Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht in Arbeits- und Sozialrechtssachen durch den Senatspräsidenten Hon.-Prof. Dr. Danzl als Vorsitzenden und die Hofräte Dr. Spenling und Hon.-Prof. Dr. Kuras sowie die fachkundigen Laienrichter Mag. Helmut Hutterer und Robert Hauser als weitere Richter in der Arbeitsrechtssache der klagenden Partei Daniel U*****, vertreten durch Freimüller/Noll/Obereder/Pilz & Partner, Rechtsanwälte GmbH in Wien, wider die beklagte Partei I... mehr lesen...
Norm: ABGB §914 IIIhABGB §915AEVB 1993 allgKlausel E01063
Rechtssatz: Die vom Kläger in seinem Fahrzeug in der Tiefgarage seines Hauses zurückgelassenen elektronischen Geräte waren zufolge der Deckungserweiterung durch die Klausel E01063 weiterhin versichert. Die Aufbewahrung versicherter elektronischer Geräte in einem versperrten PKW in der Garage des Wohnhauses des Versicherungsnehmers in Österreich wird von einem durchschnittlich versierten ... mehr lesen...
Norm: ABGB §914 IIIhABGB §915AEVB 1993 allgKlausel E01170 - Neuwertversicherung
Rechtssatz: Wiederbeschaffung bedeutet, dass grundsätzlich Sachen gleicher Art und Güte wiederzubeschaffen sind, wobei sich das Problem stellen kann, dass aufgrund von Modernisierung Geräte mit veralteter Technik gar nicht mehr am Markt erhältlich sind. Den Bedenken, dass es in einem solchen Fall zu einer Übervorteilung des Versicherers kommen könne, wenn veraltete ... mehr lesen...
Norm: ABGB §914 IIIhABGB §915AEVB 1993 allgKlausel E01170 - Neuwertversicherung
Rechtssatz: Jedenfalls das sogenannte Kauf- oder Finanzierungsleasing stellt eine Wiederbeschaffung im Sinn der Neuwertklausel E01170 dar. Entscheidungstexte 7 Ob 125/08w Entscheidungstext OGH 27.08.2008 7 Ob 125/08w Veröff: SZ 2008/121 European Case Law I... mehr lesen...
Norm: ABGB §914 IABGB §915EHVB 1993KSchG §5jARB 2002 allgUVB 2017 §7a 6.
Rechtssatz: Rechtsbegriffe haben in der Rechtssprache eine bestimmte Bedeutung und sind daher in diesem Sinn auszulegen. Dieser Grundsatz kann allerdings nur dann zur Anwendung kommen, wenn den zu beurteilenden Rechtsinstituten nach herrschender Ansicht ein unstrittiger Inhalt beigemessen wird und sie deshalb in der Rechtssprache eine einvernehmliche Bedeutung haben. Demen... mehr lesen...