für die Fahrzeug-Kaskoversicherung (AFIB/GEN 96) und die Allgemeinen Bedingungen für die Fahrzeug-Kaskoversicherung der E***** AG... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht in Arbeits- und Sozialrechtssachen durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofes Dr. Petrag als Vorsitzenden und den Hofrat des Obersten Gerichtshofes Dr. Rohrer und die Hofrätin des Obersten Gerichtshofes Dr. Lovrek sowie die fachkundigen Laienrichter Dr. Lukas Stärker und Gerhard Loibl als weitere Richter in der Arbeitsrechtssache der klagenden Partei Stephan R*****, vertreten durch Urbanek Lind Schmied Reisch Rec... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die beklagte Bank stellte ihrer Kundin, der Firma L***** Gesellschaft m.b.H. (im Folgenden: Fa. L***** GmbH), am 15. 4. 2002 eine an die klagende Partei adressierte Zahlungsgarantie bis zum Höchstbetrag von 20.000 EUR aus. Die Fa. L***** GmbH benötigte diese Garantie im Zusammenhang mit Warenlieferungen seitens der Klägerin. Der Zahlungsgarantie vom 15. 4. 2002 ist eine Klausel des Inhalts angeschlossen, dass der Aufforderung zur Zahlung aufgrund der Zahlungsg... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Beklagten übernahmen 1995 zu einem "Anerkennungspreis" von S 1,- jeweils eine einer Beteiligung von je 25 % entsprechende Stammeinlage von S 500.000 an der im Textilgroßhandel tätigen L***** Handels GmbH; der Erstbeklagte wurde deren alleiniger Geschäftsführer. Die Aufteilung der Geschäftsanteile auf die Beklagten erfolgte deswegen, damit der Erstbeklagte als Geschäftsführer ein sozialversichertes Angestelltenverhältnis mit der GmbH eingehen konnte. Die re... mehr lesen...
Begründung: Hält der Oberste Gerichtshof entgegen dem ihn nach § 508a Abs 1 ZPO nicht bindenden Ausspruch des Berufungsgerichtes die Revision mangels Vorliegens einer erheblichen Rechtsfrage gemäß § 502 Abs 1 ZPO für nicht zulässig, kann sich die Zurückweisung der ordentlichen Revision auf die Ausführung der Zurückweisungsgründe beschränken (§ 510 Abs 3 letzter Satz ZPO). Hält der Oberste Gerichtshof entgegen dem ihn nach Paragraph 508 a, Absatz eins, ZPO nicht bindenden Ausspruch ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Zu I.: Da zwar die zu AZ 22 Cg 21/01s des Erstgerichts erst- bis drittklagenden Parteien die Klage zurückgezogen haben, nicht jedoch die zu AZ 23 Cg 40/01t des Erstgerichts klagende Partei, war der Beschluss vom 24. April 2003 gemäß §§ 419, 430 ZPO dementsprechend zu berichtigen. Zu römisch eins.: Da zwar die zu AZ 22 Cg 21/01s des Erstgerichts erst- bis drittklagenden Parteien die Klage zurückgezogen haben, nicht jedoch die zu AZ 23 Cg 40/01t des Erstgericht... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Beklagte ist als selbstständiges österreichisches Unternehmen Teil des weltweit tätigen D*****-Netzwerkes. Sie übernimmt grenzüberschreitende und nationale Aufträge für die Beförderung von Dokumenten und Waren. Ihre Auftraggeber sind in erster Linie Unternehmen. Rund 4 % des gesamten Beförderungsvolumens entfallen auf Aufträge von Verbrauchern. Die Beklagte schließt grenzüberschreitende und nationale Beförderungsverträge zu den "D***** Allgemeinen Transpor... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger stand mit der beklagten Bank schon in Geschäftsverbindung, als er am 18. 1. 1994 in spekulativer Absicht ein Devisentermingeschäft über den Ankauf von 5 Mio US-Dollar auf den Termin 20. 1. 1995 zum Kurs von 12,5675 S schloss. Da der Kurs des Dollars entgegen den Erwartungen des Klägers fiel, kam es im Einvernehmen mit der Beklagten nicht zum Deckungsgeschäft durch Rückkauf der Devisen. Das Termingeschäft wurde mehrfach verlängert. Die Beklagte schloss erst a... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerin hat bei der beklagten Partei zu Polizze Nr ***** für das in ihrem Eigentum stehende Wochenendhaus in ***** eine Haushaltsversicherung, beinhaltend ua auch eine Einbruchsversicherung, abgeschlossen. Diesem Versicherungsvertrag liegen die "Allgemeinen Bedingungen für die Sachversicherung (ABS) und die Allgemeinen Bedingungen für Haushaltversicherungen (E-ABH), Fassung 1993, zugrunde, deren - soweit für das Revisionsverfahren noch von Wesentlichkeit ... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung 1. Vorauszuschicken ist, dass der von der beklagten Partei gestellte Abänderungsantrag des Zulässigkeitsausspruches durch das Berufungsgericht gemäß § 508 ZPO zufolge des EUR 20.000 übersteigenden Entscheidungsgegenstandes im Berufungsverfahren verfehlt ist. Es handelt sich vorliegendenfalls vielmehr um eine echte außerordentliche Revision im Sinne des § 505 Abs 4 ZPO. Eine Rückleitung zur Vorlage an das Berufungsgerich... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger hat mit der beklagten Partei eine Vollkaskoversicherung für seinen PKW Renault mit dem Kennzeichen E***** abgeschlossen, welcher die Allgemeinen Bedingungen der V***** für die Kraftfahrzeug-Kaskoversicherung (AKKB 1997) zugrundeliegen. Art 6 Z 2 derselben lautet wie folgt: Der Kläger hat mit der beklagten Partei eine Vollkaskoversicherung für seinen PKW Renault mit dem Kennzeichen E***** abgeschlossen, welcher die Allgemeinen Bedingungen der V*****... mehr lesen...